Die Bundesregierung hat am 11.02.2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen.
Private Anbieter müssen künftig sogenannte angemessene Vorkehrungen bereitstellen, um Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Das kann eine einfache mobile Rampe vor einem Geschäft oder das Vorlesen der Speisekarte im Restaurant sein.
Die "angemessene Vorkehrung" darf das Unternehmen jedoch nicht unverhältnismäßig und unbillig stark belasten.
















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