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Newsletter 2007 06.KW
DIN 18030, Lehrgang AK Sachsen, Wohnungsanpassung Kostentraeger, Hebeplattformlift
1. DIN 18030 (I) aktueller Stand
2. DIN 18030 (II) Ausblick
3. Bundesweite Ausbildung zum Sachverständigen
4. Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause
5. Ehrenamtliche Wohnberatung und Wohnungsanpassung
6. Steuerermässigung
7. Hebeplattformlift, Hubbühne
1. DIN 18030 (I) aktueller Stand
Im Ergebnis der Auswertung der Einsprüche und Einspruchsitzungen musste vom Normenausschuss Bauwesen (NABau) festgestellt werden, dass zu E DIN 18030 kein Konsens erreicht werden konnte ...
2. DIN 18030 (II) Ausblick
Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen (DIN 18030) Neustart 2007 ein Ausblick von Klaus-Dieter Wüstermann.
DIN 18030 Neustart 2007
3. Bundesweite Ausbildung zum Sachverständigen
Die Architektenkammer Sachsen bietet auf Grund der positiven Resonanzen aus vielen Bundesländern das 2. Mal den Lehrgang "Barrierefreies Planen und Bauen" zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Sachverständigen an. Der Lehrgang in Dresden findet vom 20. April bis 21. Juli statt.
Lehrgangsprogramm Architektenkammer Sachsen
4. Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause
Ein Ratgeber für Wohnungsnutzer, Eigentümer und Wohnberater zu Umbaumaßnahmen, Hilfsmitteln und mögliche Kostenträger bei der Wohnungsanpassung von der Fachstelle Wohnberatung in Bayern, Stadtteilarbeit e.V.
5. Ehrenamtliche Wohnberatung und Wohnungsanpassung
Anforderungen für ehrenamtlich Tätige in der Wohnberatung, Hinweise zu Mindeststandards. Von Herrn Reindl vom Verein Stadtteilarbeit e.V.
6. Steuerermässigung
Seit 2006 können Handwerkerkosten für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung steuermindernd geltend gemacht werden. Die Steuerermässigung gilt nur für Arbeitskosten, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden müssen. Worauf sonst noch zu achten ist.
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7. Hebeplattformlift, Hubbühne
Die Firma Liftserv Reith stellt 2 Hebeplattformlifte - Hubbühne BLM bis 1m und Hubbühne BLE bis zu 3 m Höhenunterschied - für den Innen- und Aussenbereich vor.
Die Hubbühne BLM kann mit einer patentierten Klappbrücke ergänzt werden. Diese macht den Eingang sowohl für den Rollstuhlfahrer als auch für den Fußgänger weiter passierbar, die Treppe bleibt dabei erhalten.
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