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Seitentext:

DIN 32984 Aufmerksamkeitsfelder, Leitstreifen

 

Hinweise zu Bodenindikator, Aufmerksamkeitsfeld, Niveauwechsel und Leitstreifen

Bodenindikator

Bodenidikatoren im öffentlichen Verkehrsraum sind:
Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfeld, Auffangstreifen, Begleitstreifen, Begrenzungs- und Schutzstreifen, Leuchtdichtekontrast mit hohen taktilen, akustischen und optischen Kontrast (Leuchtdichte und Farbe) zum angrenzenden Bodenbelag.

Als taktile Orientierungshilfen müssen sie sich vom Umfeld deutlich unterscheiden, z. B. durch Form, Material, Härte und Oberflächenrauigkeit, so dass sie sicher mit dem Langstock und dem Schuhwerk ertastet werden können.
Vor Gefahrenstellen, Hindernissen und Richtungsänderungen müssen Bodenindikatoren rechtzeitig einen Warn- oder Aufmerksamkeitshinweis signalisieren. Gefahrenstellen und Hindernisse, auch vorübergehende, z.B. Baustellen, sind durch ertastbare Absperrungen zu kennzeichnen. Bodenindikatoren sind in durchlaufenden Streifen oder punktuell als rechteckige Felder zu verlegen.

Aufmerksamkeitsfeld

Aufmerksamkeitsfelder sind durch Bodenindikatoren definierte Flächen, die z. B. auf Verzweigungen von Leitstreifen, Niveauwechsel sowie Fußgängerüberwege, Haltestellen, Bahnübergänge und Informationselemente aufmerksam machen.

Im Verlauf von Gehflächen Hinweis auf:[Auszug]

  • Niveauwechsel im Gehweg (Rampen mit mehr als 6% Längsneigung und Treppen),
  • Anfang und Ende von Leitstreifen, wenn keine Auffangstreifen angeschlossen sind,
  • Verzweigungen von Leitstreifen,
  • seitlich gelegene Haltestellen,
  • beschrankte und unbeschrankte Bahnübergänge,
  • Informationselemente für Blinde und Sehbehinderte

Einsatz bei

  • Fußgängerfurten und -überwegen,
  • Fahrtreppen und Aufzügen,
  • Straßenbahn- und Bushaltestellen zum Auffinden des Einstieges

Aufmerksamkeitsfelder auf Bahnsteigen sind sparsam zu verwenden.

Aufmerksamkeitsfelder müssen in der Regel eine Tiefe von mindestens 900 mm (bei Ausführung in Metall, schwingend, mindestens 750 mm) haben und vor Treppen und Rampen mit mehr als 6% Längsneigung, an Fußgängerüberwegen, Bahnübergängen und Haltestellen über die gesamte Gehspurbreite der Zugangsanlage reichen.

Führen Leitstreifen zu einem Aufmerksamkeitsfeld, z. B. bei Verzweigungen, ist ein Quadrat von 900 mm Kantenlänge ausreichend. Die Leitstreifen führen in der Regel mittig auf eine Seite des Aufmerksamkeitsfeldes zu und Zweigen von diesem möglichst nur rechtwinklig ab. Diese Aufmerksamkeitsfelder bei Verzweigungen sollten, um Irritationen zu vermeiden, eine andere Oberflächenstruktur aufweisen.

Niveauwechsel

Abbildung Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen nach DIN 32984

Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen nach DIN 32984

Aufmerksamkeitsfelder als Orientierungshilfe bei Treppen und Rampen > 6% für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen:

Aufmerksamkeitsfelder sind 250 bis 300 mm vor dem Niveauwechsel über die Breite der Treppe oder Rampe anzuordnen.

Bei Treppen wird die Tiefe der oberen Stufe nicht zu den (250 bis 300) mm gerechnet.

Zur Erzielung eines ausreichend hohen taktilen sowie optischen Kontrastes sind die Aufmerksamkeitsfelder gegebenenfalls mit Begleitstreifen  einzufassen.

Tiefe von mindestens 900 mm (bei Ausführung in Metall, schwingend, mindestens 750 mm) haben. Wenn kein ausreichender Stauraum zur Verfügung steht, reichen in Ausnahmefällen 600 mm.

Für die Ausführung von Treppen wird auf DIN 18024-1 und -2 verwiesen.

Führt ein Leitstreifen zu einem Personenaufzug, kann dieser ohne Aufmerksamkeitsfeld vor dem Anforderungstaster enden.

E DIN 18040-1
4.3.6.4 Orientierungshilfen an Treppen

Damit blinde Mensehen Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, auffinden können, sollten die Treppen mit Aufmerksamkeitsfeldern versehen werden. Die Aufmerksamkeitsfelder für den Antritt sollten direkt vor der untersten Setzstufe liegen und für den Austritt direkt hinter der obersten Trittstufe beginnen. Sie sollten mindestens 60 cm tief und taktil erfassbar sein.

Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen nach DIN 18040

Abbildung Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen nach DIN 18040


Leitstreifen an Bushaltestellen

Leitstreifen an Bushaltestellen können analog wie an Bahnsteigen angeordnet werden. Die Leitstreifen erfüllen eine Leit- und Warnfunktion. Das Längsprofil entspricht der Gehrichtung.

[Auszug]Auf Bahnsteigen sind Leitstreifen in einem Abstand zwischen 600 mm und 900 mm parallel zur Bahnsteigkante entsprechend den jeweils gültigen Vorschriften zu verlegen. Bei höheren Geschwindigkeiten der Verkehrsmittel bis 2000 mm.

Abbildung Leitstreifen auf Bahn- und Bussteigen

Leitstreifen auf Bahn- und Bussteigen



Anforderungen an die Profile und den Einsatz von Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

Autor: Dr. Klaus Behling – GFUV Workshop Bodenindikatoren Oktober 2008 in Berlin

Auf dem dreitägigen Workshop "Bodenindikatoren – Gestaltung und Informationsinhalte" des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) vom 09. bis 11. Oktober 2008 in Berlin wurden Untersuchungsergebnisse und Erkenntnisse anderer europäischer Länder und Verkehrsexperten verschiedener Disziplinen, Erfahrungen von Betroffenen und Mobilitätslehrerinnen und –lehrern zusammengetragen, um daraus Anforderungen und Kriterien für die Weiterentwicklung von Bodenindikatoren und des Blindenleit- und Orientierungssystems aufzuzeigen.

Die DIN 32984 (Fassung Mai 2000) wird zur Zeit überarbeitet. Mit einer Veröffentlichung des Entwurfes ist voraussichtlich im Mai/Juni 2009 zu rechnen.
Im Rahmen der Novellierung der Norm werden u. a. die Strukturen der Bodenindikatoren und die geometrischen Anforderungen erweitert sowie die Funktionen und die Verlegevorschriften angepasst.

Zusatzinfo

DIN 32984 (2000-05): Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum

DIN 32984 legt Anforderungen für Bodenindikatoren fest. Sie bestimmt die Anordnung bei der Planung von Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Personen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Verkehrsanlagen sowie Straßenräumen. Dabei erfüllen Bodenindikatoren leitende Funktionen und machen auf Gefahren aufmerksam.

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