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Junge beim Spiel am WasserbeckenKinder rennen über ein HindernisSpieltafeln3 Kinder spielen im Karussel

Die Bundesregierung fördert gute Kinderbetreuung und den Ausbau qualitativ hochwertiger Einrichtungen

Der nachhaltige Ausbau der Tagesbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Gute Kinderbetreuung und frühe Förderung aller Kinder ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben.

Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz - in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter / einem Tagesvater.

Seit Januar 2023 gibt es für Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG. Der Schwerpunkt der Bundesgesetzgebung liegt auf einer qualitativ hochwertigen, ganztägigen Betreuung.
Zu den Förderzielen zählen u.a. Ausstattungsinvestitionen, die der gesundheitlichen Versorgung, Maßnahmen der Inklusion sowie der Förderung der sprachlichen Bildung dienen.

Handlungsfelder, die bezüglich der Barrierefreiheit und Inklusion besondere Relevanz besitzen, umfassen:

  • Handlungsfeld 1: ein bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in der Kindertagesbetreuung schaffen, welches insbesondere die Ermöglichung einer inklusiven Förderung aller Kinder sowie die bedarfsgerechte Ausweitung der Öffnungszeiten umfasst,
  • Handlungsfeld 5: die Gestaltung der in der Kindertagesbetreuung genutzten Räumlichkeiten verbessern,
  • Handlungsfeld 6: Maßnahmen und ganzheitliche Bildung in den Bereichen kindliche Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung fördern,

Konkrete Maßnahmen bestimmen die Länder. So fördert z.B. Handlungsfeld 1 Berlin und NRW, Handlungsfeld 6 Bremen und Brandenburg. Die sprachliche Bildung wird in allen Bundesländern gefördert.

Zur Schaffung kindgerechter Räume gehört, dass diese Räume allen Kindern gerecht werden. Kindgerechte Innen- und Außenräume erfordern die konsequente Umsetzung des Inklusionsgedankens. Für das Handlungsfeld 5 besteht in keinem der Bundesländer Bedarf.

Förderprogramme / Zuschüsse zu baulichen Maßnahmen zur Schaffung von Kitaplätzen
Niedersachsen:Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
NRW:Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Saarland:Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Landesinvestitionsprogramm 2019 bis 2024)
Sachsen:Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau
Schleswig-Holstein:Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Landesinvestitionsprogramm 2019 bis 2024)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den Ausbau von mit 2 Programmen

Die Gebäude sind als Kindertageseinrichtungen oder als Räumlichkeiten für die Kindertagespflege zu nutzen. Die Förderung erhalten Sie für Investitionen zur Schaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzen durch Neubau, Sanierung, Modernisierung und Ausstattung von Gebäuden. Ebenso für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien, mit den Investitionen verbundene Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer sowie anfallende Beratungskosten wie Architektenhonorare.

Kredit 208 IKK – Investitionskredit Kommunen - für Kommunen, die ihre Infrastruktur verbessern
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe
  • Gemeindeverbände wie kommunale Zweckverbände
Kredit 148 IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
  • Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • alle gemeinnützigen Organisationsformen und Kirchen
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
  • Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (z. B. Öffentlich-Private Partnerschaften)

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Bauliche Anforderungen an Kindertageseinrichtungen

Es gelten die baurechtlichen, brandschutztechnischen, gesundheitlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften für Kindertageseinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes. Kindertagesstätten sind öffentlich zugängliche Gebäude entsprechend den Vorgaben zum Barrierefreien Bauen der Landesbauordnung, unabhängig vom Betreiber.

Auszug aus dem § 50 Barrierefreies Bauen der Musterbauordnung

(2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für
1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens, ...

Darüber hinaus sollten die Räumlichkeiten für eine Kindertageseinrichtung möglichst auf einer Ebene liegen, um die barrierefreie Erreichbarkeit zu gewährleisten. Zugänglichkeit, Raumbedarf und die Gestaltung der Sanitärbereiche sind entsprechend der DIN-Normen 18040-1 und 2 zur Barrierfreiheit in öffentlichen Gebäuden und in Wohnungen umzusetzen.

Eingang

"Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein." Für die Tür ist ein Sicherheitskonzept, unter Berücksichtigung der Bedienbarkeit der Tür, zu entwickeln. Schwellen gehören der Vergangenheit an, hierfür gibt es technische Lösungen, eine 2 cm Schwelle, wie in der DIN 18040-1 angegeben, ist nicht nur für Rollis sondern auch für Bobby Cars zu viel. Fest verlegte Schmutzfangmatten, eingelassene Sauberlaufmatten reduzieren im Winter Verschmutzungen im Eingangsbereich und Fluren.
Ein ausreichender überdachter Platz für Kinderwagen mit Trockenmöglichkeit für Kinderwagenauflagen ist vorzusehen.

TürantriebeLeichtes Öffnen per Hand oder elek­trisch
Leichtes Öffnen per Hand oder elek­trisch

Leichtes Öffnen per Hand oder elek­trisch

Schwellenfreiheitbarrierefrei und schlagregendicht schwellenlos dicht gegen Wind, Schlagregen, Lärm Absenkdichtung für barrierefreie Schwellen
barrierefrei und schlagregendicht

barrierefrei und schlagregendicht

schwellenlos dicht gegen Wind, Schlagregen, Lärm

schwellenlos dicht gegen Wind, Schlagregen, Lärm

Absenkdichtung für barrierefreie Schwellen

Absenkdichtung für barrierefreie Schwellen

KinderwagenabstellplatzKinderwagen und Co. regensicher unterbringen
Kinderwagen und Co. regensicher unterbringen

Kinderwagen und Co. regensicher unterbringen

Flur, Durchgang

Bei Nutzung eines breiten Flures als Bewegungsraum müssen die Anforderungen an den Fluchtweg eingehalten werden. Die Mindestbreite des Fluchtweges darf durch Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden.
Die DIN 18040-1 nennt für kurze Flure eine Mindestbreite von 1,20 m und für Durchgänge eine lichte Breite von mindestens 90 cm.

Gruppenraum

Der Gruppenraum ist der Hauptaufenthaltsraum. Die Mindestgrößen für Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen schwanken in den Bundesländern beispielsweise zwischen 1,5 qm und 4,5 qm pro Kind. Es gibt Gruppenräume mit wohnlichem Charakter als Kleingruppe mit 10 bis 15 Kindern oder aber mehrere Gruppen bis zu 20 Kindern. Günstig sind quadratische Gruppenräume für Kreisspiele und Gruppentische.

In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten wird eine lichte Raumhöhe von 2,5 m gefordert. Die lichte Raumhöhe für Aufenthaltsräume beträgt in den meisten der Landesbauordnungen 2,40 m. Werden Spielpodeste eingebaut, ist bei einer Höhe von mehr als 1,5 m Absturzhöhe ein 1 m hohes Geländer anzubringen.

Kinder mit einer Behinderung haben einen höheren Raumbedarf und auch Ruhebedarf. Zusätzlich ist ein Raum für die Einzel- und Kleingruppenförderung bzw. Therapie erforderlich.

Sanitärräume

Für Kinder und Personal sind getrennte Sanitärräume vorzusehen. Ein (Behinderten-)WC für Personal/ Besucher muss der DIN 18040-1 entsprechen.

Für Kinder müssen WC-Räume den Gruppenbereichen unmittelbar zugeordnet sein. Ein Kind mit Fähigkeitseinschränkungen ist meist auf Hilfe angewiesen. Werden seitliche Trennwände angeordnet, ist auch hier für 1 WC eine Bewegungsfläche von mindestens 80 cm anzuordnen.

Ausstattung

  1-14 Kinder: 1 WC, 1 Waschtisch, 1 Wickelplatz und 1 Duschplatz
15-24 Kinder: 2 WC, 2 Waschbecken, 1 Wickelplatz und 1 Duschplatz

empfohlene Einbauhöhe

WC 30 cm | WT 45-55 cm | Wickelplatz 80x70 cm | Duschplatz 1,20 x 1,20 cm

Sanitärräume - Kindergärten, Schulen, Richtlinie VDI 6000 Blatt 6

Toiletten und WC-LifterKeramik bis zum Boden absenkbar, um 45 cm höhen­ver­stell­bar für WC, Stützgriffe, Haltegriffe für vertikales und horizontales Verschieben mit  Stützklappgriffen mechanisch oder elektrisch verstellbar
Keramik bis zum Boden absenkbar, um 45 cm höhen­ver­stell­bar

Keramik bis zum Boden absenkbar, um 45 cm höhen­ver­stell­bar

für WC, Stützgriffe, Haltegriffe

für WC, Stützgriffe, Haltegriffe

für vertikales und horizontales Verschieben

für vertikales und horizontales Verschieben

mit  Stützklappgriffen

mit Stützklappgriffen

mechanisch oder elektrisch verstellbar

mechanisch oder elektrisch verstellbar

Waschtisch, Armatur, Seifenspenderhöhenverstellbar optional mit Ablagefläche mit Haltegriffen und Ablagefläche, höhenverstellbar Berührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre für Seife oder Desinfenktionsmittel
höhenverstellbar

höhenverstellbar

optional mit Ablagefläche

optional mit Ablagefläche

mit Haltegriffen und Ablagefläche, höhenverstellbar

mit Haltegriffen und Ablagefläche, höhenverstellbar

Berührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre

Berührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre

für Seife oder Desinfenktionsmittel

für Seife oder Desinfenktionsmittel

Höhenverstellbare Wickeltische, Duschliegenfür Kinder und Jugendliche, höhenverstellbar Pflegetisch, Dusch­liegen, freistehend, wandhängend um 72 cm elektrisch höhenverstellbar und klappbar in Laminat, Buche oder Eiche und Duschliegen, höhenverstellbar, auch für Notfall mit elektrischer Höhenver­stellung und ohne, individuell konfigurierbar
für Kinder und Jugendliche, höhenverstellbar

für Kinder und Jugendliche, höhenverstellbar

Pflegetisch, Dusch­liegen, freistehend, wandhängend

Pflegetisch, Dusch­liegen, freistehend, wandhängend

um 72 cm elektrisch höhenverstellbar und klappbar in Laminat, Buche oder Eiche

um 72 cm elektrisch höhenverstellbar und klappbar in Laminat, Buche oder Eiche

und Duschliegen, höhenverstellbar, auch für Notfall

und Duschliegen, höhenverstellbar, auch für Notfall

mit elektrischer Höhenver­stellung und ohne, individuell konfigurierbar

mit elektrischer Höhenver­stellung und ohne, individuell konfigurierbar

Küche

Die Küche darf nicht kleiner als 5 qm sein, besser 8 qm. Zur Ausstattung gehören: ausreichende Arbeitsflächen, Geschirrschränke, Herd, Geschirrspülautomat, Kühlschrank, Waschbecken.

Kochen mit Kindernhöhenverstellbare Geräte für kleine Menschen und Tische für Kleinwüchsige, Kinder
höhenverstellbare Geräte für kleine Menschen

höhenverstellbare Geräte für kleine Menschen

und Tische für Kleinwüchsige, Kinder

und Tische für Kleinwüchsige, Kinder

Innentüren

Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher zu passieren sein. Türen sollten außer zum Sanitärraum auch in Gruppenräumen immer nach außen aufschlagen. Türschilder/ taktile Symbole sind entsprechend der Altersgruppe niedrig anzubringen. Türaufschläge zur Wand gefährden Kinder. Quetsch- und Scherstellen sind mit Klemmschutz zu sichern.

Fingerschutz, KlemmschutzZargen für Fingerschutztüren bewahrt Kinderhände vor Einklemmen
Zargen für Fingerschutztüren

Zargen für Fingerschutztüren

bewahrt Kinderhände vor Einklemmen

bewahrt Kinderhände vor Einklemmen

Bodenbelag

Bodenbeläge müssen rutschhemmend, sinngemäß mindestens R 9 nach BGR 181 und fest verlegt sein; dies gilt für Eingangsbereich, Flur, Gruppenraum, Pausenraum, Büro und Treppen.

Im Eingangsbereich/ Windfang eignen sich fest verlegte Schmutzfangmatten zur Minimierung der Schmutzbelastung im Flurbereich.
Für Sporträume eignen sich besonders elastische und weiche Bodenbeläge, wie Kork oder Kunststoffbelag.
Fliesen im Sanitärbereich und in Küchen müssen auch im nassen Zustand gut rutschhemmend entsprechend R 10 sein.

Rutschhemmende Bodenbelägeemissionsarm, rollengeeignet, leicht zu reinigen, in vielen Farben gegen Ausrutschen und Sicherheits­matten für Gebäude für alle Räume, feuchte Böden trocknen schneller
emissionsarm, rollengeeignet, leicht zu reinigen, in vielen Farben

emissionsarm, rollengeeignet, leicht zu reinigen, in vielen Farben

gegen Ausrutschen

gegen Ausrutschen

und Sicherheits­matten für Gebäude

und Sicherheits­matten für Gebäude

für alle Räume, feuchte Böden trocknen schneller

für alle Räume, feuchte Böden trocknen schneller

Treppen, Treppengeländer und Handläufe

Treppen müssen gerade Läufe haben. Zur Vermeidung des Abrutschens an freien seitlichen Stufenenden ist z. B. eine Aufkantung geeignet. Treppen müssen Setzstufen haben. Trittstufen dürfen über die Setzstufen nicht vorkragen. Eine Unterschneidung bis 2 cm ist bei schrägen Setzstufen zulässig.

Treppengeländer sind so auszuführen, dass Kinder nicht hindurchfallen können. Der lichte Abstand zwischen den Stäben in Kinderkrippen darf nicht mehr als 8,9 cm betragen.

Beidseitig durchgängig angeordnete Handläufe auf zwei Höhen mit angepasstem Durchmesser sorgen für sicheren Halt. Die Enden müssen das Hängenbleiben verhindern, ein hinaufklettern darf nicht möglich sein.

Öffnungen in Geländern und Umwehrungen:

In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen und die Geländer sind so zu gestalten, dass ein Überklettern des Treppengeländers erschwert wird, z. B. durch Anordnung senkrechter Stäbe oder einer Scheibe im unteren Bereich bis zu einer Höhe von 70 cm oder einem um mindestens 15 cm nach innen gezogenen Handlauf.

Kindgerechte Handläufein Griffhöhe für Kinder beidseitig, für Treppen und Rampen kleine Kinder vor Stürzen bewahren
in Griffhöhe für Kinder

in Griffhöhe für Kinder

beidseitig, für Treppen und Rampen

beidseitig, für Treppen und Rampen

kleine Kinder vor Stürzen bewahren

kleine Kinder vor Stürzen bewahren

Aufzüge

Im Neubau mit Geschossebenen müssen Aufzüge mindestens dem Typ 2 mit einer Fahrkorbbreite von 110 cm und einer Fahrkorbtiefe von 140 cm nach DIN EN 81-70 entsprechen. Die lichte Zugangsbreite der Schiebetür/ Teleskoptür muss mindestens 90 cm betragen. Bei Umbaumaßnahmen kommen auch Behindertenlifte zum Einsatz. Sinnvoll ist ein Zugangskontrollsystem. Automatisch verlängerte Türöffnungszeiten und Lichtschranken in ca. 50 cm Höhe erhöhen die Sicherheit.

Aufzüge

Aufzug, Senkrechtliftbis 630kg Tragkraft und 30m Förderhöhe bis 325kg Tragkraft und 18m Förderhöhe für außen und innen, Traglast bis 400 kg, Höhe bis 15m im Glasschacht, bis 500kg und 13m bis 12 m Förderhöhe für außen und innen, Tragkraft bis max. 450 kg
bis 630kg Tragkraft und 30m Förderhöhe

bis 630kg Tragkraft und 30m Förderhöhe

bis 325kg Tragkraft und 18m Förderhöhe

bis 325kg Tragkraft und 18m Förderhöhe

für außen und innen, Traglast bis 400 kg, Höhe bis 15m

für außen und innen, Traglast bis 400 kg, Höhe bis 15m

im Glasschacht, bis 500kg und 13m

im Glasschacht, bis 500kg und 13m

bis 12 m Förderhöhe für außen und innen, Tragkraft bis max. 450 kg

bis 12 m Förderhöhe für außen und innen, Tragkraft bis max. 450 kg

Im Bestand können alternativ auch Kabinenlifte oder Hebebühnen eingebaut werden.

Kabinenlift, Hubliftaußen, schachtlos, bis 12 m Höhe, 275 kg Traglast rund, für den Innenbereich Hublifte bis 3m Höhe, Bausatz mit 360-Grad Ein- und Ausstieg mit serienmäßigem Geländer, Einstieg gerade, über Eck von 0,75m bis 3,00m, innen und außen
außen, schachtlos, bis 12 m Höhe, 275 kg Traglast

außen, schachtlos, bis 12 m Höhe, 275 kg Traglast

rund, für den Innenbereich

rund, für den Innenbereich

Hublifte bis 3m Höhe, Bausatz

Hublifte bis 3m Höhe, Bausatz

mit 360-Grad Ein- und Ausstieg

mit 360-Grad Ein- und Ausstieg

mit serienmäßigem Geländer, Einstieg gerade, über Eck

mit serienmäßigem Geländer, Einstieg gerade, über Eck

von 0,75m bis 3,00m, innen und außen

von 0,75m bis 3,00m, innen und außen

Brandschutz

Bei Nichtvorhandensein eines gebauten 2. Rettungsweges/ Treppe aus Obergeschossen ist mit der Feuerwehr die eventuelle Nutzung einer Rettungsrutsche abzustimmen.

Rettungsgerätefür die Evakuierung von Personen
für die Evakuierung von Personen

für die Evakuierung von Personen

Raumtemperatur, Lärm, Beleuchtung

Raumtemperatur: Gruppen-, Übergabe- und Mehrzweckräume 20 °C, Schlafraum 16 °C, Kinderwasch- und WC-Raum 24 °C, Kinderwagenraum 14 °C

Lärm: Für eine gute Sprachverständlichkeit sollte die Nachhallzeit in den Räumen unter einer Sekunde liegen, besser 0,6 s bis 0,7 s. Es sind geeignete und fachgerechte raumakustisch wirksame Maßnahmen nach DIN 18041 zu treffen.

Beleuchtung: Nicht geeignet für eine Kita sind ausschließlich Räume auf der Nordseite.

Speziell Aufenthaltsräume, Gemeinschaftsräume und Essräume aber auch Eingangszonen und Empfangsbereiche sollten einladend sein.

Licht und Sehenfür Räume und Flure, Kinderbetreuung, Altenbetreuung
für Räume und Flure, Kinderbetreuung, Altenbetreuung

für Räume und Flure, Kinderbetreuung, Altenbetreuung

Außengelände

Spielbereiche im Freien müssen direkt zugeordnet und zur Verkehrsfläche abgesichert sein. Es sollten pro Kind 10 qm Bewegungsfläche zur Verfügung stehen.

Die Kita sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein. Parkplätze zum kurzzeitigen Parken vor der Kita in unmittelbarer Nähe sind anzustreben. Ein Behindertenparkplatz mit entsprechender Stellplatzfläche ist auch für Eltern, die einen Kinderwagen ausladen, bequem.

Spielbereichefür Kinder, Jugend­liche, Menschen mit Behinderungen barrierefreie Spielgeräte zum Gärtnern für alle
für Kinder, Jugend­liche, Menschen mit Behinderungen

für Kinder, Jugend­liche, Menschen mit Behinderungen

barrierefreie Spielgeräte

barrierefreie Spielgeräte

zum Gärtnern für alle

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Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

Zusatzinfo

Im Kinderförderungsgesetz ist festgeschrieben, dass alle Kinder unter drei Jahren einen bedarfsunabhängigen Grundanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder bei Tageseltern besitzen.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII § 24 sichert zusätzlich einen Anspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz zu.

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