Förderung des Barriereabbaus im Wohnungsbestand
Altersgerecht Umbauen - Programmnummer 159
Für intelligente AAL-Systeme gelten im KfW-Förderprogramm 159 "Altersgerecht Umbauen" ab dem 01.03.2013 konkrete Förderbedingungen, z.B. für Türkommunikation, Heizung- und Klimatechnik, Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie Notruf- und Unterstützungssysteme.
gültig ab April 2012 Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z. B. Planungs- und Beratungsleistungen) finanziert werden.
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Kreditbetrag
Es können bis zu 100 %, max. 50.000 Euro pro Wohneinheit, der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z. B. Planungs- und Beratungsleistungen) finanziert werden.
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung. Beim Ersterwerb von neu barrierereduzierten Wohngebäuden/Wohnungseigentum ist die Bemessungsgrundlage die Summe der barrierereduzierenden Investitionen bezogen auf die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.
Was wird gefördert?
Mit dem Programm wird die bedarfsgerechte Verminderung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer gefördert.
Im Gebäudebestand ist völlige Barrierefreiheit aufgrund der baulichen Gegebenheiten in der Regel weder vollständig umsetzbar noch für die Mehrzahl der Nutzer erforderlich. Das Programm basiert daher auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen und für Bestandsanpassungen definierten Förderbausteinen.
Alle barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden müssen technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen. Grundsätzlich werden dabei alle Kosten gefördert, die für die fachgerechte Ausführung der förderfähigen Maßnahmen erforderlich sind. Zusätzlich gefördert werden Beratungsleistungen zur Barrierereduzierung, die notwendigen vorbereitenden Arbeiten sowie nachbereitende Maßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten.
- Maßnahmen in den Förderbereichen 1 bis 7 näher beschrieben sind,
- Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2
- Maßnahmen mit denen der Standard Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus
erreicht wird.
Die Bestimmungen der jeweiligen Maßnahme sind vollständig umzusetzen.
Förderbereich 1 bis 7
| 1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen |
- Wege zu Gebäuden sowie regelmäßig genutzten Einrichtungen wie Stellplätze, Garagen, Spielplätze und Entsorgungseinrichtungen
- Wohnumfeldmaßnahmen, z. B. Sitz- und Spielplätze bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
- Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen
- Schaffung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühlen sowie deren Überdachungen
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Wege zu Gebäuden sowie regelmäßig genutzten Einrichtungen müssen
- mindestens 1,50 m breit sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, ist ein Mindestmaß von 1,20 m einzuhalten.
- schwellen- und stufenlos sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen Niveauunterschiede mittels technischer Fördersysteme oder Rampen überwunden werden können.
- eben, rutschhemmend und mit festen Belägen ausgeführt werden.
Stellplätze müssen
- in der Nähe des Gebäudezugangs geschaffen werden
- schwellenlos zu Gehwegen gestaltet sein
- eine feste und ebene Bodenoberfläche aufweisen
- Kfz - Stellplätze müssen mindestens 3,50 m breit und 5,00 m tief sein.
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2 Eingangsbereich und Wohnungszugang
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- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
- Schaffung von Bewegungsflächen
- Wetterschutzmaßnahmen
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Haus- und Wohnungseingangstüren müssen
- eine Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m erreichen.
- in einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m Bedienelemente (z. B. Türdrücker, Stoß- und Zuziehgriffe, Schließzylinder) aufweisen.
- mit geringem Kraftaufwand zu bedienen sein.
- auf der Innenseite eine ausreichende Bewegungsfläche aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können nach außen aufschlagende Türen verwendet werden, sofern auf der Außenseite eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 m oder 1,40 m x 1,70 m vorhanden ist.
- stufen- und schwellenlos sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, dürfen Schwellen maximal 20 mm hoch sein.
- bei Austausch einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m². K) aufweisen, sofern es sich um Außentüren als Teil der thermischen Hülle des Gebäudes handelt.
Flure außerhalb von Wohnungen müssen
- mindestens 1,20 m breit sein.
Neue Außenlaubengänge müssen
- mindestens 1,50 m breit sein.
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| 3 Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden
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- Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen als Anbauten oder Einbauten
- Treppenlifte oder andere ergänzende mechanische Fördersysteme
- Barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Rampen zur Überwindung von Barrieren
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Aufzüge müssen
- Geschosse stufenlos erschließen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können auch Zwischengeschosse erschlossen werden.
- Kabineninnenmaße von mindestens 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Kabinen mindestens 1,00 m breit und 1,25 m tief sein. In diesem Fall sind Aufzüge mit über Eck angeordneten Türen unzulässig.
- bei den Aufzugskabinentüren Durchgangsbreiten von mindestens 0,90 m aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Durchgänge mindestens 0,80 m breit sein.
- an allen Zugängen über einen Bewegungsraum von mindestens 1,50 m Tiefe verfügen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss eine Tiefe von mindestens 1,20 m eingehalten werden.
- mit horizontalen Bedientableaus in einer Bedienhöhe von 0,85 m bis 1,05 m über Kabinenboden ausgestattet sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, können vertikale Bedientableaus bis maximal 1,20 m über Kabinenboden eingebaut werden. Dies gilt auch für die Bedienelemente in den erschlossenen Etagen.
- mit Bedientableaus mit ausreichend großen Befehlsgebern ausgestattet sein sowie über eine Notruf- und Alarmfunktion verfügen.
Treppen müssen
- Handläufe ohne Unterbrechung über alle Geschosse aufweisen, wobei die Enden der Handläufe nicht frei in den Raum ragen dürfen.
- mit rutschhemmenden Treppenstufen ausgestattet sein.
Rampen müssen
- eine nutzbare Breite von mindestens 1,00 m aufweisen.
- eine maximale Neigung von 6 % aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, sind Rampen mit maximal 10 % Neigung zulässig.
- ab 6,00 m Länge Zwischenpodeste aufweisen, die mindestens 1,50 m lang sind. Die Entwässerung der Podeste außenliegender Rampen muss sichergestellt sein.
- mit beidseitigen Handläufen in 0,85 m Höhe ausgestattet sein, wobei die Enden der Handläufe nicht frei in den Raum ragen dürfen.
- an ihren Zu- und Abfahrten jeweils Bewegungsflächen von mindestens 1,50 m x 1,50 m aufweisen.
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Aufzugsanlagen
Hebebühnen
Treppenanlagen
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Treppenlifte
Rampen
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| 4 Anpassung der Raumgeometrie
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- Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
- Verbreiterung der Türdurchgänge mit Einbau neuer Türen
- Schwellenabbau
- Erschließung oder Schaffung von Freisitzen (Terrassen, Loggien oder Balkonen)
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Wohn- und Schlafräume müssen
- nach Umbau so gestaltet sein, dass mindestens ein Raum 14 m² groß ist.
Küchen müssen
- entlang der Küchenzeile eine Bewegungstiefe von mindestens 1,20 m erreichen.
Flure innerhalb von Wohnungen müssen
- nach Umbau eine nutzbare Mindestbreite von 1,20 m haben. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss die nutzbare Breite mindestens 1,00 m betragen. In diesem Fall müssen Türen oder Durchgänge, die in den Längswänden angeordnet sind, folgende Anforderung erfüllen: Flurbreite + Türdurchgangsbreite größer gleich 2,00 m und Türen dürfen nicht in den Flur zu öffnen sein.
Innentüren müssen
- auf eine Durchgangsbreite von mindestens 0,80 m erweitert werden.
- in einer Höhe von 0,85 - 1,05 m einen Türdrücker aufweisen.
- bei Sanitärräumen nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sein.
- bei Einbau von Raumspartüren bei geöffneter Tür eine Durchgangsbreite innerhalb des Flures von mindestens 1,00 m gewährleisten.
Schwellen im Gebäude müssen
- vollständig abgebaut werden.
- Der separate Schwellenabbau ist nur förderfähig, sofern die Türbreite nach Sanierung mindestens 0,80 m beträgt.
Freisitze (Terrassen, Loggien, Balkone) müssen
- von der Wohnung aus schwellenlos begehbar sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, dürfen Schwellen maximal 20 mm hoch sein.
- mit einem rutschfesten Bodenbelag ausgestattet sein.
- bei Neuerrichtung eine Mindesttiefe von 1,50 m aufweisen und mit Brüstungen ausgestattet sein, die Durchsichten ab einer Höhe von 0,60 m über Bodenniveau ermöglichen.
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Küchen
Raumspartür
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Freisitze
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5 Maßnahmen an Sanitärräumen
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- Anpassung der Raumgeometrie
- Schaffung bodengleicher Duschplätze
- Modernisierung von Sanitärobjekten (WCs, Waschbecken und Badewannen)
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Anpassung der Raumgeometrie: Sanitärräume müssen
- mindestens 1,80 m x 2,20 m groß sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen zumindest folgende Bewegungsflächen eingehalten werden:
- Vor den einzelnen Sanitärobjekten (Waschtische, WCs, Urinale, Bidets, Badewannen und Duschen) muss jeweils bezogen auf das Sanitärobjekt mittig eine Bewegungsfläche von mindestens 0,90 m Breite und 1,20 m Tiefe vorhanden sein, wobei sich die Bewegungsflächen überlagern dürfen.
- Der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand muss mindestens 0,25 m betragen.
- Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen vorsehen.
Duschplätze müssen
- bodengleich ausgeführt werden. Ist dies baustrukturell nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 mm abgesenkt sein. Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte Fläche ausgebildet sein.
- mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein.
Waschbecken müssen
- mindestens 0,48 m tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein.
- Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen freihalten.
WCs müssen
- in ihrer Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer angebracht oder in der Höhe flexibel montierbar sein.
Badewannen müssen
- eine Einstiegshöhe von maximal 0,50 m aufweisen. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden oder Badewannen sind so einzubauen, dass sie mit mobilen Liftsystemen unterfahrbar sind.
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bodengleiche Dusche
Badewanne
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Waschbecken Wc
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| 6 Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation
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- Modernisierung von Bedienelementen
- Stütz- und Haltesysteme einschließlich Maßnahmen zur späteren Nachrüstung
- Altersgerechte Assistenzsysteme ("AAL-Systeme")
- Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie z. B. Beleuchtung, Gegensprechanlagen, Briefkastenanlagen, taktile Markierungen, ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift
- Sicherheits- und Notrufsysteme
- Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor- oder Fensterantrieben
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Bedienelemente müssen
- großflächig bemessen, tastbar wahrzunehmen und in ihrer Funktion erkennbar sein. Daher sind ausschließlich Kipp- und Tastschalter zu verwenden. Bewegungsabhängige Schalter sind zulässig.
- eine Montagehöhe zwischen 0,80 m - 1,10 m aufweisen.
- zu Raumecken einen Mindestabstand von 0,25 m aufweisen. Dies gilt auch für Steckdosen, die mindestens 0,40 m über dem Fußboden liegen müssen.
Stütz- und Haltesysteme müssen
- waagerecht und/oder senkrecht montiert werden.
- bei neuen Vorwandkonstruktionen auch nachträglich angebracht werden können.
AAL Systeme ("Ambient Assisted Living", intelligente Assistenzsysteme und intelligente Gebäudesystemtechnik) müssen
- interoperabel sein, somit die freie Kombinierbarkeit und Kompatibilität der Systemkomponenten ermöglichen und
- eine datensichere, datengeschützte, systemübergreifende, jederzeit verfügbare, funktionssichere und nachrüstbare Kommunikation ermöglichen;
- leicht bedienbar und ganzheitlich ergonomisch sein.
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Stütz- und Haltesysteme
Orientierungshilfen
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Notrufsysteme
AAL-Systeme
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| 7 Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
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- Umgestaltung von Bestandsflächen zu Gemeinschaftsräumen
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Gemeinschaftsräume dienen der Begegnung der Bewohner und deren Besuchern. Sie müssen
- die Anforderungen für den Eingangsbereich und Wohnungszugang (siehe Förderbereich 2) erfüllen.
- über mindestens einen Sanitärraum mit barrierearmem WC und Waschtisch (siehe Förderbereich 5) verfügen.
- entlang der Küchenzeile eine Bewegungstiefe von mindestens 1,50 m erreichen.
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| Beleuchtung
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Bodenbelag
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