Senkrechtlift bis 13 m Höhe
Kostengünstige Nachrüstung mit Senkrechtplattformliften zur Schaffung der barrierefreien Erreichbarkeit bei Mehrfamilienhäusern, mehrgeschossigen Wohnhäusern der Gebäudeklasse 4 bis 13m Höhe sowie kleinen Gewerbeeinheiten.
Senkrechtplattformlift bis 13 m Höhe
Senkrechtlifte, alternativ auch vertikaler Plattformlift, Hauslift oder Homelift genannt, dienen dem Transport von Rollstuhlfahrern und ggf. einer Begleitperson. Oft ist eine Verschlüsselung vorgesehen.
Die Aufzüge müssen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (siehe Zusatzinfo rechte Spalte) errichtet und betrieben werden. Die Steuerung erfolgt mittels Totmannsteuerung. Ein Schacht mit Schachtabschlusstüren ist erforderlich. Bei gleichen Kabinenabmessungen kann der Schacht gegenüber herkömmlichen Aufzügen jedoch kleiner gehalten werden.
Da die unterschiedlichsten Antriebe (Spindelantrieb, Zahnstangenantrieb, Friktions-/Traktionsantrieb) an der Kabine angeordnet werden können, wird der sonst übliche, separate Maschinenraum und die Unterfahrt/ Überfahrt eingespart. Die Kabine muss nicht allseits geschlossen sein, was zur Einsparung der Kabinenabschlusstüren führt. Dies ergibt eine geringere Breite und Tiefe des Schachtes. So passt sich ein Senkrechtaufzug leichter in ein bestehendes Gebäude ein als ein herkömmlicher Personenaufzug.
Die Lifte fahren bei mehr als 3m Höhenunterschied in einem Gebäudeschacht oder in einem statisch selbstragenden Stahl/Glasgerüstschacht mit einer Geschwindigkeit ≤ 0,15 m/s. Eine integrierte Selbsthemmung verhindert ein Absacken der Plattform auch bei nicht funktionsfähigen Bremsen.
Die Schachtzugänge können an drei unterschiedlichen Aufzugsseiten angeordnet werden, als Durchlader oder im rechten Winkel. Die Türen im Schacht können manuell oder automatisch geöffnet und geschlossen werden.
Fahrkorbgröße zur Aufnahme einer Person mit/ohne Rollstuhl, Mindestabmessungen der Plattform:
- 800 mm × 1250 mm
- 900 mm × 1400 mm
- 1100 mm × 1400 mm
In öffentlich zugängigen Gebäuden und mehrgeschossigen Wohnbauten muss die barrierefreie Plattform nach DIN 18040 mindestens 1100 mm ×1400 mm betragen, um ausreichend Platz für einen Rollstuhl mit Begleitperson zu bieten.
Die übliche Nennlast beträgt bis 500 kg, bzw. mindestens für einen Rollstuhl Typ A 250 kg und Rollstuhl Typ A/B 315 kg.
Die meisten Senkrechtlifte verfügen über vielfältiges Zubehör und Optionen.
- Automatische Türöffner
- Zusätzliche Bodenindikatoren
- Automatische Notabsenkung
- LED-Beleuchtung
- Extrabeleuchtungs-Optionen
- Stimmankündigung und Musikthema
- Etagenanzeiger auf der Plattform oder an der Landungstür
- Rampe
- Telefon auf der Plattform
- Safeline-Freisprecheinrichtung
- Elektronische Kontaktschlüssel und Schlüssel ohne Kontakt
- Fernbedienung
Vorteile eines Senkrechtplattformlift
- innen und außen einsetzbar
- leichte Anpassung beim Einbau in bestehende Gebäude
- keine umfangreichen Bauarbeiten erforderlich
- geringere Anschaffungskosten im Vergleich zu Personenaufzügen
- niedrige Gesamtkosten für Betrieb und Wartung
Baurecht
Beim zuständigen Bauamt erhalten Sie Auskunft darüber, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung für den Einbau eines Liftes immer dann erforderlich, wenn der Aufzug eine Förderhöhe von über drei Metern aufweist. Für das Einholen der Baugenehmigung ist es zwingend erforderlich, einen Architekten und einen Prüfstatiker zu beauftragen.
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Senkrechtplattform innen im Haus
Der Lift wird hauptsächlich in einem Mauer- oder Betonschacht eingebaut. Aber wie im Außenraum ist auch hier ein Schacht aus Glas, Alu, Stahl möglich.
Die Bewegungsfläche vor dem Aufzug beträgt laut DIN 18040 Barrierefreies Bauen 150 x 150 cm. So hat der Rollstuhlfahrer vor einer Aufzugsanlage ausreichend Platz, zum rangieren oder für den Richtungswechsel. Gegenüber dem Aufzug darf keine abwärts führende Treppe angeordnet werden. Ist sie dort unvermeidbar, muss ihr Abstand mindestens 300 cm betragen. So wird die Absturzgefahr für Rollstuhlfahrer vermindert, die die Kabine rückwärts verlassen.
In öffentlichen Gebäuden muss bei einer Überlagerung dieser Fläche mit anderen Verkehrsflächen ein Passieren des wartenden Rollstuhlnutzers möglich sein. Dies wird z. B. erreicht durch eine zusätzlich anzuordnende Durchgangsbreite von 90 cm.
Des Weiteren gilt wie für alle mit dem Rollstuhl nutzbaren Türen im barrierefreien Bauen eine lichte Breite der Aufzugskabinentür von 90 cm.
Senkrechtplattform außen am Haus
Ist im Gebäudeinneren kein Platz für den nachträglichen Einbau, kann über einen Außenaufzug nachgedacht werden. Das geht auch hier meist nur durch Reduzierung von Nutz- oder Wohnfläche. Beim Anbau an das Treppenhaus erreicht man lediglich die Zwischenpodeste, was letztendlich keine barrierefreie Lösung ist.
Für die Montage eines Liftes an der Außenseite eines Gebäudes ist immer eine Baugenehmigung wegen der Abstandflächen zur Grundstücksgrenze erforderlich.
Die Anforderungen zum Errichten eine Aufzugs/Senkrechtplattformlifts im Außenraum am Haus entsprechen den Anforderungen im Haus.