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Schwellenfreiheit bei Außentüren - Eine deutsche Erfindung genauer betrachtet

Auszug aus dem Fachartikel von Dipl. Ing.in (FH) Ulrike Jocham

Die ALUMAT-Dichtung und ihre vierfach eingeplanten Sicherheitskomponenten vor unerwünschtem Wasser

Beine, die auf der Nullschwelle stehenSchema: schwellenfreies System

Die Magnet-Doppeldichtung befindet sich im "Nullschwellenbereich". Insgesamt werden zwei Magnetprofile bei geschlossener Türe von zwei im Türflügel installierten Magnetleisten nach oben gezogen. Im geschlossenen Türzustand ist die wichtige Türschwelle vorhanden und bei offener Türe können alle ohne Stolperfalle von innen nach außen (oder umgekehrt) treten. Insgesamt bietet die Türdichtung vier Sicherheitsbarrieren gegen unerwünscht eindringendes Wasser.

Die erste Barriere, die Wasser unter anderem in Form von Schlagregen oder aufgestautem Wasser abhält, ist die verstellbare Silikon-Schleifdichtung im Wetterschenkel am Türflügel. Diese kann in der Höhe genau passend eingestellt werden, sodass kaum Wasser eindringen kann.

Auch störender Schmutz, der sich im offenen Zustand auf der Magnet-Doppeldichtung abgelagert hat, wird beim Schließen der Türe nach außen geschoben. Das Wasser, welches sich bei extremen Witterungsverhältnissen einen Weg bahnt, stößt bei geschlossener Türe gegen die erste Magnetschiene und wird gleich nach unten durch die Entwässerungsöffnungen in der ersten Rinne unterhalb der hochgezogenen Magnetschiene nach unten geleitet. Hier befindet sich eine ausreichend große Wassersammelkammer, von welcher das Wasser durch Wasserablaufstutzen mit Schlauchanschluss nach außen abgeleitet wird.

Falls durch diesen bereits sehr sicheren Schutz doch ein Rest unerwünschtes Wasser weiter vordringt, bietet die zweite Magnetschiene eine zusätzliche Barriere. Auch hier wird das Wasser unterhalb der hochgezogenen Magnetschiene sofort durch die Entwässerungsöffnungen nach unten in die Wassersammelkammer geführt und von hier aus ebenfalls durch die Wasserablaufstutzen nach außen geleitet.

Eine abschließende vierte Dichtung am unteren Flügelanschlag sorgt für eine umlaufende Dichtungsebene, so dass Luft- und Schalldichtigkeit gewährleistet sind.

Um die Schwellenandichtung in den unteren beiden Ecken optimal zu gestalten, ist auf der Baustelle bei den schwellenfreien Lösungen eine entsprechende Koordination der beteiligten Gewerke erforderlich. Damit dieser Vorgang vereinfacht und der Sicherheitsaspekt bezüglich der Bauwerksabdichtung an dieser kritischen Stelle optimiert wird, bietet ALUMAT zusätzlich eine werkseitig an die Magnet-Doppeldichtung vormontierte Abdichtungsbahn an.

Mit dieser werkseitigen Vorfertigung der Türdichtung im Übergangsbereich zur Türleibung und der Terrassenandichtung und Balkonandichtung entspricht ALUMAT den Forderungen der Fachautoren Wilmes und Zöller:
"Das Risiko von Fehlstellen ließe sich deutlich senken, wenn die Schwellenprofile sowie die aufgehenden Blendrahmen bis auf die jeweils erforderliche Höhe mit Bahnenstreifen werkseitig vorgefertigt wären. Da das barrierefreie Bauen zunehmend an Bedeutung gewinnt, sollten Hersteller von Türen und Türschwellenprofilen sich der Aufgabe der industriellen Vorfertigung der Abdichtungsanschlüsse annehmen." (Wilmes und Zöller 2011: 67)

Was sagen erfahrene Kunden von ALUMAT

"Das Ding ist dicht!", berichtet Verena Heidak. Die junge Dame hat eine Muskelerkrankung, die ihr zu gewissen Zeiten das Verlassen des Rollstuhls noch ermöglicht. Sie berichtet: "Ich habe eine Fußheberlähmung. Aufgrund dessen bleibe ich an jeder geringfügigen Erhöhung hängen und stürze." Vor rund zwei Jahren wurde die Schwelle an ihrer Terrassentür abgebaut und durch eine Magnet-Doppeldichtung von ALUMAT für den Wohnungsbestand ersetzt. Ihre Erfahrungen bezüglich der Gefahr von eindringendem Wasser lauten folgendermaßen: (...)

Wir brauchen absolut schwellenfreie Übergänge - auch kleine Schwellen sind Barrieren

Laut einer Forschungsstudie "Wohnen im Alter - Marktprozesse und wohnungspolitischer Handlungsbedarf" vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus dem Jahr 2011 gibt es von den insgesamt rund 40 Mio. vorhandenen Wohnungen in Deutschland derzeit lediglich 0,5 Mio. "altengerechte" Wohnungen.

Bei diesen wenigen dort sogenannten "altengerechten" Wohnungen wurden nur minimale Standards einer barrierefreien Bauweise zugrunde gelegt. (BMVBS 2011: 10) Absolut schwellenfreie Übergänge bei den Außentüren sind in diesen Bestandswohnungen mit größter Wahrscheinlichkeit nicht vorhanden, da wir selbst unsere Neubauten im Regelfall noch mit Schwellen ausstatten. Die Studie geht von einem kurzfristigen Bedarf an 2,5 Mio. Wohnungen für ältere Menschen aus.

Der anstehende Bedarf aufgrund der Veränderungen in der Behindertenhilfe bezüglich der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist bei dem alarmierenden Ergebnis noch gar nicht beachtet. Denn wegen jener Konvention haben Menschen mit Behinderung das Recht, sich neben der Versorgung in einer stationären Einrichtung auch für das Wohnen in einer eigenen Wohnung zu entscheiden. Für die Umsetzung derartiger rechtlicher Rahmenbedingungen benötigen wir in Deutschland allerdings ausreichend schwellenfreie Wohnungen als unabdingbare Grundlage für die Realisierung. (...)

Warum bauen wir trotzdem noch Türschwellen?

Eine wichtige Grundlage für die Fachdiskussion bilden die sogenannten anerkannten Regeln der Technik. Bezüglich der schwellenfreien Übergänge sind unter anderen die DIN 18195 (deutsche Norm für Bauwerksabdichtungen) und die DIN 18040 (deutsche Norm für barrierefreies Bauen) maßgebend.

Die DIN 18195 ermöglicht grundsätzlich Ausnahmen für schwellenfreie Übergänge und fordert dann gegen das Eindringen von Wasser besondere Maßnahmen einzuplanen (z.B. mehr Schutz durch Vordächer, Fassadenrücksprünge, Entwässerungsrinnen mit Gitterrosten usw.). Allerdings sieht die Norm das mögliche Weglassen der eigentlich geforderten Aufkantungshöhen, durch die Schwellen entstehen, nur im Einzelfall z.B. bei Übergängen für Menschen mit Behinderung, vor. (DIN 18195 aus Oswald, Abel und Wilmes 2011: 15f) Diese formulierte Begrenzung auf Einzelfälle ist bei derartigen demographischen Entwicklungen und aktuellen Änderungen in der Behinderten- und Altenhilfe allerdings sehr fraglich.

Immer mehr Menschen wird klar: "Eigentlich müsste jede Neubauwohnung barrierefrei ausgeführt werden!" Diese Meinung vertrat beispielsweise die Architektin und Ministerialrätin der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern aus München, Karin Sandeck, auf der Veranstaltung der Architektenkammer Baden-Württemberg am 25. Oktober 2012 zum Thema "Universal Design im Wohnungsbau".

Doch beim Thema barrierefreie Übergänge an Türen fehlt der neuen DIN 18040 für das barrierefreie Bauen eine ganz klare Forderung. Diese Norm erklärt zwar Schwellen als "grundsätzlich unzulässig", erlaubt aber bei technischer Unabdingbarkeit eine Höhe von insgesamt zwei Zentimetern.

In der Baupraxis gibt es mindestens seit der Erfindung der ALUMAT-Magnet-Doppeldichtung schwellenfreie Übergänge von Innen nach Außen. Neben dieser patentierten Lösung können aber auch unterschiedliche niveaugleiche Details als Alternativen entwickelt werden. Aber eine wichtige Frage bleibt trotz allem offen: "Wann ist eine Zwei-Zentimeter-Schwelle im Neubau technisch unabdingbar?!"

Die Vorstellung, dass wir bei Außentüren unbedingt eine Schwelle benötigen, (...).

Eine mögliche rechtliche Lösung

Rechtsanwalt Klaus W. Lebsanft, ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus Stuttgart, empfiehlt Immobilienunternehmen, die Wohnungen zum Verkauf errichten und im Vertrieb besonders eine Nutzung im Alter ansprechen, ihre Kunden über die möglichen Ausführungsvarianten von Übergängen bei Außentüren umfassend zu beraten, zumal hier die technisch orientierten DIN-Vorschriften mit der anwenderorientierten DIN-18040 kollidieren können. Letztere ist aber häufig über die Erfolgsfunktion des Werksvertrages für den erkennbaren Verwendungszweck ebenso bedeutsam wie eine Leistungsbeschreibung.

"Die Kunden müssen über die anerkannten Regeln der Technik und den aktuellen Stand der Technik informiert werden. Bei Ersatz- oder Sonderlösungen ist es wichtig, den Kunden über eventuelle Risiken aufzuklären. Welche Ausführung schließlich umgesetzt wird, kann der Kunde dann selbst entscheiden. Die Beratung und die Entscheidung müssen beim Abschluss des Kaufvertrages entsprechend festgehalten werden, je umfassender desto sicherer. Kommt es trotz sachgerechtem Einbau im Gewährleistungszeitraum zu Schäden am Gebäude, muss das Immobilienunternehmen dafür nach einer solch umfassenden Beratung nicht haften." (...)

Der vollständige Artikel als pdf-Datei

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Autorinfo

inklusiv wohnen

Frau Dipl. -Ing.(FH) Ulrike Jocham

70180 Stuttgart

Dipl.-Ing. in Architektur und Heilerziehungspflegerin mit aktueller Weiterbildung in Sozialraumentwicklung und Forschung.

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