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Förderungen für Menschen im Alter, mit Behinderung und bei Pflegebedürftigkeit

Unterschiedliche Wohnformen wie Mietwohnungen und Wohneigentum, ambulant betreute Wohnformen oder die stationäre Pflege werden vielfältig gefördert.

Es werden Fördermittel von Bund und Ländern, Kommunen und Institutionen, z. B. Wohlfahrtspflege, angeboten oder neu aufgelegt. Hier ist eine genaue Recherche bei den jeweiligen Fördergebern des Landes bzw. der Landesbanken vor Beginn der Planung erforderlich. Grundsätzlich ist immer im Einzelfall zu prüfen, welcher Kostenträger in Frage kommen kann.

Ziel bleibt jedoch für alle Menschen ein möglichst langer Aufenthalt in ihrem gewohnten Umfeld.

Gesetzliche Grundlagen zu Fördermitteln

2 Personen in einem Wohnraum mit Homelift Eine Frau im Rollstuhl öffnet die Tür Produktbild Funk-Zug- und Ruftaster 2 Möbelpacker tragen ein Sofa

Mietwohnungen und Wohneigentum

Im § 40 SGB XI - Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - sind die finanziellen Zuschüsse der Pflegekassen für technische Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen bei Vorliegen eines Pflegegrades benannt.

Mit Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind vorrangig bauliche Maßnahmen gemeint, die mit einem wesentlichem Eingriff in die Bausubstanz verbunden sind, wie z. B. Badumbau, Küchenumbau, Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifte.

Einbau und Umbau von Mobiliar und technischen Assistenzsystemen gehören ebenso hierzu.

Beratungskosten, Schaffung neuer Wohnflächen oder Umzugskosten werden bezuschusst.

Nicht immer reicht der Zuschuss der Pflegekasse aus. Es können jedoch auch öffentliche Mittel beantragt werden.

Außer Zuschüssen kann das zudem ein zinsloses bzw. zinsgünstiges Darlehen sein. Oft ist die Bewilligung von bestimmten Voraussetzungen abhängig, wie z. B. Einkommensgrenze, Einstufung in einen Pflegegrad oder eine anerkannte Behinderung.

Seit 2009 bietet die KfW-Bank mit ihrem Programm 159 "Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Umbauen" eine besonders günstige Finanzierung zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Haus und im jeweiligen Wohnumfeld an. Unabhängig von der eigenen körperlichen Verfassung und dem Alter wird jeder gefördert, der Umbauarbeiten vornehmen lässt, die ein weitgehend selbstbestimmtes Leben auch in fortgeschrittenen Jahren oder im Fall einer Behinderung ermöglichen sollen. Wer in einer Mietwohnung lebt, benötigt allerdings die Zustimmung seines Vermieters.

Alternativ zum Kredit gibt es das Programm 455 "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" für private Eigentümer, die Wohnraum barrierereduziert umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen.

Kredit und Zuschuss sind kombinierbar mit Zuschüssen der sozialen Pflegeversicherung und anderen Fördermitteln der KfW-Bank.

Alle barrierereduzierenden Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden müssen technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen.

Jedes Bundesland stellt darüber hinaus Fördermittel - Darlehen, aber auch Zuschüsse - für Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im Rahmen von Wohnungsbauförderungsprogrammen bereit.

Ambulant betreute Wohnformen

Zur Forcierung der ambulant betreuten Wohnformen wurden mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (NPG) ab 2013 und mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz ab 2015 neue Voraussetzungen geschaffen.

Im § 38a SGB XI - Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen - wird die Wohnform dieser Wohngruppen definiert.

Mindestens 3 Pflegebedürftige mit einer Pflegekraft für die häusliche pflegerische Versorgung bilden diese Wohnform. Jeder Pflegebedürftige erhält einen monatlichen pauschalen Zuschlag.

Die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen wird mit einer Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung zusätzlich zu dem Betrag nach § 40 Absatz 4 - finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes - unterstützt.

Zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung neuer Wohnformen nach § 45f SGB XI wurde ein Modellprogramm europaweit ausgeschrieben. Die Entwürfe beziehen sich auf die Weiterentwicklung von stationären Versorgungskonzepten, wohngemeinschaftliche Angebote, Konzepte betreuter Wohnformen wie das Service-Wohnen oder betreutes Wohnen in der eigenen Häuslichkeit und weitere Wohnangebote, Pflegeangebote und Betreuungsangebote. Darüber hinaus werden wissenschaftliche Projekte gefördert.

Auch die Länder unterstützen betreutes Wohnen im Rahmen ihrer Wohnungsbauförderungsbestimmungen.

Das Land Hamburg fördert den Neubau von Gebäuden für Wohnformen, die besonderen sozialen Zielsetzungen entsprechen und Nutzergruppen mit besonderen Marktzugangsproblemen erreichen. Gefördert wird Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung für mindestens drei und höchstens zehn Personen mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen innerhalb der Wohnung und Gemeinschaftliches Wohnen mit abgeschlossenen Wohnungen für jeweils ein bis zwei Personen und zugehörigen gemeinsamen Wohnräumen zur gemeinschaftlichen Nutzung in einem Gebäude oder einer Wohnanlage.

Niedersachsen fördert den Neubau, Ausbau und Umbau sowie die Erweiterung von Mietwohnungen für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für ältere Menschen ab 60 Jahren, schwerbehinderte Menschen sowie hilfebedürftige und pflegebedürftige Menschen mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen.

In Rheinland-Pfalz wird die Schaffung von Mietwohnungen (Wohngruppen und Wohngemeinschaften) zur Einrichtung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften für ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf, deren Einkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG nicht um mehr als 60 % übersteigt, gefördert.

Sachsen unterstützt Baumaßnahmen zur Anpassung von innerstädtischem Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen. Förderfähig ist unter anderem die bauliche Veränderung zur Schaffung von Gemeinschaftsräumen im Wohngebäude, z. B. auch für eine Mehrzwecknutzung, etwa als Familien- und Begegnungszentrum oder für einen Gesundheits- und Sozialservice.

In Brandenburg werden Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationsgerechten Anpassung sowie des modellhaften Neubaus von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten für Seniorinnen und Senioren im Alter ab 55 Jahren gefördert. Dazu zählt auch die Umsetzung neuer Konzepte für Mehrgenerationswohnen, Wohngemeinschaften im Alter oder anderer innovativer Formen des Zusammenlebens und für die Selbsthilfe im Alter. Die Investitionsbank des Landes fördert Investitionen in stationäre Einrichtungen sowie gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten durch zinsgünstige Darlehen.

In Bayern fördert das Sozialministerium den Auf- und Ausbau alternativer ambulanter Wohn- und Betreuungsformen wie Generationenübergreifendes Wohnen, Seniorenhausgemeinschaften.

Stationäre Pflege

Alle vorgenannten Fördermittel unterstützen das Ziel ambulant vor stationär. Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder bei direkten Investitionskosten für Pflegeheime zurückgezogen.

Der Bund stellt jedoch weiterhin Mittel nach § 8 Abs. 3 SGB XI für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, insbesondere zur Entwicklung neuer qualitätsgesicherter Versorgungsformen für Pflegebedürftige, zur Verfügung. Dabei sind vorrangig modellhaft in einer Region Möglichkeiten eines personenbezogenen Budgets sowie neue Wohnkonzepte für Pflegebedürftige zu erproben.

Der Schwerpunkt der Pflegereform 2015 - das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - ist unter anderem, die Leistungen der Pflegeversicherung flexibler auszugestalten und die medizinische Versorgung in Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Die Planung und Förderung der Pflegeeinrichtungen liegt in der Regelungsverantwortung der Länder und Kommunen.

Der Freistaat Bayern fördert den Neubau und den Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung. Die staatliche Förderung beträgt je nach Art der Einrichtung bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Auch in stationären Pflegeeinrichtungen ist der Wohnbereich von zentraler Bedeutung. Die Wohnungen sollen für wechselnde Benutzer und für unterschiedliche Lebensmodelle geeignet sein.

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Darlehen zur Verbesserung von Wohnangeboten für die bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohnheimen und Pflegeheimen. Der Bestand an Pflegewohnplätzen soll baulich so angepasst und umgebaut werden, dass eine Verbesserung der Wohnbedingungen und der Lebensbedingungen ihrer Bewohner entsteht.

Ein Ziel ist die Schaffung von stationären Pflegewohnplätzen in Kombination mit Individualbereichen und Gemeinschaftsbereichen mit bis zu 12 Personen pro Gruppe.

Wohnumfeldverbesserung und Quartiersentwicklung

Für das Wohlfühlen ist auch die gebaute Umwelt, die Infrastruktur des Quartiers oder Wohngebietes förderfähig. Die KfW-Bank fördert mit den Programmen 208 und 148 Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur barrierereduzierende Maßnahmen zum altersgerechten und familiengerechten Umbau bestehender kommunaler Gebäude und Verkehrsanlagen sowie zum barrierefreien Umbau des öffentlichen Raums.

Geräte und Ausstattungen

mit geneigtem Einwurfhelfer arc32 für barrierefreie Einwurf­höheBarrierefreie Mülltonne

mit geneigtem Einwurfhelfer arc32 für barrierefreie Einwurf­höhe

Diebstahlsicher für Rollator, Rollstuhl, Scooter, FahrradAbstellbox

Diebstahlsicher für Rollator, Rollstuhl, Scooter, Fahrrad

mit Drehfunktion in wohnlichem DesignAufstehsessel

mit Drehfunktion in wohnlichem Design

für barrierefreie Duschen, Thermo­state, Duschsitze, BrausestangenAusstattungen

für barrierefreie Duschen, Thermo­state, Duschsitze, Brausestangen

für Fliesen, Stein-, Beton-, Holz- und KunststoffbödenAntirutsch-Beschichtung

für Fliesen, Stein-, Beton-, Holz- und Kunststoffböden

Mobiler Funk-Notruf für pflegebedürftige PersonenSchwestern-Rufanlage

Mobiler Funk-Notruf für pflegebedürftige Personen

Anfrage zur Baufinanzierung

Bitte füllen Sie diese Anfrage nur aus, wenn Sie innerhalb der nächsten 6 Monaten eine wirkliche Bauabsicht haben.

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Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

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