DIN 18024-1 Treppe, Rampe, Aufzug
DIN 18024-1 Treppe, Fahrtreppe, Rampe, Aufzug
Unterschiedliche Ebenen sind außer über Treppen und Fahrtreppen auch über Rampen oder Aufzüge zugängig zu machen. Treppen und Aufzüge werden nicht durch Fahrsteige und Fahrtreppen ersetzt.
Bewegungs- und Begegnungsflächen müssen bei jeder Witterung leicht, erschütterungsarm und gefahrlos begeh- und befahrbar sein.
Treppe
Treppen dürfen nicht gewendelt sein.
Beidseitig sind Handläufe (Durchmesser 3-4,5 cm) in 85 cm Höhe anzubringen. Anfang und Ende des Treppenlaufs sind rechtzeitig und deutlich erkennbar zu machen (z. B. durch taktile Kennzeichnung an den Handläufen).
Der äußere Handlauf muss 30 cm waagerecht über Anfang und Ende der Treppe hinausragen, der innere Handlauf am Treppenauge darf nicht unterbrochen werden. Orientierungssicherheit muss durch taktile Geschoss- und Wegebezeichnungen gegeben sein.
Treppenläufe mit mehr als 3 Stufen müssen auf der ersten und letzten Stufe über die gesamte Trittbreite durch einen 50 mm bis 80 mm breiten kontrastierenden Streifen gekennzeichnet werden. Bei Treppen bis zu 3 Stufen gilt dies für alle Stufen. Stufenunterschiede sind nicht zulässig.
Niveauwechsel nach DIN 32984
Treppenantritt und Treppenaustritt: sind durch Aufmerksamkeitsfelder AMF zu kennzeichnen
Das Aufmerksamkeitsfeld für den Antritt: direkt vor der untersten Setzstufe
Das Aufmerksamkeitsfeld für den Austritt: hinter der obersten Trittstufe beginnend
Stufenunterschneidungen sind unzulässig. An freien seitlichen Stufen ist eine 2 cm hohe Aufkantung nötig.
Die Durchgangshöhe unter Treppen beträgt 230 cm. Die Unterseite des untersten Treppenlaufes muss bis zu einer Höhe von mindestens 230 cm geschlossen sein.
Bewegungsflächen
Fahrtreppe, Fahrsteig
Fahrtreppen dürfen eine Geschwindigkeit von 0,5 m/s nicht überschreiten. Sie müssen einen Vorlauf von min. 3 Stufen haben. Der Steigungswinkel sollte 30° (= 57,7 %) nicht überschreiten. Der Steigungswinkel bei Fahrsteigen darf 7° (= 12,3 %) nicht überschreiten.
Betriebsbereit auf Nutzungsanforderung.
Rampe
ohne Quergefälle mit maximal 6% Steigung
Zwischenpodest von mindestens 150 cm ab 600 cm Rampenlänge.
Radabweiser beiderseits 10 cm hoch bei Rampen und Zwischenpodesten.
beidseitige Handläufe, Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm hoch, Handläufe und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend.
Bewegungsflächen von 150 cm x150 cm sind am Anfang und Ende der Rampe anzuordnen.
In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärtsführende Treppe angeordnet werden.
Abbildung Grundriss, Längsschnitt
Rampen ermöglichen keine nennenswerten Höhenunterschiede. Mit zwei Längen (einschließlich der Bewegungsflächen erreicht man eine Gesamtlänge von 16,50 m) sind maximal 72 cm Höhenunterschied zu überwinden.
Rampen lassen sich ansprechend gestalten. Die Einhaltung der maximalen Steigungen bzw. Gefälle sowie der Längenbegrenzungen der Rampen ist wichtig, um die Steigung zu überwinden. Auch geht es um die Bremssicherheit und den Schutz vor Umkippen.
Aufzug
Fahrkorb lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite 90 cm
Bedienungstableau und Haltestangen nach DIN 18025-1. Für ein zusätzliches senkrechtes Bedienungstableau gilt DIN 15325, ausgenommen 5.2 von DIN 15325: 1990-12.
Die Bewegungsfläche vor Fahrschachttüren muss so groß sein wie die Grundfläche des Aufzugsfahrkorbs, mindestens aber 150 cm breit und mindestens 150 cm tief. Sie darf sich mit Verkehrswegen und anderen Bewegungsflächen nicht überlagern. Lichte Breite der Fahrschachttüren mindestens 90 cm. Sie darf nicht gegenüber abwärts führenden Treppen und Rampen angeordnet sein.
Orientierungshilfen: Personenaufzüge mit mehr als zwei Haltestellen sind zusätzlich mit Haltestellenansagen auszustatten.
Empfehlung: Im Fahrkorb sollte ein Klappsitz und gegenüber der Fahrkorbtür ein Spiegel zur Orientierung beim Rückwärtsfahren angebracht werden.