Buch des Monats
Dieser optimale Ratgeber fühlt sich nur dem Bauherren oder Käufer von Wohneigentum verpflichtet! Ausgehend von dieser klaren Zielsetzung vermittelt das Buch diejenigen Informationen, die für den ...
Rolli-WC
 Besucherumfrage
Es werden verschiedene Arten des Heranfahrens von Rollstuhlfahrern an Toilette und Waschbecken im öffentlichen WC bewertet.
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Seitentext:
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Zuschuss der Pflegekasse
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| § 40 SGB XI |
Zuschuss der Pflegekasse: Kosten abzgl. Eigenanteil, jedoch max. 2.557,00 Euro
Was wird finanziert?
Außerhalb der Wohnung
- Einbau eines Personenaufzuges in einem eigenen Haus
- Anpassung des Aufzuges an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers: Ebenerdiger
Zugang, Vergrößerung der Türen, Schalterleiste in Greifhöhe
Installation von Haltestangen, Schaffung von Sitzplätzen
- ebenerdiger Zugang, Vergrößerung der Türen, Anordnung von
Schalterleisten, Briefkästen in Greifhöhe, Anbringen von Haltestangen,
Schaffung von Sitzplätzen,
- Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte, z. B.
ertastbare Hinweise auf die jeweilige Etage
- Treppenumbauten, Rampen und Treppenlifte
- Installation von gut zu umfassenden und ausreichend langen
Handläufen auf beiden Seiten
farbige Stufenmarkierungen
an den Vorderkanten
- Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen, Installation von Türen mit
pneumatischem Türantrieb
- Einbau einer Gegensprechanlage
- ausgenommen Parkplätze, Pflasterung des Hauszugangs
Innerhalb der Wohnung
- Schaffung von Bewegungsflächen durch Installation der
Waschmaschinenanschlüsse in der Küche, anstatt im Bad (Aufwendungen für
Verlegung von Wasser- und Stromanschlüssen) ,
- Änderung des Bodenbelags um Stolperquellen, Rutsch - und Sturzgefahren zu
beseitigen
- Veränderung der Heizung,
- Änderung Lichtschalter/Steckdosen, Heizungsventile in Greifhöhe,
- Reorganisation der Wohnung (Stockwerktausch),
- Treppenlifte, Sitzlifte
- Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen, Türanschläge,
- Fenstergriffe auf Greifhöhe
- Hausnotruf
Küche
- Armaturen,
- rutschhemmender Bodenbelag,
- mit Rollstuhl unterfahrbare Kücheneinrichtung
- motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränken
Bad
- Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC,
- Armaturen,
- Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz),
- rutschhemmender Bodenbeläge insbesondere in der Dusche,
- Duschplatz, wenn nicht mehr eine Badewanne genutzt werden kann,
- Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen,
- höhenverstellbarer Waschtisch
- höhenverstellbareres WC
Schlafzimmer
- Bettzugang,
- rutschhemmender Bodenbelag,
- Lichtschalter/Steckdosen vom Bett aus zu erreichen
Auszug Begutachtungsrichtlinie 2006
Eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen
liegt auch vor, wenn den Besonderheiten des Einzelfalles durch einen Umzug in eine den Anforderungen
des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung (z. B. Umzug aus einer Obergeschoss- in
eine Parterrewohnung) Rechnung getragen werden kann. In diesem Fall kann die Pflegekasse die
Umzugskosten bezuschussen.
Die Bewilligung von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes durch die
Pflegekasse bzw. einen anderen Leistungsträger schließt einen gleichzeitigen Anspruch auf Hilfsmittel
nach § 33 SGB V bzw. Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI grundsätzlich nicht aus.
Z. B. könnte die Pflegekasse als Wohnumfeldverbesserung die Herstellung eines bodengleichen
Zuganges zur Dusche bezuschussen und die GKV bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 33
SGB V einen Duschsitz zur Verfügung stellen.
Wird die wohnumfeldverbessernde Maßnahme im Zusammenhang mit der Herstellung neuen
Wohnraums durchgeführt, sind hinsichtlich der Zuschussbemessung die durch die Maßnahme
entstandenen Mehrkosten zu berücksichtigen (z. B. Mehrkosten durch Einbau breiterer als den
DIN-Normen entsprechender Türen, Einbau einer bodengleichen Dusche anstelle einer Duschwanne).
In der Regel werden sich die Mehrkosten auf die Materialkosten erstrecken. Mehrkosten
beim Arbeitslohn und sonstigen Dienstleistungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig
auf die wohnumfeldverbessernde Maßnahme zurückzuführen sind.
Berücksichtigungsfähige Kosten
- Vorbereitungshandlungen, Beratungskosten
- Materialkosten (auch bei Ausführung durch Nichtfachkräfte),
- Arbeitslohn und ggf.
- Gebühren (z. B. für Genehmigungen)
- Wurde die Maßnahme von Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten ausgeführt,
sind die tatsächlichen Aufwendungen (z. B. Fahrkosten, Verdienstausfall) zu berücksichtigen.
Umbaumaßnahmen in Wohnungen, in denen mehrere Pflegebedürftige wohnen
Werden in einer Wohnung, in der mehrere Pflegebedürftige wohnen, bauliche Maßnahmen zur
Wohnumfeldverbesserung durchgeführt, die auch mehreren Pflegebedürftigen dient (z. B. Türverbreiterungen
für zwei Rollstuhlfahrer), bleibt der Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI auf
2.557,00 EUR begrenzt. Die Kosten trägt in diesen Fällen die zuerst angegangene Pflegekasse.
Bei der Bemessung der Höchstgrenze des Eigenanteils sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt
der Pflegebedürftigen nicht zu addieren. Maßgebend sind jeweils die niedrigsten Bruttoeinnahmen,
unabhängig davon, bei welcher Pflegekasse der Pflegebedürftige versichert ist. Die
Pflegekasse, die die Kosten für die Maßnahme übernommen hat, informiert die andere Pflegekasse
über die durchgeführte Maßnahme und die Höhe des Zuschusses.
Sind zeitgleich durchgeführte Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
mehreren Pflegebedürftigen jeweils individuell zuzuordnen, kann der Zuschuss nach § 40 Abs. 4
SGB XI mehrmals gezahlt werden (z. B. Türverbreiterungen für einen Rollstuhlfahrer und Handläufe
für einen Gehbehinderten). Entsprechend der Zuschussfestsetzung ist auch die Bemessung
des Eigenanteils dann für jeden Pflegebedürftigen individuell vorzunehmen.
Insbesondere folgende Maßnahmen sind keine Maßnahmen i. S. von § 40 Abs. 4 SGB XI:
- Ausstattung der Wohnung mit einem Telefon, einem Kühlschrank, einer Waschmaschine,
- Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes,
- Reparatur schadhafter Treppenstufen,
- Brandschutzmaßnahmen,
- Herstellung einer funktionsfähigen Beleuchtung im Eingangsbereich/Treppenhaus,
- Rollstuhlgarage,
- Errichtung eines überdachten Sitzplatzes,
- elektrischer Antrieb einer Markise,
- Austausch der Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung,
- Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren von Wänden und Decken, Ersetzen von
Oberbelägen),
- Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden,
- allgemeine Modernisierungsmaßnahmen.
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Zusatzinfo |
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Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" - seit 01.04.2009
Damit können Wohnungen modernisiert, barrierefrei gestaltet oder mit intelligenter Haustechnik ausgestattet werden. Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden unabhängig vom Baujahr des Gebäudes mit zinsgünstigen Krediten. Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Wohnraum Modernisieren mit KfW-Fördermitteln |
Tipps |
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| Fenster/ Türen |
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Fenster, Türen, barrierefreie Balkontür, Jalousien, Oberlichtöffner |
| Bad und WC |
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Badeinrichtungen, höhenverstellbares WC, barrierefreie Duschabtrennungen, mobile Haltegriffe, Spiegel, Inhandspender, Generationenenbad, Duschsitz, Sauna und Wellness, |
| Küchen |
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barrierefreie Küchen, Schulküchen, Therapieküchen, für große und kleine Leute, Seniorenwohnungen |
| Handlauf |
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für Treppe, Wand, Geländer,
kontrastreich, taktile Elemente, bunte Farben. |
| Rollstuhlrampen |
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aus Aluminium für Treppenstufen, Türprofile oder Türschwellen und zum Verladen eines Rollstuhls in ein Fahrzeug |
| Pflegerechner für Windows |
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 Berechnung des Pflegegeldanteils - Kombinationspflege
Mit unserer Windows Software können Sie Patientendatensätze speichern und ausdrucken. |
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