DIN 18025-1/2 Pkw-Stellplatz
Hinweis
Die Norm DIN 18040-2 ersetzt die DIN 18025-1 und DIN 18025-2. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen der Bundesländer geregelt. Über den Link finden Sie eine Übersicht über die eingeführten relevanten Normen zum barrierefreien Bauen in den Bundesländern.
Vorschriften und Empfehlungen der DIN 18025 als Gegenüberstellung
Pkw-Stellplatz, Terrasse, Abstellraum
Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2, 1992-12 |
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer DIN 18025 Teil 1, 1992-12 Abweichung gegenüber Teil 2 |
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Pkw-Stellplatz |
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bei Wohnanlagen für einen Teil der Stellplätze 150 cm tiefe Bewegungsfläche entlang der PKW-Längsseite | 1 wettergeschützter Stellplatz oder Garage je Wohnung |
Empfehlung: Weg zur Wohnung kurz und wettergeschützt | |
zusätzlicher Rollstuhlabstellplatz, mindestens 190 cm breit und 150 cm tief plus Bewegungsfläche (zusammen 190 cm x 300 cm) zum Umsteigen vom Straßenrollstuhl in den Wohnungsrollstuhl, vorzugsweise im Eingangsbereich oder vor dem Haus | |
ggfs. Batterieladeplatz für Elektrorollstuhl | |
Freisitz, Terrasse |
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Empfehlung: mindestens 4,5 qm großer Freisitz (Terrasse, Loggia oder Balkon) | mindestens 4,5 qm großer Freisitz (Terrasse, Loggia oder Balkon) |
Abstellraum |
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Mindestgröße 6qm, davon 1qm in der Wohnung | |
zusätzlicher Raum |
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Mindestgröße 12 qm, Mindestbreite 270 cm nach individuellem Bedarf |
Niveaugleichheit zum Wohnraum kann z. B. durch einen aufgeständerten Belag auf dem Freisitz hergestellt werden. Der schwellenlose Übergang kann am einfachsten durch eine Schiebetüre realisiert werden. Auch Drehflügeltüren können zumindest bei regengeschützter Lage der Tür ein unten falzloses Rahmenprofil erhalten und bodenbündig ausgebildet werden. Die Fuge wird mit einer absenkbaren Dichtungsleiste versehen.
Bemessung für seitlichen Ausstieg Behinderter: Kinder müssen grundsätzlich auf der Beifahrerseite in das Auto ein- steigen bzw. hineingesetzt werden können. Zu diesem Zweck muss entlang dieser Seite des Wagens ein Bewegungsraum von 150 cm Tiefe vorhanden sein.
Bemessung für Behindertentransporter - Wagen mit Auffahrrampe: Die Länge der Auffahrrampen beträgt 175 - 200 cm. Zum Rangieren des Rollstuhls vor der Rampe ist ein Bewegungsraum von 150 cm Tiefe erforderlich.
Bemessung für Behindertentransporter - Wagen mit absenkbarer Bodenwanne: Für diesen Fahrzeugtyp muss zusätzlich zur Fläche der Plattform ein Bewegungsraum mit 150 cm Tiefe im Heckbereich des Wagens gegeben sein.