DIN 18040-1 Wege, Plätze, Zugang |
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Gehwege, Erschließungsflächen, PKW-Stellplätze, Zugangs- und EingangsbereicheHauptgehwege, NebengehwegeMit der Bezeichnung "Infrastruktur" erfasst die DIN 18040-1 die Erschließung von der öffentlichen Verkehrsfläche bis zu Zugangsbereichen, Eingangsbereichen, Aufzügen, Flure, Treppen usw. siehe auch DIN 18040-1 Flächen, Platzbedarf Es wird unterschieden zwischen Platzbedarf und Bewegungsflächen mit und ohne Richtungsänderung.
Die geforderten Bewegungsflächen dürfen nicht durch Bauteile oder Ausstattungselemente eingeengt werden Querneigung, Längsneigung, LängsgefälleGehwege und Erschließungsflächen müssen eine feste und ebene Oberfläche aufweisen. Abführung von Oberflächenwasser:
Anmerkung : DIN 18318 Querneigungen zum Ablauf von Oberflächenwasser:
Abweichungen dürfen nicht mehr als 0,4 % betragen. Keinen Hinweis findet man zur Gehwegbegrenzung. Bei Abführung von Oberflächenwasser durch die angegebene Querneigung muß eine Randeinfassung mit Längsgefälle angeordnet werden oder die Grünfläche nach RaSt06 3 cm tiefer liegen. Diese abfallende Kante ist für Blinde schwer zu ertasten. Abhilfe schafft ein Oberflächenwechsel als Begrenzung. Die Oberfläche der Fußgängerwege muss eben, stufenlos, griffig, fugenarm, rutschhemmend,taktil erkennbar, farblich kontrastierend sowie erschütterungs- und blendfrei ausgestaltet werden. (BMVBW 2000, S.23f.). Ein Kopffreiraum von mindestens 2,30 m ist zu beachten (DIN 18024-1, S.7). ![]() Parkplätze für Rollstuhlfahrer nach EAR, Senkrechtaufstellung PKW-StellplatzEinen Hinweis auf die Anzahl der PKW-Stellplätze findet man nicht. (vgl. DIN 18024-1) Das Auto ist für viele Behinderte das wichtigste Hilfsmittel um mobil zu bleiben. Die Größe für einen privat zugeordneten Stellplatz kann man mit dem Straßenverkehrsamt je nach Autogröße und Verladungsart des Rollstuhls in unmittelbarer Nähe zum Hauseingang vereinbaren. In der DIN 18040 werden für Stellplätze mindestens 350 cm breit und 500 cm lang und für Kleinbusse mindestens 350 cm breit, 750 cm lang und 250 cm hoch genannt. Parkplätze in der Nähe der barrierefreien Zugänge sollten selbstverständlich sein. Die Senkrechtaufstellung oder Schrägaufstellung ermöglicht bei einer Breite von 350 cm das wahlweise Einparken nach Bedarf. Die Umstiegsfläche Auto-Rollstuhl darf nicht auf dem erhöhten Gehweg liegen. Längsstellflächen sind ungeeignet, wenn der Rollstuhl auf der Fahrerseite entladen wird. Am ehesten eignen sie sich für Einbahnstraßen am linken Fahrbahnrand. Wird der Rollstuhl aus dem Heck entladen, ist die Länge von 500 cm nicht ausreichend. Die HBVA (Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen) empfiehlt je nach örtlicher Gegebenheit etwa 3 % der Parkstände barrierefrei zu gestalten. Kleine Anlagen sollten über mindestens einen barrierefreien Parkplatz verfügen. Empfohlen wird ein Teil der größeren Stellflächen temporär oder dauerhaft als Familienstellplatz auszuweisen. Dadurch wird der Kreis potenzieller Nutzungen auch auf Menschen ausgedehnt, die nicht über eine formelle Berechtigung zur Nutzung von Parkständen für Menschen mit Behinderungen verfügen aber dennoch größeren Platzbedarf benötigen. siehe auch DIN 18024-1 Beim Transport im Kleinbussen/ Behindertentransport verbleibt der Behinderte oft im Rollstuhl. Der Ausstieg erfolgt über eine Rampe oder einen Hebelift, seitlich oder am Heck. siehe auch Bewegungsflächen an Fahrzeugen und in Garagen Zugangsbereich und Eingangsbereicheideal:
Verkehrsflächen dürfen nicht stärker als 3 % geneigt sein, andernfalls sind Rampen oder Aufzüge vorzusehen. Bei einer Länge bis zu 10 m ist auch eine Längsneigung bis zu 4 % möglich. Infos bei Herstellern bestellen |
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