Treppen, Rampen, Handlauf |
|
|---|---|
![]() Treppen im öffentlichen Bereich sind als einzige vertikale Verbindung unzulässig. Sie sind durch Rollstuhlrampen oder Aufzugsanlagen zu ergänzen. Das Gefälle von Rampen darf maximal 6 % betragen. Treppen müssen gerade Läufe haben. Erst ab einem Innendurchmesser von 2 m sind gebogene Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar. Durch farbliches Abheben der Stufenvorderkanten wird die Erkennbarkeit günstig beeinflusst. |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||
barrierefrei bauen
















Erfahrungen austauschen!
Hersteller/ Produkte
Besucherumfrage
Auf der Sonnenliege in der Sonne liegen