Zuschuss der Pflegekasse

 

Inhaltsverzeichnis - Seite 2 von 2


§ 40 SGB XI Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes.

(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 31 Euro nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.

(3) Die Pflegekassen sollen technische Pflegehilfsmittel in allen geeigneten Fällen vorrangig leihweise überlassen. Sie können die Bewilligung davon abhängig machen, dass die Pflegebedürftigen sich das Pflegehilfsmittel anpassen oder sich selbst oder die Pflegeperson in seinem Gebrauch ausbilden lassen. Der Anspruch umfaßt auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Pflegehilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der Pflegehilfsmittel mit Ausnahme der Pflegehilfsmittel nach Absatz 2 eine Zuzahlung von zehn vom Hundert, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel an die abgebende Stelle zu leisten. Zur Vermeidung von Härten kann die Pflegekasse den Versicherten in entsprechender Anwendung des § 62 Abs. 1 Satz 1, 2 und 6 sowie Abs. 2 und 3 des Fünften Buches ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien. Versicherte, die die für sie geltende Belastungsgrenze nach § 62 des Fünften Buches erreicht haben oder unter Berücksichtigung der Zuzahlung nach Satz 4 erreichen, sind hinsichtlich des die Belastungsgrenze überschreitenden Betrags von der Zuzahlung nach diesem Buch befreit. Lehnen Versicherte die leihweise Überlassung eines Pflegehilfsmittels ohne zwingenden Grund ab, haben sie die Kosten des Pflegehilfsmittels in vollem Umfang selbst zu tragen.

(4) Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2 557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.

(5) Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und mit Zustimmung des Bundesrates die im Rahmen der Pflegeversicherung zu gewährenden Pflegehilfsmittel und technischen Hilfen zu bestimmen.

mehr zu diesem Thema...

Zusatzinfo

Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" - seit 01.04.2009

Damit können Wohnungen modernisiert, barrierefrei gestaltet oder mit intelligenter Haustechnik ausgestattet werden. Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden unabhängig vom Baujahr des Gebäudes mit zinsgünstigen Krediten. Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Wohnraum Modernisieren mit KfW-Fördermitteln

Tipps

Rollstuhlfahrersymbol
Rollstuhlfahrersymbolorigineller Aufkleber für's Auto
Plattformlifte
PlattformliftePlattformlift, Hebeplattform, Hublift, Hebelift
Behindertenaufzug
BehindertenaufzugBehinderten - Senkrechtaufzüge, Heimlifte für 2-3-Etagenhäuser
Fenster/ Türen
Fenster/ TürenFenster, Türen, barrierefreie Balkontür, Jalousien, Oberlichtöffner
Bad und WC
Bad und WCBadeinrichtungen, höhenverstellbares WC, barrierefreie Duschabtrennungen, mobile Haltegriffe, Spiegel, Inhandspender, Generationenenbad, Duschsitz, Sauna und Wellness,
Küchen
Küchenbarrierefreie Küchen, Schulküchen, Therapieküchen, für große und kleine Leute, Seniorenwohnungen
Handlauf
Handlauffür Treppe, Wand, Geländer, kontrastreich, taktile Elemente, bunte Farben.
Rollstuhlrampen
Rollstuhlrampenaus Aluminium für Treppenstufen, Türprofile oder Türschwellen und zum Verladen eines Rollstuhls in ein Fahrzeug
Pflegerechner für Windows
Pflegerechner für Windows

Berechnung des Pflegegeldanteils - Kombinationspflege

Mit unserer Windows Software können Sie Patientendatensätze speichern und ausdrucken.

KfW Fördermittel

KfW FördermittelLassen Sie Sich von Anbietern förderfähiger Baumaßnahmen Infomaterial zusenden.

Im Moment sind die Zinskonditionen besonders günstig. Sie erhalten Ihren KfW-Kredit bereits ab 1,00% eff. p. a.!

Neu auf nullbarriere

Fehlerteufelchen