DIN 18040-2
Verkehrsflächen und Bewegungsflächen müssen für die Personen bemessen werden, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern.
Den größten Flächenbedarf benötigen Rollstuhlfahrer (Wendekreis ≥150 cm) und Personen mit Gehhilfen wie Armstützen (≥90 cm x 70 cm), Rollator (≥80 cm x ≥100 cm).
          
Für Platzbedarf und Bewegungsflächen ohne Richtungsänderung gibt die DIN 18040-1 und die DIN 18040-2 ≥120 cm an.
Für den Platzbedarf zum Wenden eines Rollstuhls werden 150 cm x 150 cm angegeben. Für übrige Nutzer z.B. auch für Nutzer mit Rollator müssen 120 cm x 120 ausreichen.
Die Bewegungsfläche im Begegnungsfall zweier Rollstuhlfahrer beträgt mindestens 180 cm x 180 cm.
Durchgangsbreiten und Türen für Rollstuhlfahrer betragen mindestens 90 cm. Im Innern der Wohnung bleibt das Durchgangsmaß bei mindesten 80 cm. (Glücklich, wer nie im Rollstuhl sitzen muß.)
Die Höhe an unterlaufbaren Stellen, z.B. Treppen beträgt 220 cm. Die Durchgangshöhe von Türen muß mindesten 205 cm im Lichten sein.
Diese knapp bemessenen Bewegungsflächen dürfen nicht eingeschränkt werden, z.B. durch Mauervorsprünge, Rohrleitungen, Feuerlöscher, Handläufe, Briefkästen, Telefonsprecheanlagen, Vitrinen, Schränke.
Dargestellt wird auch die Unterlaufbarkeit von Treppenanlagen besonders für Sehbehinderte, Blinde sowie großwüchsige Menschen. Weitere Hinweise findet man im Punkt Ausstattungselemente.
Bewegungsflächen auf Rampen sind mit mindestens 150 cm x 150 cm angegeben. Der Handlauf darf, sofern er unterfahrbar ist, in diese Fläche am Anfang und Ende hineinragen. Begegnungsflächen bei längeren Rampenanlagen werden im Punkt Rampen Punkt nicht betrachtet.
Bewegungsflächen vor und nach Türen richten Sich nach der Art der Tür (Drehflügel oder Schiebetür).
Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm × 150 cm zu berücksichtigen. Wird der Aufzug gegenüber von abwärtsführenden Treppen angeordnet, muss der Abstand mindestens 3 m betragen.
Die Durchgangshöhe über Verkehrsflächen, z.B. unter schrägen Bauteilen, wird wegen großwüchsiger Menschen mit ≥220 cm angegeben. Die Durchgangshöhe von Türen mit ≥205 cm. Die lichte Treppendurchgangshöhen ist nicht bedacht, diese beträgt ≥200 cm nach DIN 18065 .
Verkehrsflächen, Begegnungsflächen, Bewegungsflächen, Platzbedarf
|
Platzbedarf |
Breite, Tiefe
cm |
Beschreibung
Anforderungen an Wohnungen für eine
barrierefreie und uneingeschränkte Rollstuhlnutzung |
|
Begegnungsflächen |
≥ 180 x 180 |
nach höchstens 15 m Länge:
|
|
Bewegungsflächen |
≥ 150 x 150 |
mit Richtungsänderung
- auf Wegen, Fluren, Drehflügeltüren (Öffnungsseite), Türen mit
gegenüberliegender Wand
- Wartefläche vor Aufzugstüren
- am Anfang und am Ende der Rampe
- vor Briefeinwürfen,
Ruf- und Sprechanlagen
- vor Bedienelementen
|
|
Pkw-Stellplatz |
≥ 350 x 500 |
bei Garagen automatischer Türantrieb |
|
Rollstuhlabstellplatz |
≥ 180 x 150 |
zusätzlich gleiche Fläche vor dem Rollstuhlabstellplatz |
|
Flächentiefe, Abstand |
≥ 300 |
abwärtsführende Treppen gegenüber von Aufzugstüren |
|
≥ 250 |
Taster Drehflügeltür (Öffnungsseite) bei frontaler Anfahrt |
|
≥ 150 |
- Türen mit gegenüberliegender Wand
- bei frontaler Anfahrt Tür: Taster
Schiebetür; Drehflügeltür Schließseite
- Zwischenpodeste bei Rampen nach 600 cm Rampenlauf
- vor Rollstuhlabstellplätzen
|
|
≥ 120 |
wenn die unterfahrbare Breite vor Briefeinwürfen,
Ruf- und Sprechanlagen
≥ 150 cm ist |
|
≥ 50 |
Abstand von Bauteilen zu Hauptschließkanten bei seitlicher Anfahrt an Außentüren,
Wohnungseingangstür
Abstand von Bauteilen zu Griff, Drücker bei Innentüren |
|
≥ 45 |
Handwaschbecken, Dusch-Klappsitz |
|
≤ 26 |
Leibungstiefe |
|
≥ 15 |
unterfahrbare Bedienelemente |
|
Flächenbreite, Durchgangsbreite |
≥ 150 |
Gehwege, Flure und sonstige Verkehrsflächen bis 15m Länge |
|
|
≥ 120 |
- Gehwege, Flure, Rampen und sonstige Verkehrsflächen bis 6 m ohne Richtungsänderung sowie am Anfang und Ende mit Wendemöglichkeit
- seitliche Anfahrt an Bedienelemente und einer 150 cm Flächenlänge in Fahrtrichtung
|
|
≥ 90 |
Durchgänge, Türen, Aufzugstüren
|
|
in Wohnungen |
|
|
|
Bewegungsflächen |
≥ 150 x 150 |
- mindestens 1x Anordnung im Flur
- Wohn-, Schlafräume und Küchen
- vor WC-Becken, Waschtisch, Duschplatz, Badewanne
- Freisitz
|
|
|
≥ 120 x 120 |
- Wohn-, Schlafräume und Küchen
- vor WC-Becken, Waschtisch, Duschplatz, Badewanne
- Freisitz
|
|
Mindesttiefe |
≥ 150 |
- auf einer Seite des Bettes
- vor sonstigen Möbeln
- vor Kücheneinrichtungen (Anordnung über Eck empfohlen)
|
|
|
≥ 120 |
- auf einer Seite des Bettes
- vor Kücheneinrichtungen
|
|
≥ 90 |
vor sonstigen Möbeln |
|
≥ 70 |
neben dem WC von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand |
|
|
≥ 55 |
Unterfahrbarkeit von Waschbecken, Breite
≥ 90 cm |
|
|
Mindestbreite |
≥ 120 |
Flure |
|
|
≥ 90 |
an einer Seite des WC, an der anderen
≥ 30
unter dem Waschbecken |
|
|
≥ 80 |
Durchgänge, Türen |
|