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Newsletter 2006 17.KW
DIN 18030, Technische Saalausstattung, Denkmalschutz, Barrierefreie Produkte
1. DIN 18030 "Barrierefreies Bauen"
2. Barrierefreie Vorträge
3. Seminar "Barrierefreies Planen und Bauen" in Erding
4. Treppensicherheit - Denkmalschutz
5. Barrierefreie Produkte
6. Mobile Haltegriffe für die Kleinsten
7. Großtastentelefon
8. Flipstick
9. Absolut Barrierefreie Türschwellen
1. DIN 18030 "Barrierefreies Bauen"
Die Einspruchsfrist zum Entwurf DIN 18030 endet am 30.April.
Man hat die Norm - so äußerten sich bekannte Architekten - an diesen vorbei verfasst. Das aber kann Grundlage für Schlichtungs- und Schiedsverfahren werden, weil Normen nicht gegen wesentliche Gruppen verfasst werden dürfen. Architekten sind eine solche Gruppe, gerade auch deswegen, weil ohne sie die Norm gar nicht umgesetzt werde kann!
Ein Beitrag von Klaus Dieter Wüstermann.
DIN 18030 Barrierefreies Bauen
2. Barrierefreie Vorträge
Bei Vortragsveranstaltungen und Seminaren aller Art unterstützen die meisten Referenten und Redner richtigerweise ihre mündlichen Vorträge durch die Projektion von Texten, Grafiken und Bildern. Die Information soll und muss also die beiden Sinne Hören und Sehen ansprechen.
Zwei Beiträge zur Technischen Saalausstattung und Hinweise zur Darbietung.
von Carsten Ruhe: Öffentliche Veranstaltungen - AUCH für Menschen mit Hörschädigungen!
von Klaus Dieter Wüstermann: Öffentliche Veranstaltungen - AUCH für Menschen mit Sehschädigungen!
3. Seminar "Barrierefreies Planen und Bauen" in Erding
Einblick in die häufigsten Behinderungsarten, Übersicht über die einschlägigen Normen, Einführung in die Grundprinzipien des Barrierefreien Planens und Bauens, Entwicklung barrierefreier Grundrisse anhand von Beispielen, Selbsterarbeiten barrierefreier und/oder rollstuhlgerechter Grundrisse.
Termine: 28.04.2006, 09.06.2006
Seminar in Erding
4. Treppensicherheit - Denkmalschutz
Das Denkmalschutzgesetz steht der barrierefreien Nachrüstung von Treppen nicht entgegen, sondern fordert vielmehr ausdrücklich die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung und sonstigen Mobilitätseinschränkungen.
Rechtsanwalt Willi Reisser befasst sich intensiv mit technischem Baurecht, Unfallverhütung, Barrierefreiheit und Verkehrssicherungspflichten.
5. Barrierefreie Produkte
Erfüllen Produkte oder Dienstleistungen die Kriterien der Barrierefreiheit, können sie zum Nachweis der Konformität das Zertifizierungszeichen DIN-Geprüft "barrierefrei" tragen. Auch Produkte auf nullbarriere gehören dazu.
6. Mobile Haltegriffe für die Kleinsten
Ohne bohren - ohne schrauben, Kinderhandgriff Daisy mit Hupe, von der Firma ROTH GmbH.
7. Großtastentelefon
Ergonomie-Telefone für Senioren, auch schnurlos jetzt auch Einzelverkauf per Versand von der Firma DFG.
Großtastentelefon
8. Flipstick
die Kombination aus einem einfach zu bedienenden, federleichten Sitzstock und Spazierstock. Speziell für Reise, Freizeit und Wanderung oder auch beim Einkaufen, bei Sportveranstaltungen und bei der Angel- und Jagdfreizeit von Flipstick Deutschland.
Gehstock, Sitzstock, Regenschirm
9. Absolut Barrierefreie Türschwellen
für Haustür, Balkontür oder Terrassentür und alle Innentüren.
Die Magnetdoppeldichtung der ALUMAT-Frey GmbH schützt vor eindringendem Wasser, verhindert Zugluft und mindert den Schall.
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