Sie befinden sich hier: Home Pflegeversicherung Infos
|
ZoomButtons Tastenkombinationen |
| nullbarriere.de |
|---|
Pflegeversicherung - Infos |
|---|
Wer ist pflegebedürftig?Das Gesetz definiert Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung so: "Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen." Zentraler Punkt dieser Definition ist der regelmäßig nötige Hilfebedarf bei den alltäglich wiederkehrenden Verrichtungen, nicht jedoch ein allgemeiner Betreuungsbedarf oder eine vorübergehend notwendige Hilfe. Als Krankheiten oder Behinderungen, die einen solchen regelmäßigen Hilfebedarf verursachen können, gelten:
Quelle: "Ratgeber Pflege: Alles was Sie zur Pflege wissem möchten" Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung - was wird finanziert?
finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung
Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) vom 08.6.2009Die Begutachtungs-Richtlinien dienen der Zielsetzung, bundesweit eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien zu gewährleisten und eine hohe Qualität der für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit maßgebenden Gutachten der Medizinischen Dienste sicherzustellen. Der GKV-Spitzenverband hat unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesverbände der Pflegeberufe und der behinderten Menschen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der Kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, der Bundesverbände privater Alten- und Pflegeheime sowie der Verbände der privaten ambulanten Dienste aufgrund der §§ 17, 53a SGB XI am 08.06.2009 die nachstehenden Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) beschlossen. Begutachtungs-Richtlinien – BRi (2009) Hilfen für PflegepersonenBeiträge für die Alterssicherung, Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, Unterhaltsgeld nach Maßgabe des Arbeitsförderungsgesetzes nach Beendigung der Pflegetätigkeit, Urlaubsvertretung, kostenlose Teilnahme an Pflegekursen. Pflegezeit, soziale Absicherung, Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Heilmittel-RichtlinieIm Rahmen der Neufassung der Heilmittel-Richtlinien einschließlich des Heilmittelkatalogs gelten ab dem 1. Juli 2004 folgende Änderungen:
|
| Hitzewelle!! |
|---|
barrierefrei duschen mit glasklaren Vorteilen |
| Rolli-WC |
|---|
Besucherumfrage
Es werden verschiedene Arten des Heranfahrens von Rollstuhlfahrern an Toilette und Waschbecken im öffentlichen WC bewertet. |
| Konformität |
|---|
| Social Bookmarking |
|---|
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |