DIN 18040-1 Sanitärräume, Bewegungsflächen |
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DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Sanitärräume"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können." Drehflügeltüren dürfen nicht in Sanitärräume schlagen. Nur so kann das Blockieren der Tür verhindert werden. Türen müssen von außen entriegelt werden können. Ausstattungselemente müssen sich visuell kontrastierend von ihrer Umgebung abheben und auch aus sitzender Position erreichbar sein. (siehe Höhe Bedienelemente) Einhebelarmaturen oder berührungslose Armaturen sind anzuwenden. Bei einer berührungslose Armatur ist eine Temperaturbegrenzung(45°) erforderlich. Bewegungsflächen von 150x150cm sind vor allen Objekten und im Duschbereich einzuhalten, sie dürfen sich überlagern. Eine Klappliege vergrößert den Raumbedarf unwesentlich. ![]() Eine Pflegeliege im öffentlichen WC ist der Wunsch vieler Betroffener, da Sie diese zum Wechsln der Inkontinenzvorlagen benötigen. Die Norm empfiehlt lediglich in Raststätten und Sportstätten, sowie in Umkleidebereichen eine Liege von 180cm Länge, 90cm Breite 46cm bis 48cm Höhe in einem Sanitärraum vorzusehen. Klappliegen reduzieren den Platzbedarf. Waschtisch![]() Maße Beinfreiraum am Waschtisch Waschtische für Rollstuhlnutzer müssen unterfahrbar sein. Der "Beinfreiraum" muss mindestens 55cm betragen und der Abstand der Armatur zum vorderen Rand des Waschtisches höchstens 40cm. Der Waschtischs darf maximal 80cm hoch sein. Ideal ist eine Ablagefläche am Waschbecken. Ein schwenkbare Waschbecken ermöglicht das Händewaschen vor dem Umsetzen auf den Rollstuhl. Es passt sich nicht nur den Bedürfnissen des Nutzers und der Pflegepersonen an, sondern auch den unterschiedlichen Situationen im Raum. Um möglichst dicht an das Waschbecken heranfahren zu können ist bei der Wahl des Rollstuhls auf die Armlehnenhöhe zu achten, welche abhängig von der Sitzhöhe ist. Am besten eignen sich Rollstühle mit abgeschrägten Armlehnen. Von Vorteil sind höhenverstellbare Waschbecken. Einhand-Seifenspender, Papierhandtuchspender und Abfallbehälter bzw. Handtrockner müssen im Bereich des Waschtisches angeordnet sein.WC, Toilette![]() Skizze Rollifahrer-Bewegungsfläche am WC Die Bewegungsfläche neben dem WC von 90cm ist flächen- und kostenintensiv und gerade im Bestand oft schwer einhaltbar. Ein Lösung bietet ein seitenverstellbares WC. Die Anordnung des WC im Sanitärraum ![]() Unsere Besucherumfrage zum Nutzungsverhalten im Rolli-WC zeigt verschiedene Arten des Heranfahrens an das WC. Dabei wird die Frage gestellt, welches Heranfahren der Rollstuhlbenutzer beherrscht, welches er bevorzugt und was er tatsächlich zu Hause nutzt. Rollstühle haben unterschiedliche Sitzhöhen. Die Differenz kann bis zu 10 cm betragen. Nicht jedes Sanitätshaus stellt die optimale Höhe für den Benutzer ein, um leicht auf das WC von 46-48 cm Höhe inkl. Sitz zu wechseln. Kleine Rollstuhlfahrer klagen über zu hohe WC-Becken wegen fehlenden Bodenkontaktes. In öffentlichen Toiletten kann eine höhenverstellbare Toilette Abhilfe schaffen. Sie erleichtert auch das kurzzeitige Aufstehen. Griffe und Bedienelemente: Stützklappgriffe (s.Skizze) möglichst mit Feder sind auf jeder Seite des WC-Beckens zu montieren. Die Oberkante über der Sitzhöhe beträgt 28 cm. Eine Rückenstütze, nicht der Wc-Deckel!, ist 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens anzuordnen. Toilettenpapierhalter und Spülung müssen mit der Hand oder dem Arm bedienbar und erreichbar sein. Es kann auch eine berührungslose Spülung verwendet werden. Bodenabläufe sind in der DIN 18040-1 nicht mehr enthalten. Informationen enthält die Norm DIN 1986-100. NotrufanlagenIn der Nähe des WC-Beckens muss eine Notrufanlage angebracht werden. Sie muss visuell kontrastierend gestaltet, taktil erfassbar und auffindbar und hinsichtlich ihrer Funktion auch für blinde Menschen eindeutig gekennzeichnet sein. DuscheDer Duschplatz muss stufenlos begehbar sein. Im Duschbereich sind rutschhemmende Bodenbeläge nach GUV-I 8527, Bewertungsgruppe B zu verwenden. Heutige Rinnensysteme erlauben auf die in der DIN genannten Absenkung von maximal 2 cm zu verzichten. Ein größerer Fußbodeneinlauf ist aber in jedem Fall angebracht. Ist ein Duschsitz erforderlich, sollte dieser hochklappbare Armlehnen (und eine Rückenlehne) haben. Alternativ wird oft ein Duschstuhl mit Rückenlehne und Armstützen gewählt. Klarsicht-Duschwände und Türen müssen eine Sicherheitsmarkierung erhalten. Schwimm- und Therapiebecken sowie andere BeckenanlagenEs besteht die Forderung nach Eigenständigkeit und leicht möglichem Benutzen. mehr dazu im Fachbeitrag Planung barrierefreier Schwimmbäder Maße von Sanitärobjekten, Bewegungsflächen und AbständenBewegungsflächen dürfen sich überlagern.
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