Fenster und Türen |
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![]() Fenster, Gardinenlift, Haustür, Vordach, Rolladen, barrierefreie Schwellen, Balkontür, automatische Türsysteme, Raumspartür, Freilauftürschließer und Oberlichtöffner. Fenster sollen deutlich in der Wand erkennbar, leicht zu öffnen und zu schließen sein. Schwingflügelfenster sind für Rollstuhlbenutzer ungeeignet. Ist der Kraftauwand zum öffnen zu hoch, sollten kraftbetätigte Fenstersysteme zum Einsatz kommen. Bei Türen sind die Bewegungsflächen wichtig, die für Rollstuhlfahrer beim Öffnen der Türen erforderlich sind. Der Rollstuhlfahrer muss vor- und zurück fahren sowie die Richtung ändern können, um die Bedienungsvorrichtungen zu erreichen und die entsprechenden Bewegungen ausführen zu können. DIN 18040-1/2: "Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Innerhalb von Wohnräumen: Türen sind leicht zu bedienen und sicher zu passieren wenn sie keine unteren Türanschläge und Türschwellen haben; sind diese technisch erforderlich, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein." Eine Lösung bieten absolut barrierefreie schwellenlose Türschwellen von ALUMAT. An Balkonen und Terrassen ergänzen die Drainroste von Gutjahr die rückstaufreie Entwässerung. |
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barrierefrei bauen
















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