DIN EN 179 Notausgangsverschluss

 

DIN EN 179 Notausgangsverschluss

Schlösser und Baubeschläge - Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte - Anforderungen und Prüfverfahren



An Notausgängen sind Türdrücker oder Drückergriffe (Stoßplatten) vorgeschrieben. Das freie Ende des Drückers muss zur Fläche des Türflügels zeigen, um Verletzungen zu vermeiden.
Es sind auch Panikstangen nach DIN EN 1125 zugelassen, denn höhere Sicherheit ist immer von Vorteil.



Einsatz

Fluchttüren in Gebäuden, die in der Regel keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen.



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Zusatzinfo

Fluchttürsysteme unterteilen sich in Notausgangsverschlüsse und Panikverschlüsse.

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