Informationen anfordern
HomePfeil nach rechtsWissenswertPfeil nach rechtsKita, Schule, SportPfeil nach rechtsBarrierefreie Umkleiden

Barrierefreie Umkleideräumebarrierefreie-umkleiden.htm?output=print

Umkleidebereiche von Sport- und Badestätten sowie Therapieeinrichtungen müssen barrierfreie Umkleiden anbieten , wie Gemeinschaftsumkleiden, Wechselkabinen, Einzelumkleideräume einschließlich WC, Dusche, Sammelumkleiden.

Der barrierefreie Umkleideraum DIN 18040-1: Öffentlich zugängliche Gebäude

taktilesTürschild Umkleide HerrenKind auf der Pflegeliege hält die Daumen hochSkizze rollstuhlgerechte Umkleide mit Liege

In den Umkleidebereichen von Sport- und Badestätten sowie Therapieeinrichtungen muss mindestens eine Umkleidekabine für das Aufstellen einer Liege geeignet sein. Diese Kabinen müssen verriegelbar und für den Notfall von außen zu öffnen sein.
Ist in einem Sanitärraum eine Liege als zweckentsprechende Umkleidemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen vorgesehen, muss der Raum so dimensioniert werden, dass eine Liege mit den Maßen von 1,80 m Länge, 0,90 m Breite 0,46 bis 0,48 m Höhe aufgestellt werden kann. Vor der Liege muss eine 1,50 x 1,50 m tiefe Bewegungsfläche vorhanden sein. Es sind auch Klappliegen möglich.
In Raststätten und in Sportstätten sollte mindestens in einem Sanitärraum eine Liege vorgesehen werden.

Selbstversändlich ist die barrierefreie Erreichbarkeit, das leichte Auffinden, die funktionale und/ oder geschlechterinklusive Beschilderung. Dusche / Wc und Umkleideraum sollte miteinander verbunden sein.

Die Anforderungen an Türen, Fenster, Beleuchtungan, Raumtemperatur, Lüftung und Desinfektion sind einzuhalten.

Anforderungen und Empfehlungen aus DIN EN 17210: Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

  • Fußbodenoberflächen müssen rutschhemmend sein.
  • Es muss eine angemessene Beleuchtung mit gleichmäßiger Verteilung vorhanden sein.
  • Zwischen den Wänden und dem Fußboden sollte ein visueller Kontrast vorhanden sein, um die Abgrenzungen leicht zu erkennen.
  • Es müssen Haltegriffe und Ausstattungselemente mit visuellem Kontrast, die dem Nutzenden beim Halten des Gleichgewichts dienen, in geeigneten Höhen vorhanden sein.
  • In Gebäuden mit allgemein üblichen Duschen sollte eine separate barrierefreie Duschkabine vorhanden sein.
  • Alle Zubehörteile sollten einfach zu benutzen sein, auch durch Personen mit eingeschränkter Motorik wie beispielsweise ältere Personen.

DIN 18032-1: Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung – Teil 1: Grundsätze für die Planung

Die Norm beschreibt den Umkleideraum als Großeinheit mit je 12,00 m Banklänge oder als Kleineinheit mit je mindestens 6,00 m Banklänge.
Ein Teil des Umkleidebereiches und des Wasch- und Duschbereiches ist barrierefrei nach DIN 18040-1 zu gestalten.
Das Raumprogramm ist auf die Länderregelungen und die örtlichen Gegebenheiten abzustellen.

Es sind unterschiedlich Anordnungen barrierefreieier Umkleiden denkbar (Redaktion):

Gemeinschaftsumkleiden - inklusiv, geschlechtsneutral

In der Gemeinschaftanlage sind gößere Begegnungsflächen von 1,80 m zwischen Bänken und Bewegungsflächen vor Schränken erforderlich, wenn der Raum zwischen den gegen überliegenden Bänken gleichzeitig als einziger Durchgang dient. Für Rollstuhlfahrer sind Umsteigeplätze vorzuhalten. (Eine Reduzierung von Flächen in der Umkleide könnte bei Bereichen für vom Betreiber bereitgestellte kleinere Duschrollstühle erreicht werden.)

Es sind Spiegel (in Sitz- und Stehhöhe) und Steckdosen vorzusehen. Je Umkleideplatz sind ausreichende Hänge- und Ablagemöglichkeiten erforderlich. Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen wird eine Banktiefe von 0,50 m und insgesamt eine Banklänge von 2,00 m empfohlen.

Zu berücksichtigen ist in der barrierefreien Einzelkabine die Unterstützung durch eine Hilfsperson.

Barrierefreie Einzelkabine - Wechselkabine

  • minimale Abmessung: 2,40 m x 1,80 m
  • Ausstattung: Liege 0,90 m x 1,80 m Höhe 0,42 - 0,48 m oder höhenverstellbar
  • optional: Schiebetüren, Kleiderhaken, Spiegel, Handläufe, Abfalleimer

Barrierefreie Einzelumkleidräume

Bei Bedarf sind barrierefreie Einzelumkleiden einschließlich WC, Dusche, Klappsitz, Waschtisch: ohne Liege mindestens 2,20 m x 2,85 m bzw. mit Liege mindestens 2,90 m x 3,60 m vorzusehen gemäß DIN 18040-1 Sanitärräume.

Die barrierefreie Sammelumkleide - Damen oder Herren oder?

Die Raumgröße ergibt sich aus den Begegnungs- und Bewegungsflächen und die Unterstützung durch Hilfspersonen. Garderobenschränke / Spinde sind in der Regel 0,25 - 0,33 m (Achsmaß) breit, 0,50 m tief (Lichte) und 1,80 m hoch. Schränke müssen auch aus sitzender Position erreichbar sein.
Für jeden Umkleideplatz ist eine Sitzbankfläche von mindesten 0,40 m Breite und 0,50 m Tiefe erforderlich.
Die Nummern der Schränke müssen auch durch Ertasten erkannt und gelesen werden können. Kleiderhaken, Spiegel, Handläufe, Abfalleimer sind selbstverständlich.

Getrennt nach Geschlechtern sollte überdacht werden.

mehr zu diesem Thema...

Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

Fördermittel für Kommunale und Soziale Unternehmen

Senioren mit Fernglas

Die KfW- Bank bietet 2 Förderprogramme für Öffentliche Gebäude und den öffentlichen Raum an z.B. Spielplätze, WC- Anlagen, Haltestellen, Leitsysteme zur Reduzierung von Barrieren an.