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Newsletter 2025 35.KW
Beidseitiger Handlauf, Zuschuss, Überquerungsstellen, Webinare
1. Warum beidseitiger Handlauf an Treppen
2. Zuschuss für Barrierefreiheit in Mecklenburg-Vorpommern
3. Türen dicht und barrierefrei
4. DIN EN 17210 - Fußgängerüberquerungen
5. Überquerungsstellen - Anforderungen
6. Webinar: Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum am 11.09.2025
7. Webinar: Der inklusive Spielraum am 24. und 25.09.2025
1. Warum beidseitiger Handlauf an Treppen
Beidseitige Handläufe, wie in der DIN 18040 zum Barrierefreien Bauen gefordert, bieten Sicherheit bei der Begehung von Treppen, nicht nur im normalen Alltag, sondern auch bei Brand, Stromausfall oder aufgrund von Wartungsarbeiten des Aufzugs, also 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr.
Mehr dazu erfahren Sie im Interview mit Siegfried Schmid, Architekt und Sachverständiger für barrierefreies Bauen.
Foto: normgerecht montierter zusätzlicher Handlauf im Altbau
2. Zuschuss für Barrierefreiheit in Mecklenburg-Vorpommern
Mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro pro Wohnung werden Maßnahmen für bessere Zugänglichkeit z. B. breitere Türen oder barrierefreie Bäder gefördert. Förderanträge können Eigentümer selbst genutzten Wohnraums oder Mieter mit Vermieterzustimmung stellen.
Foto: variabel einstellbarer Drainrost für schwellenfreien Übergang zum Freisitz Balkon und Terrasse: Schwellen
3. Türen dicht und barrierefrei
Die Planet Absenkdichtung von ASSA ABLOY hält Schlagregen sicher vor der Tür, denn drei gleichzeitige Dichtbewegungen nach unten, links und rechts dichten Haustüren und Balkontüren komplett ab.
Foto: thermisch getrennte Nullschwelle
4. DIN EN 17210 - Fußgängerüberquerungen
Das Überqueren von Straßen ist besonders für Menschen mit Behinderung riskant. Wie regelt die europäische Norm 17210 sichere Fußgängerüberwege?
Interessant und in anderen Ländern oft anzutreffen sind höher liegende Fußgängerüberquerungen, deren Oberfläche auf beiden Straßenseiten bündig mit dem Gehweg abschließt.
Foto: bauliche Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung
5. Überquerungsstellen - Anforderungen
Bei der Überquerung der Straße unterscheiden sich die Ansprüche von Menschen mit sensorischen und motorischen Behinderungen deutlich. Während die einen Bord als taktile Grenze zur Fahrbahn benötigen, ist eine solche Stufe mit Rollstuhl und Rollator ein Hindernis, das überwunden werden muss.
Die DIN 18040-3 (Entwurf im Januar 2023) bietet hierfür als Kompromiss zwei verschiedene Möglichkeiten an.
Ein Fachbeitrag von Dipl.-Ing. Arch. Bernhard Kohaupt.
Foto: gesicherte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe
6. Webinar: Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum am 11.09.2025
Öffentliche Freiräume wie Straßen, Plätze, Parks, Friedhöfe und Wälder sind für alle zugänglich und meist öffentlich verwaltet.
Die Online-Fortbildung vermittelt Architekten, Behörden und Firmen praxisnahes Wissen zur Planung und Umsetzung barrierefreier Bauvorhaben nach aktuellen Normen wie DIN 18040-3, DIN 32984 und DIN EN 17210.
Foto: berollbarer Weg zwischen historischem Kopfsteinpflaster
7. Webinar: Der inklusive Spielraum am 24. und 25.09.2025
In der Vortragsreihe werden die rechtlichen Definitionen und die normativen Vorgaben erläutert, sowie Planungsaspekte und Ansätze zur inklusiven Spielraumplanung vorgestellt.
Modul 1 DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb beschreibt den inklusiven Spielraum.
Modul 2 DIN 18034-2 (Ausgabe 2024-02) zeigt erstmalig, wie anhand einer Matrix die Inklusion auf Spielplätzen geprüft wird. Dies wird im Rahmen eines Workshops vermittelt. Sie können einen Entwurf aus Ihrer Planung hierzu einreichen.
Foto: Sandspielplattform für Rollstühle und Rollatoren Integrativer Spielplatz - barrierefreie Spielräume