Informationen anfordern

DIN 18025-1/2 Pkw-Stellplatzdin18025-stellplatz.htm?output=print

Hinweis

Die Norm DIN 18040-2 ersetzt die DIN 18025-1 und DIN 18025-2. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen der Bundesländer geregelt. Über den Link finden Sie eine Übersicht über die eingeführten relevanten Normen zum barrierefreien Bauen in den Bundesländern.

Vorschriften und Empfehlungen der DIN 18025 als Gegenüberstellung

Pkw-Stellplatz, Terrasse, Abstellraum


Barrierefreie Wohnungen
DIN 18025 Teil 2, 1992-12
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
DIN 18025 Teil 1, 1992-12

Abweichung gegenüber Teil 2



Pkw-Stellplatz

bei Wohnanlagen für einen Teil der Stellplätze 150 cm tiefe Bewegungsfläche entlang der PKW-Längsseite 1 wettergeschützter Stellplatz oder Garage je Wohnung
Empfehlung: Weg zur Wohnung kurz und wettergeschützt
zusätzlicher Rollstuhlabstellplatz, mindestens 190 cm breit und 150 cm tief plus Bewegungsfläche (zusammen 190 cm x 300 cm) zum Umsteigen vom Straßenrollstuhl in den Wohnungsrollstuhl, vorzugsweise im Eingangsbereich oder vor dem Haus
ggfs. Batterieladeplatz für Elektrorollstuhl
Pkw-Stellplatz

Freisitz, Terrasse

Empfehlung: mindestens 4,5 qm großer Freisitz (Terrasse, Loggia oder Balkon) mindestens 4,5 qm großer Freisitz (Terrasse, Loggia oder Balkon)
SymbolSymbol

Abstellraum

Mindestgröße 6qm, davon 1qm in der Wohnung

zusätzlicher Raum

Mindestgröße 12 qm, Mindestbreite 270 cm nach individuellem Bedarf

Schwellen sind Stolperfallen, sie sind oft nicht oder nur schwer passierbar. Das größte Problem entsteht beim Freisitz.
Niveaugleichheit zum Wohnraum kann z. B. durch einen aufgeständerten Belag auf dem Freisitz hergestellt werden. Der schwellenlose Übergang kann am einfachsten durch eine Schiebetüre realisiert werden. Auch Drehflügeltüren können zumindest bei regengeschützter Lage der Tür ein unten falzloses Rahmenprofil erhalten und bodenbündig ausgebildet werden. Die Fuge wird mit einer absenkbaren Dichtungsleiste versehen.

Die Bewegungsfläche vor der Längsseite eines Kfz muss mindestens 150 cm tief sein. Daraus ergibt sich eine Gesamtstellplatzbereite von 350 cm.
Bemessung für seitlichen Ausstieg Behinderter: Kinder müssen grundsätzlich auf der Beifahrerseite in das Auto ein- steigen bzw. hineingesetzt werden können. Zu diesem Zweck muss entlang dieser Seite des Wagens ein Bewegungsraum von 150 cm Tiefe vorhanden sein.
Bemessung für Behindertentransporter - Wagen mit Auffahrrampe: Die Länge der Auffahrrampen beträgt 175 - 200 cm. Zum Rangieren des Rollstuhls vor der Rampe ist ein Bewegungsraum von 150 cm Tiefe erforderlich.
Bemessung für Behindertentransporter - Wagen mit absenkbarer Bodenwanne: Für diesen Fahrzeugtyp muss zusätzlich zur Fläche der Plattform ein Bewegungsraum mit 150 cm Tiefe im Heckbereich des Wagens gegeben sein.


mehr zu diesem Thema...

Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250