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Seitentext:

DIN 18040-1 Inhalt

 

E DIN 18040-1:2009-02 (D)

Erscheinungsdatum: 2009-02-02

Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

Inhalt der DIN 18040-1 - Ausgabe Februar 2009 (31 Seiten)

Die neue DIN 18040-1 nimmt Bezug auf das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen § 4

"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

Vorwort DIN 18040-1

Ziel dieser Norm ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.
Die Norm stellt dar, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind.

Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen

  • mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung
  • mit motorischen Einschränkungen
  • die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
  • die großwüchsig oder kleinwüchsig sind
  • mit kognitiven Einschränkungen,
  • die bereits älter sind,
  • wie Kindern
  • mit Kinderwagen oder Gepäck

Die Anforderungen der Norm sollen zu Nutzungserleichterungen führen.

Die DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.
Grundsätzlich neu sind die sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil).

Öffentlich zugänglich nach der

Musterbauordnung § 50 Barrierefreies Bauen

Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Diese Anforderungen gelten insbesondere für

Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

Landesbauordnungen

DIN 18040-1

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Zusatzinfo

Din DIN 18040-2 wurde vom NA 005-01-11 AA "Barrierefreies Bauen" im Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.

Der Normungsauftrag wurde im Februar 2007 erteilt.


DIN 18040-1

din18040-1-inhaltsverzeichnis.pdf



Vorläufer der DIN 18040 sind DIN 18024-2 vom November 1996
"Barrierefreies Bauen Teil 2 Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten"
und die erste DIN zum Barrierefreien Bauen vom April 1976
"Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich".


Eine Zusammenstellung zu Normen, Richtlinien, Planungsgrundlagen für das Barrierefreie Bauen finden Sie auf din18040.de

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