In WC-Anlagen von öffentlich zugängliche Gebäuden, wie z.B. Tankstellen, Hotelfoyers oder Einkaufspassagen nach DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen muss in der Nähe des WC-Beckens eine Notrufanlage angebracht werden. Sie muss visuell kontrastierend gestaltet, taktil erfassbar und auffindbar und hinsichtlich ihrer Funktion auch für blinde Menschen eindeutig gekennzeichnet sein.
Der Notruf muss vom WC-Becken aus sitzend und vom Boden aus liegend ausgelöst werden können.
Die Ausführung erfolgt nach DIN VDE 0834-1 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Dazu gehören auch die öffentlich zugänglichen Behinderten-WCs.