Infos zu DIN Normen |
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![]() Normen, Richtlinien und Empfehlungen beinhalten den aktuellen Stand der Technik und stehen jedermann zur Anwendung frei, ohne zunächst rechtlich verbindlich zu sein. Rechtsverbindlich werden sie durch die Bezugnahme oder Einführung in Gesetze und Verordnungen. Die DIN 18024 und DIN 18025 sind einigen Bundesländern Bestandteil der dort geltenden Landesbauordnungen. Die Anwendung wird in den Technischen Baubestimmungen geregelt. Die Einführung zur DIN 18040-1 und 2 ist noch offen. Technische Baubestimmungen Technische Normen können sich zwischen Vertragsschluss, Genehmigungszeitpunkt und Abnahme der Planungsleistung ändern. Der Zeitpunkt, zu dem eine Planerleistung mangelfrei sein muss, ist ihre Abnahme. Ändern sich während der Planungszeit die anerkannten Regeln der Technik, hat der Planer dem Auftraggeber unmissverständlich die Folgen aufzuzeigen. Die durch einen Vertrag als verbindlich vereinbarte Norm kann Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermeiden. Aber auch in Fällen der Nichteinführung wird eine Norm im Streitfall als Entscheidungshilfe bei Sachmängeln, z.B. im Kauf- und Werkvertragsrecht herangezogen. Rechtsverbindlichkeit von DIN Normen Grafische Darstellung des aktuellen Normungsstand DIN 18024, 18025, 18040
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