Rampen, Rampenlänge, Steigungsverhältnis im privaten Bereich |
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Rampen im öffentlichen Bereich sind immer nach DIN 18024 mit max. 6% auszuführen! Aus der Forderung einer max. Steigung von 6 % ergeben sich sehr große Rampenlängen. Beispiel: für eine zu überwindende Stufenhöhe von 36 cm ergibt sich eine Rampenlänge von 600 cm. Meist steht aber kein ausreichender Platz für eine solch große Rampe zur Verfügung. Unter der Vorraussetzung, dass der Rollstuhl von einer Begleitperson geschoben wird, oder dass ein Elektroantrieb zur Verfügung steht, kann die Rampe im privaten Bereich auch steiler ausgeführt werden. Dadurch lässt sich die Länge der Rampen verkürzen. Die Rampenbreite kann ebenfalls angepasst werden. Im privaten Bereich haben sich In der Praxis folgende Werte für die Steigung als geeignet herausgestellt:
Empfehlung: Einsatz einer Kippsicherung am Rollstuhl, sowie ein Sicherheitsgurt für die Person.
Berechnung der Rampenlänge bzw. Steigung oder Höhe der RampeRampen im öffentlichen Bereich sind immer nach DIN 18024 mit max. 6% auszuführen! Rampenlänge, Steigungsverhältnis im öffentlichen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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