Aufzug, Lift |
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![]() Behindertenaufzug, Senkrechtlift, Personenaufzug, Hauslift, Heimlift Planungsanforderungen AufzugsanlagenIn öffentlich zugängigen Gebäuden müssen Aufzüge nach Aufzüge nach DIN EN 81-70 verwendet werden. Fahrkorbmaße 1,10 m × 1,40 m Empfehlung: ein Klappsitz und gegenüber der Tür ein Spiegel. Höhenlage der Rufknöpfe, Bedienungstableaus und Haltestangen siehe Volltext DIN. Zusätzliche senkrechte Bedienungstableaus siehe DIN 15325. DIN 18040-1: Gegenüber von Aufzugtüren dürfen keine abwärtsführenden Treppen angeordnet werden. Sind sie unvermeidbar, muss ihr Abstand mindestens 300 cm betragen. Der Einbau eines Personenaufzugs im Haus eines pflegebedürftigen, schwer gehbehinderten, Klägers kann eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sein, für die von der Pflegekasse ein Zuschuss zu gewähren ist. |
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