DIN 18040-2 Treppen |
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Treppen, HandlaufTreppenUnfälle auf Treppen sind ein Schwerpunkt in der Unfallstatistik. Treppen müssen gerade Läufe haben. Offenen Setzstufen oder unterschnittenen Trittstufen sind unzulässig, schräge Setzstufen mit bis 2 cm Unterschneidung sind möglich. Ein seitliches Abrutschen z.B. von Gehstöcken kann durch Aufkantung vermieden werden. Stufenvorderkantenmarkierungen an jeder Stufe von Treppen mit bis zu drei Stufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, Pflicht. In Treppenhäusern betrifft das die erste und letzte Stufe, sinnvoll sind jedoch alle Stufen. Die Markierung ist in voller Breite und umgreifend anzuordnen, d.h. auf der Stirnseite (Setzstufe) in einer Breite von mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm, auf der Trittstufen eine Breite zwischen 4 cm bis 5 cm. Der Kontrast ist nicht nur gegenüber den Stufen sondern auch gegenüber dem Podest zu wählen. Bewährt haben sich hierbei eingelassene Stufenvorderkantenmarkierungen. Aufgesetzte (geklebte) Markierungen eignen sich schlecht beim Einsatz von Treppensteigern. Nicht gefordert sind Aufmerksamkeitsfelder. Sollten diese angeordnet werden, muss der Antritt direkt vor der untersten Setzstufe liegen und der Austritt direkt hinter der obersten Trittstufe beginnen. HandlaufDie Handläufe sind durchlaufend an Treppenauge oder Rampenauge, Zwischenpodesten und über Fensteröffnungen, Heizflächen und ähnliches hinwegzuführen. Sie müssen am freien Ende mindestens 30 cm über das Treppenende waagrecht und mit einer Rundung zur Wand/ Seite oder nach unten fortgeführt werden. Sie sind griffsicher, gut umgreifbar, rund oder oval mit einem Durchmesser von 30 bis 45 mm anzufertigen. Der lichte Abstand zur Wand beträgt 50 mm. Eine kontrastreiche Ausbildung erleichtert die Orientierung. In Gebäuden mit mehr als zwei Geschossen können Handläufe mit taktilen Informationen für Sehbehinderte und Blinde, wie z. B. Stockwerksangaben, sinnvoll sein. Infos bei Herstellern bestellen |
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