Planung und Einbau eines Treppenliftes
Hinweise zur Planung für den Einbau eines Treppenliftes bzw. Plattformliftes zur Überwindung von Treppen in Wohngebäuden.
Einbau eines Treppenliftes
Vorüberlegung zur Anschaffung eines Treppenliftes
Gleichgültig ob man kerngesund ist aber schon das herannahende Alter spürt, welches Änderungen in der Wohnweise vorausahnen lässt, ob man sich mit Stock sicherer fühlt als ohne, den Rollator als Hilfe dankbar annimmt oder schon auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Der Gang vom Erdgeschoß in die obere Etage wird beschwerlicher und man sucht nach einer Hilfe.
Da man die lieb gewonnenen Abläufe oder Gewohnheiten beibehalten möchte, wird der Einbau eines Treppenlifts erwogen. Dabei sollte man sich vor Augen halten, dass ein solcher Umbau ein Eingriff in die Struktur eines Gebäudes ist, der sich auch auf andere Teile der Wohnung auswirkt. Vor allen Dingen erfordert er eine Investition, die sich in Form erhöhter Lebensqualität in einem unbekannten, jedoch möglichst langen Zeitraum, amortisieren soll.
Es kann beim Durchdenken aber auch der Fall eintreten, dass man angesichts der Vielzahl an Änderungen Alternativen sucht, wie ein Tausch der Wohnung oder den Umzug in ein Betreutes Wohnen.
Am Beginn der Überlegungen ist die rechtliche Situation des eigenen Besitzes zu klären. Es ist - gerade bei Eigentumswohnungen - zu prüfen, ob mit dem Einbau des Treppenlifts das Gemeinschaftseigentum berührt wird. In dem Fall müssen alle Eigentümer ihre Zustimmung geben. Bei Reihenhäusern gilt dies ebenso im Hinblick auf die Wände (z. B. wegen etwaiger Schallübertragungen), die das eigene Haus zum Nachbarn abtrennen.
Grundlagen für die Planung eines Treppenlift-Einbaus
Für die Planung ist es erforderlich, dass der Bauherr zwei Dinge so klar wie möglich beschreibt:
- den derzeitigen Zustand des Gebäudes ("IST"). Er ist in den Plänen dargestellt.
- das Ziel ("SOLL"). Es zu fixieren ist erheblich schwieriger, da man seine finanziellen Möglichkeiten mit den Vorstellungen vom zukünftigen Wohnen abgleichen muss. Hierbei kann die DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen, Wohnungen) hilfreich sein.
Für das Überwinden von Treppen mittels Treppenliften sind im Prinzip drei Systeme auf dem Markt (siehe Zusatzinfo):
- Treppenplattformlifte
- Rollstuhl-Hängelifte
- Treppensitzlifte
Die Erstellung und der Betrieb von Treppenliften - die korrekte Bezeichnung lautet Treppenschrägaufzug - werden in verschiedenen Vorschriften geregelt. Die wichtigsten davon sind die DIN EN 81-40 und die Maschinenrichtlinie 2006/42. Beachtenswert ist, der Treppenlift:
- ist keine überwachungsbedürftige Anlage, d.h. eine regelmäßige Prüfpflicht durch eine halbstaatliche Institution (z.B. TÜV) ist nicht gegeben. Am Gerät ist ein Typenschild angebracht, und es hat eine Konformitätsbestätigung vorzuliegen.
- wird elektromotorisch mit einem Akku betrieben. Der Akku wird in der Parkposition am Netz ständig aufgeladen und hat bei Ausfall des Stroms eine Reserve von 3 bis 4 Fahrten.
- hat eine Not-Aus Funktion und eine Totmannschaltung.
Aus den unterschiedlichen Prospekten ist zu entnehmen, welche Abmessungen der Treppenlift hat, wie er geführt wird, seine Lasten abträgt und wie er bedient wird. Da die Zeichnungen oder Fotografien nur bedingt die Wirklichkeit wiedergeben, ist es zwingend nötig, dass der Betroffene an einem Musterobjekt das Ein- und Aussteigen übt und Probefahrten unternimmt.
Das gilt insbesondere für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Diese werden prüfen, welchen Aufwand das Umsteigen darstellt, ob sie Hilfe eines Dritten benötigen, und welcher Platz dazu im Podestbereich erforderlich ist. Personen mit eingeschränkter Sehfähigkeit werden das Bedientableau tastend prüfen.
Die Fahrten "Auf" wie "Ab" dauern bei der üblichen Geschoßhöhe etwa 30 sec. Die Möglichkeit der Begehbarkeit der Treppe im Notfall durch andere Personen sollte bedacht werden.
Die Planung vor dem Treppenlift-Einbau
Der Planer, meist ist es der Architekt, hat nun die Aufgabe, die verschiedenen Alternativen aufzuzeigen, wie vom "Ist-Zustand" der "Soll-Zustand" erreicht werden kann. Maßgebend sind die drei Gesichtspunkte: Technik - Kosten - Zeit. Damit kann der Bauherr zur Entscheidung gelangen.
Die Planung beginnt mit der Erfassung des Bestands. In die Pläne, Grundrisse und Schnitte, werden die tatsächlichen Maße eingetragen, ebenso die Wand- wie Deckenmaterialien. Einzutragen sind auch Heizkörper, Steckdosen, Lichtschalter und die Teile der Wohnungseinrichtung, die soweit als möglich am Ort bleiben sollen, z. B. Einbauschränke, große Möbel oder Wandschmuck wie Bilder oder Spiegel.
Hierbei sind die Bereiche, die von dem Treppenlift unmittelbar berührt werden von besonderem Interesse. Zu Beachten ist dabei die Ausbildung der Treppe und des Geländers. Die Nutzbreite der Treppe wird geringer und ein Begehen der Treppe während des Betriebs ist erschwert. Ebenso können sich die Podestflächen beim Ruhezustand des Treppenlifts verringern.
Der Laie sollte wissen, dass die Bewegungen auf den in den Prospekten dargestellte Flächen in der Realität durch die Wände begrenzt werden. Arme wie Beine benötigen in der Praxis einen Freiraum, der in der Theorie nicht unbedingt erfasst wird. Unter Umständen wird im Zuge der Arbeiten das Geländer nach den Vorgaben der DIN 18040-2 umgerüstet, was in den Freiraum einfließen kann.
Um Beeinträchtigungen der Bewegungsflächen zu vermindern, kann bei manchen Herstellern der Stuhl bei "Leerfahrt" oder in der Parkposition hochgeklappt werden. Es gilt auch an die Nutzung ohne Auf- und Abfahren zu denken, unter anderem:
- Die Hersteller empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrags.
- Wie wird der Bereich Treppe - Wand - Führungsrohr gereinigt?
- Gibt es Sicherungen gegen unbefugtes Benutzen (Kinder spielen gerne)?
- Wie können sperrige Gegenstände (nicht zerlegbare Schränke, Klavier usf.) transportiert werden?
- Wie kann eine Krankenliege transportiert werden?
- Bei Personen mit eingeschränkter Mobilität wird man ein Verhalten bei Notfällen üben.
Allgemein gilt: je mehr Informationen im Vorfeld bekannt sind, desto weniger muss während und nach der Montage improvisiert oder im Betrieb nachgerüstet werden. Wird für die Planung kein Architekt eingeschaltet, so wird dessen Tätigkeit - soweit es sich auf den Umfang des Treppenlifts bezieht - verdeckt durch den Hersteller erbracht und ist kostenmäßig in der Rechnung des Treppenlifts anteilig enthalten.
Hierbei sollte man sich bewusst machen, dass der Hersteller nur sein Gewerk betrachtet und in erster Linie seine Interessen vertritt. Die Interessen des Auftraggebers werden hintenan gestellt. Das kann sich auf bauseitigen Leistungen ebenso beziehen wie auf den Betrieb. Die Planung der übrigen Flächen, wie die Podeste und deren Zugang, hat eine andere Person zu übernehmen.
Die Kosten eines Treppenlifts
Ein weiterer Schritt wird sein, die Kosten zu umreißen. Da diese das Konto erheblich belasten können, soll hier der Bereich differenziert werden. Sie setzen sich aus mehreren Teilen zusammen. Bezogen auf den Treppenlift können folgende Kosten auftreten:
- Für die erforderlichen Umbauten um den Treppenlift einbauen zu können, etwa an der Treppe, den Podestflächen oben und unten, Wand und Geländer und der Elektroinstallation.
- Für den Treppenlift mit Montage.
- Für den Treppenlift im Betrieb, wie z. B. der Wartung. Je nach Grad der Behinderung können Zuschüsse oder Darlehen von öffentlichen Stellen für den Treppenlift gewährt werden.
- Für Veränderungen in der Wohnung, die zwar mit dem Einbau und Betrieb des Treppenlifts nicht direkt zusammenhängen aber das Leben erleichtern und in absehbarer Zeit angefallen wären.
- Für die Planung mit den Nebenkosten (Pläne, Kopien, Fahrten usf.).
Die Zeitachse beim Einbau eines Treppenliftes
Das Terminskelett beim Einbau eines Treppenliftes setzt sich aus mehreren Fristen zusammen:
- Planung: endet mit der Systemfestlegung. Es wird der längste Zeitraum sein, weil hier verschiedene Einflüsse zu berücksichtigen sowie Meinungen zu hören und danach zu werten sind. Da in der Zeit auch die Möglichkeit von anderen Umbauten geprüft wird, sollte man die Dauer keinesfalls zu kurz einschätzen (bis zu einem halben Jahr).
- Ausschreibung: endet mit der Vergabe (ca. 6 bis 8 Wochen).
- Nach Erteilung des Auftrags an den Treppenlifthersteller werden die von ihm geforderten bauseitigen Leistungen erbracht. Die Dauer ist vom Umfang abhängig. Wichtig ist, dass die Tätigkeiten vor der Anlieferung abgeschlossen sein müssen, da sonst Wartestunden oder die Kosten einer erneuten Anreise drohen.
- Disposition: hierunter versteht man die Vorbereitung des Auftrags und Montage des Geräts zum Versand im Werk. Die Dauer sollte bei der Verhandlung abgefragt und im Vertrag fixiert werden.
- Anlieferung sowie Montage des Treppenlifts vor Ort mit Einweisung der Personen. Die Frist dazu beginnt mit dem Abruf und ist durch die VOB / B mit max. 12 Werktagen bestimmt.
- Abnahme der Leistung: Beginn der Gewährleistung.
Die Fristen werden sich teilweise überlappen.