DIN 18040-2

Verkehrsflächen und Bewegungsflächen müssen für die Personen (z.B. zu Fuß, mit Rollstuhl, Rollator, Gehhilfe) bemessen werden, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern.

Skizze Rollstuhlbenutzer und weitere Personen

Für Platzbedarf und Bewegungsflächen ohne Richtungsänderung gibt die DIN 18040-1 und die DIN 18040-2 ≥120 cm an.
Für den Platzbedarf zum Wenden eines Rollstuhls werden 150 cm x 150 cm angegeben. Für übrige Nutzer z.B. auch für Nutzer mit Rollator müssen 120 cm x 120 ausreichen.
Die Bewegungsfläche im Begegnungsfall zweier Rollstuhlfahrer beträgt mindestens 180 cm x 180 cm.
Durchgangsbreiten und Türen für Rollstuhlfahrer betragen mindestens 90 cm. Im Innern der Wohnung bleibt das Durchgangsmaß bei mindesten 80 cm. (Glücklich, wer nie im Rollstuhl sitzen muß.)

Die Höhe an unterlaufbaren Stellen, z.B. Treppen beträgt 220 cm. Die Durchgangshöhe von Türen muß mindestens 205 cm im Lichten sein.

Diese knapp bemessenen Bewegungsflächen dürfen nicht eingeschränkt werden, z.B. durch Mauervorsprünge, Rohrleitungen, Feuerlöscher, Handläufe, Briefkästen, Telefonsprecheanlagen, Vitrinen, Schränke.

Dargestellt wird auch die Unterlaufbarkeit von Treppenanlagen besonders für Sehbehinderte, Blinde sowie großwüchsige Menschen. Weitere Hinweise findet man im Punkt Ausstattungselemente.

Bewegungsflächen auf Rampen sind mit mindestens 150 cm x 150 cm angegeben. Der Handlauf darf, sofern er unterfahrbar ist, in diese Fläche am Anfang und Ende hineinragen. Begegnungsflächen bei längeren Rampenanlagen werden im Punkt Rampen nicht betrachtet.

Bewegungsflächen vor und nach Türen richten Sich nach der Art der Tür (Drehflügel oder Schiebetür).

Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm × 150 cm zu berücksichtigen. Wird der Aufzug gegenüber von abwärtsführenden Treppen angeordnet, muss der Abstand mindestens 3 m betragen.

Die Durchgangshöhe über Verkehrsflächen, z.B. unter schrägen Bauteilen, wird wegen großwüchsiger Menschen mit ≥220 cm angegeben. Die Durchgangshöhe von Türen mit ≥205 cm. Die lichte Treppendurchgangshöhen ist nicht bedacht, diese beträgt ≥200 cm nach DIN 18065.

Verkehrsflächen, Begegnungsflächen, Bewegungsflächen, Platzbedarf
Platzbedarf Breite, Tiefe
cm
Beschreibung
Begegnungsflächen ≥ 180 x 180 nach höchstens 15 m Länge:
  • auf Gehwegen
  • auf Fluren
Bewegungsflächen ≥ 150 x 150 mit Richtungsänderung
  • auf Wegen, Fluren, Drehflügeltüren (Öffnungsseite), Türen mit gegenüberliegender Wand
  • Wartefläche vor Aufzugstüren
  • am Anfang und am Ende der Rampe
  • vor Briefeinwürfen, Ruf- und Sprechanlagen
  • vor Bedienelementen
Pkw-Stellplatz ≥ 350 x 500 bei Garagenüren automatischer Türantrieb; lichte Höhe im Bereich der Erschließungsbereiche der barrierefreien Stellplätze ≥ 220 cm
Rollstuhlabstellplatz ≥ 180 x 150 zusätzlich gleiche Fläche vor dem Rollstuhlabstellplatz
Flächentiefe, Abstand ≥ 300 abwärtsführende Treppen gegenüber von Aufzugstüren
≥ 250 Taster Drehflügeltür (Öffnungsseite) bei frontaler Anfahrt
≥ 150
  • Türen mit gegenüberliegender Wand
  • bei frontaler Anfahrt Tür: Taster Schiebetür; Drehflügeltür Schließseite
  • Zwischenpodeste bei Rampen nach 600 cm Rampenlauf
  • vor Rollstuhlabstellplätzen
≥ 120 wenn die unterfahrbare Breite vor Briefeinwürfen, Ruf- und Sprechanlagen ≥ 150 cm ist
≥ 50 Abstand von Bauteilen zu Hauptschließkanten bei seitlicher Anfahrt an Außentüren, Wohnungseingangstür
Abstand von Bauteilen zu Griff, Drücker bei Innentüren
≥ 45 Handwaschbecken, Dusch-Klappsitz
≤ 26 Leibungstiefe
≥ 15 unterfahrbare Bedienelemente
Flächenbreite, Durchgangsbreite ≥ 150 Gehwege, Flure und sonstige Verkehrsflächen bis 15m Länge
≥ 120
  • Gehwege, Flure, Rampen und sonstige Verkehrsflächen bis 6 m ohne Richtungsänderung sowie am Anfang und Ende mit Wendemöglichkeit
  • seitliche Anfahrt an Bedienelemente und einer 150 cm Flächenlänge in Fahrtrichtung
≥ 90 Durchgänge, Türen, Aufzugstüren
in Wohnungen
Bewegungsflächen ≥ 150 x 150
  • mindestens 1x Anordnung im Flur
  • Wohn-, Schlafräume und Küchen
  • vor WC-Becken, Waschtisch, Duschplatz, Badewanne
  • Freisitz
 
≥ 120 x 120
  • Wohn-, Schlafräume und Küchen
  • vor WC-Becken, Waschtisch, Duschplatz, Badewanne
  • Freisitz
Mindesttiefe ≥ 150
  • vor sonstigen Möbeln
  • vor Kücheneinrichtungen (Anordnung über Eck empfohlen)
 
≥ 150 und ≥ 120 bei mindestens einem Bett: 150 cm entlang der einen und 120 cm entlang der anderen Längsseite  
≥ 120 und ≥ 90 bei mindestens einem Bett: 120 cm entlang der einen und 90 cm entlang der anderen Längsseite
≥ 120 vor Kücheneinrichtungen
≥ 90 vor sonstigen Möbeln
≥ 70 neben dem WC von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand
≥ 55 Unterfahrbarkeit von Waschbecken, Breite ≥ 90 cm
Mindestbreite ≥ 120 Flure
≥ 90 an einer Seite des WC, an der anderen ≥ 30
unter dem Waschbecken
 
≥ 80Durchgänge, Türen
Rollisymbol Anforderungen an Wohnungen für eine barrierefreie und uneingeschränkte Rollstuhlnutzung

Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

DIN-Vertrieb

Der hier dargestellte Inhalt der DIN enthält deren Grundsätze und erlaubt daher auch keine rechtsgültige Verwendung. Der wiedergegebene Inhalt ist sinngemäß mit Hinweisen, Beispielen und Produktlösungen komplettiert.

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