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Hinweis

Die Norm DIN 18040-1 ersetzt die DIN 18024-2. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen der Bundesländer geregelt. Über den Link finden Sie eine Übersicht über die eingeführten relevanten Normen zum barrierefreien Bauen in den Bundesländern.

Türen

Türen müssen eine lichte Breite von mindestens (Fertigmaß) 90 cm  haben.

Türen von Toiletten-, Dusch- und Umkleidekabinen dürfen nicht nach innen schlagen.

Große Glasflächen müssen kontrastreich gekennzeichnet und bruchsicher sein.

Hauseingangstüren, Brandschutztüren und Garagentore müssen kraftbetätigt zu öffnen und zu schließen sein. An kraftbetätigten Türen sind Quetsch- und Scherstellen zu vermeiden oder zu sichern. Das Anstoßen soll vermieden werden.

Rotationstüren sind nur dann vorzusehen, wenn auch Drehflügeltüren angeordnet werden.

Bewegungsflächen vor handbetätigten Türen siehe Abbildung.

Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.

Bedienungsvorrichtungen (z.B. Schalter, Taster, Toilettenspüler, Briefeinwurf- und Codekartenschlitze, Klingel, Bedienungselemente kraftbetätigter Türen, Notrufschalter) müssen auch mit eingeschränkter Greiffähigkeit leicht benutzbar sein; sie sind in 85 cm Höhe anzubringen.


TürSchiebetür

Empfehlungen: Türen sollten eine lichte Höhe von mindestens 210 cm haben. Im geöffneten Zustand dürfen Türen nicht in die Verkehrsflächen/ Gänge/Fluchtwege hineinragen.
Wichtig sind die Bewegungsflächen, die für Rollstuhlfahrer beim Öffnen von Türen erforderlich sind. Der Rollstuhlfahrer muss vor- und zurück fahren sowie die Richtung ändern können, um die Bedienungsvorrichtungen zu erreichen und die entsprechenden Bewegungen ausführen zu können.
Vor Drehflügeltüren, Schiebetüren und Fahrstuhltüren für Rollstuhlfahrer sind 150 cm x 150 cm große Bewegungsflächen sinnvoll. Vor Möbeln reichen 120 cm breite Bewegungsflächen.
Für gute Bedienbarkeit kann ein horizontaler Griff in einer Höhe von 85 cm angebracht sein, senkrechte Griffe in einer Höhe von 85 -105 cm. Die Breite von einzelnen Türflügeln sollte 100 cm nicht überschreiten, hier sind zweiflüglige Türen besser. Der Gehflügel muss dann die entsprechende Türlichte aufweisen.
Schiebetüren sind oftmals die bessere Lösung, eine Alternative bietet auch die Raumspartür.
Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse


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Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

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