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Mitarbeiter mit einer Behinderung - ein Gewinn für Ihr Unternehmen

Erster Arbeitsmarkt oder Werkstatt für Behinderte?

Immer noch sind zu viele Menschen mit einer Behinderung vom 1. Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Eine gleichberechtigte berufliche Teilhabe, davon ist Deutschland weit entfernt.

Höhenverstellbarer Rollstuhl, hochgefahren, mit Nutzerin an einem Regal1.-Hilfe-Schrank

Was ist zu tun? Ist das Zauberwort "inklusive Arbeitswelt"? Wie so oft steht am Anfang ein Paradigmenwechsel. Behinderung bedeutet nicht automatisch, nicht arbeitsfähig zu sein. Deutschland hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Jahr 2009 unterzeichnet und damit das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit anerkannt, "... in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld...." (UN-Gesetz der Menschen mit Behinderung, 2008)

Vielerorts gibt es Werkstätten für Menschen mit Behinderung, das ist ein gutes Zeichen. Ziel ist jedoch der 1. Arbeitsmarkt und eine gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben. Dafür müssen viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Bereitschaft zum Umdenken und Handeln noch zeigen. Am besten gelingt das, wenn Menschen mit einer Behinderung einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.

Die Ausgleichsabgabe zahlen - das kann teuer werden

Hat ein Unternehmen mehr als 20 Angestellte, ist die Beschäftigung von Schwerbehinderten eine gesetzliche Verpflichtung. Mindestens 5 % der Arbeitsplätze sind mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu besetzen, so sagt es das Sozialgesetzbuch IX in § 154 Abs. 1. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss eine sogenannte "Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe" zahlen. Diese beträgt zwischen 140 und 360 EUR je Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz, also mindestens 1680 EUR im Jahr. Geld, dass z. B. für Investitionen eingesetzt werden könnte.

Arbeitnehmer mit einer Behinderung sind motiviert und qualifiziert - nutzen Sie das Arbeitskräftepotenzial für Ihr Unternehmen

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben Vorbehalte gegenüber Beschäftigten mit einer Behinderung, die häufigsten Argumente sind:

  • weniger leistungsfähig
  • Kosten für die Arbeitsplatzanpassung
  • längerer Urlaubsanspruch
  • Sonderregelungen beim Kündigungsschutz

Es gibt gute Gründe, bei der Stellenbesetzung Menschen mit einer Behinderung zu berücksichtigen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist das Thema auch vor dem Hintergrund des steigenden Fachkräftemangels interessant.

  • Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind besonders motiviert und leistungsbereit
  • Sie sind qualifiziert und gut ausgebildet
  • Die Kosten für die Ausgleichsabgabe entfallen
  • Finanzielle Unterstützung für die Unternehmen durch Lohnzuschüsse
  • Eingliederungszuschuss
  • Kostenübernahme einer befristeten Probebeschäftigung
  • Finanzielle Hilfe bei der Anpassung der Arbeitsplätze
  • Ein gutes Firmenimage

Das Vorurteil, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer öfter krank seien, bestätigt sich in der Realität nicht. Die Statistik der BARMER-GEK zeigt im Gegenteil, schwerbehinderte Arbeitnehmer sind nicht häufiger krank als ihre Kollegen ohne Behinderung.

Behindertengerechte Arbeitsplätze - nutzen Sie die Fördergelder

Was ist ein behindertengerechter Arbeitsplatz? So vielfältig die Arbeitswelt ist, so differenziert kann der Arbeitsplatz sein. Wichtig ist, dass die Arbeitsplatzgestaltung und Ausstattung für die Arbeitsaufgabe geeignet ist. Das trifft auf jeden Arbeitsplatz zu. Teilweise sind nur organisatorische Maßnahmen erforderlich.

Vielleicht wissen viele Personalverantwortliche auch nicht, dass es Fördermöglichkeiten und Zuschüsse gibt, z. B. zum Lohn, Ausstattung des Arbeitsplatzes bis hin zu einer persönlichen Arbeitsassistenz.

Was genau wird gefördert?

Lohnzuschüsse können bis zu 70 % des Bruttolohns betragen.

Für die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes gibt es finanzielle Zuschüsse bis zur vollen Kostenhöhe für Arbeitsmittel wie spezielle Tastaturen, Mäuse und Bildschirme für einen Computerarbeitsplatz. Einbezogen in die Finanzierung sind Instandhaltung und Wartung der technischen Hilfsmittel.

Weiterhin gehört die individuelle Möblierung mit Tisch, Stuhl und Beleuchtung zu den förderfähigen Leistungen. Damit erhält der Arbeitnehmer genau den Arbeitsplatz, der für eine gute Arbeit notwendig ist.

Darüber hinaus werden auch bauliche Maßnahmen finanziert. Das können eine Rampe oder ein Hublift sein, genauso wie die Einrichtung eines barrierefreien WC.

Arbeitgeber können entscheiden: Mehrausgaben oder Fördermittel.

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten und informieren Sie sich, welche finanzielle Unterstützung im Einzelfall möglich ist.

Informationen erhalten Arbeitgeber bei den

Geben sie behinderten Menschen in Ihrem Unternehmen eine berufliche Chance, es ist ein win-win im besten Sinne.

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Autorinfo

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Frau Dipl.-Ing. MPH Signe Stein

12159 Berlin

frp frei | raum | planen
Architektur und Barrierefreiheit

Die Autorin

Frau Signe Stein ist Architektin, Gesundheitswissenschaftlerin und Sachverständige für barrierefreie Stadt- und Gebäudeplanung. Sie ist Mitinhaberin des Architekturbüros frp in Berlin, Mitglied im "Arbeitskreis Gesundheit" Berlin des Bundesverband mittelständische Wirtschaft.

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