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finanzielle Leistungen der Pflegekasse

 

Pflegesachleistungen - Pflegegeld


Änderungen ab 01.Januar 2010
Der Anspruch auf ambulante Sachleistungbeträge § 36 Abs. 3 SGB XI (häusliche Pflegehilfe, Pflegesachleistungen) umfasst je Kalendermonat:
Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Pflegestufe I 384 420 440 450
Pflegestufe II 921 980 1.040 1.100
Pflegetufe III
für Härtefälle im ambulanten Bereich
bis 1.918 Euro monatlich
1.432 1.470 1.510 1.550
Das Pflegegeld (§ 37 Abs. 1 S. 3 SGB XI) erhöht sich bis zum Jahr 2012 stufenweise wie folgt:
Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Pflegestufe I 205 215 225 235
Pflegestufe II 410 420 430 440
Pflegestufe III 665 675 685 700

Darüber hinaus wird der mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz zum 01.01.2002 eingeführte zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben (§ 45b Abs. 1 S. 1 SGB XI). Diesen können gemäß § 45a Abs. 1 S. 2 SGB XI künftig auch Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz beanspruchen, die einen das Ausmaß der Pflegestufe I noch nicht erreichenden Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben.
Dies wird insbesonders Demenzkranken zugute kommen.


Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson

  • Je Kalenderjahr für längstens vier Wochen (Kostenübernahme bis maximal 1.470,00 Euro) bei Hilfe durch erwerbsmäßig pflegende Person.

Verhinderungspflege - Was ist das?


Berechnung des Pflegegeldanteils - Kombinationspflege

  • Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn ein pflegender Angehöriger die Hilfe nicht während des ganzen Tages leisten kann. In diesen Fällen werden die Kosten von der Pflegekasse anteilig gezahlt.

Berechnung des Pflegegeldes bei Kombinationspflege


Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

  • z. B. Betteinlagen, Verbände, Inkontinenzmittel monatlich bis zu 31,00 Euro

Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

  • Bis zu 2.557,00 Euro je Maßnahme (zum Beispiel Badumbau)

Zuschuss der Pflegekasse


Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)

Für soziale Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

In der vollstationären Versorgung werden die Leistungen der Pflegestufe III (mit und ohne Härtefall) wie folgt angehoben (§ 43 Abs. 2 SGB XI):
Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Pflegestufe I 1.023
Pflegestufe II 1.279
Pflegestufe III 1.432 1.470 1.510 1.550
Pflegestufe III Härtefall 1.688 1.750 1.825 1.918

Dem Versicherten muss ein 25%iger Eigenanteil verbleiben, daher werden 75% des Heimentgelts berücksichtigt.


Vollständige Pflege in einer Einrichtung der Behindertenhilfe

  • 10 % des Heimentgelts, maximal 256,00 Euro.

Rente für die Pflege von Angehörigen

  • Rentenerhöhende Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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