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DIN 18025-1/2 Treppen, HandlaufDrucken

Hinweis

Die Norm DIN 18040-2 ersetzt die DIN 18025-1 und DIN 18025-2. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen der Bundesländer geregelt. Über den Link finden Sie eine Übersicht über die eingeführten relevanten Normen zum barrierefreien Bauen in den Bundesländern.

Vorschriften und Empfehlungen der DIN 18025 als Gegenüberstellung

Treppen


Barrierefreie Wohnungen
DIN 18025 Teil 2, 1992-12
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 18025 Teil 1, 1992-12

Abweichung gegenüber Teil 2



Treppen

Beidseitig Handläufe Durchmesser 3 cm-4,5 cm, am Treppenauge nicht unterbrochen, Markierung am Anfang und Ende
Äußere Handläufe müssen in 85 cm Höhe 30cm waagrecht über den Anfang und Ende der Treppe hinausragen.
(Empfehlung: um eine Auftrittsbreite über das Treppenende vergrößert) in Mehrfamilienhäusern taktile Geschoss- und Wegebezeichnungen, ausreichende Belichtung und Beleuchtung von Treppenabsätzen, keine Stufenunterschneidungen


Gewendelte Treppen sind wegen der ungleichen Auftritte der Stufen zu vermeiden.

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