Nutzen Sie das Know-how erfahrener Umzugsberatern, die qualifizierte Vorab-Beratung für Senioren und Menschen mit Behinderung anbieten, sowie von professionellen Möbelpackern für einen reibungslosen Umzugsprozess.
Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung gilt als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes und kann nach §40 Abs. 4 SGB XI von der Pflegekasse bezuschusst werden.













Beintraining am Cycling-Gerät
Licht wirkt auf Psyche, Empfinden und Wohlgefühl.
Rampen richtig bemessen
Badewannen zum Eintauchen und Wohlfühlen, auch mit Whirlpool
Besucherumfrage WC
Besucherumfrage barrierefreie Türschwellen


