VDI 6000 Blatt 6 Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
Die Richtlinie soll unabhängig von allen Verordnungen und Vorschriften ein Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb sein. Bei der Planung und Ausführung sind insbesondere
zu beachten:
- Mindestanzahl der Sanitärobjekte
- ausreichend bemessene Bewegungsflächen
- Hygiene
- funktionstüchtige, praktikable und visuell ansprechende Ausstattung
- sicherheitstechnische Anforderungen
- robuste und vor Diebstahl geschützte Einrichtungen
- Wasser- und Energieeinsparung
- wirtschaftliche Installation
Ergänzende Anmerkungen zur Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien Sanitärräumen unter Beachtung der Normen DIN 18024 und DIN 18025 sind in dieser Richtlinie enthalten.
Ausstattungsbedarf, Bedarfsermittlung
Für ein zu planendes Gebäude ist die Ausstattung mit den unterschiedlichen Sanitärräumen nutzungsoptimiert festzulegen.
Die Ausstattung von Sanitärräumen richtet sich nach der Nutzung und hängt ab von der Anzahl der Personen. In Tabelle 1 (Sanitärräume in Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort und Kindertagesstätte) und Tabelle 2 (Sanitärräume in der Schule) der Richtlinie ist die Ausstattung der unterschiedlichen Sanitärräume dargestellt.
Bei Kindergärten und Kindertagesstätten ist keine barrierefreie Ausstattung vorgesehen. Ist eine Integration von Kindern mit Behinderungen - insbesondere von Rollstuhlfahrern - geplant, hat dies auf die gesamte räumliche Gestaltung und Ausstattung erhebliche Auswirkungen, die nicht Bestandteil dieser Richtlinie sind. Wird der Besucher-Toilettenraum barrierefrei eingerichtet, besteht bedingt die Möglichkeit auch behinderte Kinder aufzunehmen.
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4 Maße von Sanitärobjekten, Bewegungsflächen und Abständen
Bei der Planung von Sanitärräumen ist zu berücksichtigen, dass die angegebenen Maße sich nicht auf die Rohbaumaße, sondern auf die Fertigmaße eines Raumes beziehen.
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Tabelle 3 Maße von Sanitärobjekten, Bewegungsflächen und Abstände
[Auszug Bewegungsflächen, Montagehöhen]
10 Grundrissplanung
10.1 Allgemeine Hinweise zu Sanitärräumen in Kindergärten und Kindertagesstätten
- Wasch- und Toilettenräume sind direkt dem Gruppenraum zuzuordnen. Für zwei Gruppenräume können die Sanitärräume zusammengefasst werden.
- Die Anordnung der Sanitärobjekte soll so erfolgen, dass die Aufsichtsperson ihrer Aufsichtspflicht nachkommen kann.
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen an Türen durch entsprechende konstruktive Ausführung von Zarge und Türblatt
- Ecken und Kanten an Bauteilen und Einrichtungsgegenständen müssen abgerundet sein.
- Es wird empfohlen, die Trennwände der WC-Kabinen und die Türen in Kinderkrippen halbhoch auszubilden. Möglich ist auch die Ausführung halbhoher Schamwände ohne Türen.
- Nutzung der Wasch- und Toilettenräume in Kinderkrippen von Mädchen und Jungen
- In Kindergärten können die Toilettenräume getrennt, die Waschräume gemeinsam genutzt werden.
- In Kindertagesstätten erfolgt eine Trennung der Toiletten- und Waschräume für Mädchen und Jungen.
- Wenn einzelne Kinder, die Rollstuhlbenutzer sind, in die Betreuung integriert werden, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die räumliche Gestaltung und die Verkehrswege. Empfohlen wird, die Zugänge, Türen etc. barrierefrei/kinderrollstuhlgerecht auszubauen. Um nicht alle Wasch- und Toilettenräume barrierefrei ausstatten zu müssen, genügt es, den Besuchertoilettenraum als barrierefreie WC-Kabine auszubilden.
10.2 Allgemeine Hinweise zu Sanitärräumen in Schulen
- Bei mehreren Gruppenräumen in der Vorschule oder im Schulkindergarten kann eine zentrale Milchküche mit Übungsküche eingeplant werden.
- Für Vorschule/Schulkindergarten sind eigene Pausentoilettenräume anzuordnen.
- Klassen- und Stunden-Toilettenanlagen können als innen liegende Räume ausgeführt werden. Pausen-Toilettenanlagen sind nicht als innen liegende Räume gestattet. Sie müssen unmittelbar vom Pausenhof zugänglich sein. Eingänge nach Mädchen und Jungen getrennt.
- In mehrgeschossigen Gebäuden ist in jedem Geschoss für mehrere Klassen eine Stunden-Toilettenanlage einzuplanen.
- Entfernung ca. 40 m vom letzten Klassenraum
- Klassentoilettenanlagen sind direkt dem Klassenraum zugeordnet und werden von Mädchen und Jungen gemeinsam genutzt.
- Für Rollstuhlfahrer soll je eine barrierefreie WC-Kabine, möglichst getrennt nach Geschlechtern, in jeder Etage vorgesehen werden.
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