Pflegesachleistungen - Pflegegeld
Änderungen ab 01.Januar 2010
Der Anspruch auf ambulante Sachleistungbeträge § 36 Abs. 3 SGB XI (häusliche Pflegehilfe, Pflegesachleistungen) umfasst je Kalendermonat:
| Pflegestufe |
bisher |
2008 |
2010 |
2012 |
| Pflegestufe I |
384 |
420 |
440 |
450 |
| Pflegestufe II |
921 |
980 |
1.040 |
1.100 |
Pflegetufe III
für Härtefälle im ambulanten Bereich
bis 1.918 Euro monatlich |
1.432 |
1.470 |
1.510 |
1.550 |
Das Pflegegeld (§ 37 Abs. 1 S. 3 SGB XI) erhöht sich bis zum Jahr 2012 stufenweise wie folgt:
| Pflegestufe |
bisher |
2008 |
2010 |
2012 |
| Pflegestufe I |
205 |
215 |
225 |
235 |
| Pflegestufe II |
410 |
420 |
430 |
440 |
| Pflegestufe III |
665 |
675 |
685 |
700 |
Darüber hinaus wird der mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz zum 01.01.2002 eingeführte zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben (§ 45b Abs. 1 S. 1 SGB XI). Diesen können gemäß § 45a Abs. 1 S. 2 SGB XI künftig auch Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz beanspruchen, die einen das Ausmaß der Pflegestufe I noch nicht erreichenden Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben.
Dies wird insbesonders Demenzkranken zugute kommen.
Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson
- Je Kalenderjahr für längstens vier Wochen (Kostenübernahme bis maximal
1.470,00 Euro) bei Hilfe durch erwerbsmäßig pflegende Person.
Verhinderungspflege - Was ist das?
Berechnung des Pflegegeldanteils - Kombinationspflege
- Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden. Das ist
zum Beispiel dann sinnvoll, wenn ein pflegender Angehöriger die Hilfe nicht während
des ganzen Tages leisten kann. In diesen Fällen werden die Kosten von der
Pflegekasse anteilig gezahlt.
Berechnung des Pflegegeldes bei Kombinationspflege
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- z. B. Betteinlagen, Verbände, Inkontinenzmittel monatlich bis zu 31,00 Euro
Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
- Bis zu 2.557,00 Euro je Maßnahme (zum Beispiel Badumbau)
Zuschuss der Pflegekasse
Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)
Für soziale Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
In der vollstationären Versorgung werden die Leistungen der Pflegestufe III (mit und ohne Härtefall) wie folgt angehoben (§ 43 Abs. 2 SGB XI):
| Pflegestufe |
bisher |
2008 |
2010 |
2012 |
| Pflegestufe I |
1.023 |
|
|
|
| Pflegestufe II |
1.279 |
|
|
|
| Pflegestufe III |
1.432 |
1.470 |
1.510 |
1.550 |
| Pflegestufe III Härtefall |
1.688 |
1.750 |
1.825 |
1.918 |
Dem Versicherten muss ein 25%iger Eigenanteil verbleiben, daher werden 75% des Heimentgelts berücksichtigt.
Vollständige Pflege in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
- 10 % des Heimentgelts, maximal 256,00 Euro.
Rente für die Pflege von Angehörigen
- Rentenerhöhende Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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