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Arbeitshöhe und Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer*innen

Die DIN 18040 legt die Bedienhöhe für Menschen im Rollstuhl auf 85 cm über den Fußboden fest. Als Richtwert für die Arbeitshöhe von Küchenmöbeln kann folglich 82 cm gelten. Die Tiefe der Bewegungsfläche muss mindestens 150 cm betragen.

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