Fördermittel für Umbau und Neubau |
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Fördermittel für Umbau und NeubauFolgende Mittel kann man bei entsprechenden Voraussetzungen in Betracht ziehen: KfW Fördermittel (Kreditinstitut für Wiederaufbau)Gewährung von zinsgünstigen Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues, z.B. KfW-Wohneigentumsprogramm für den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, Alle Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder erwerben, erhalten unabhängig vom Einkommen ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 30% der angemessenen Gesamtkosten (höchstens 100.000 Euro). Die Bundesregierung hat für 2009 - ohne die Konjunkturpakete - 1,5 Milliarden zusätzlich für die energetische Sanierung bereit gestellt. Damit wurde das CO2 Gebäudesanierungsprogramm aufgestockt, aber auch neue Schwerpunkte gesetzt. Ein solcher Schwerpunkt ist die Anpassung des Wohnungsbestandes an die demografische Entwicklung. Gefördert wird ab 2009 mit einem neuen Programm "Altersgerecht Umbauen" die Anpassung von Wohnungen an die Bedürfnisse des Alters (Volumen: 80 Millionen / Jahr; Ausgabe über zinsverbilligte Kredite der KfW). Das Programm startete am 01.04.2009. Altbaumodernisierung mit KfW-Fördermitteln LandesförderungEinkommensabhängiges Baudarlehen mit Regionalbonus. Auf der Grundlage des WoFG bestimmt jedes Bundesland selbst, wie viel Geld es für welche Maßnahmen zur Verfügung stellt. Berechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Angehörigen, wenn er häuslich pflegebedürftig ist und abhängig vom Grad der Behinderung. Hinweise: Zeitpunkt der Antragsstellung Einkommensgrenzen Fördermittelantrag Eigenbeteiligung monatliche Belastung Wohnungsgröße Es ergibt sich bei einem Einfamilienhaus für einen 4-Personen-Haushalt eine Größe von max. 130 m² Wohnfläche. Orientiert sich die Förderung an der Wohnungsgröße, wird eine noch kleinere Fläche zu Grunde gelegt (bei 4 Personen meist 90 m²). Hier können Sie als Behinderter speziell auf Ihren erhöhten Platzbedarf hinweisen. Wohn-RiesterDer Bundestag hat am 20.6.2008 das Eigenheimrentengesetz (sogenannte Wohn-Riester) verabschiedet, der Bundesrat hat am 4.7.2008 zugestimmt. Am 31.7.2008 wurde das Gesetz verkündet und trat am 1.8.2008 rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft. WohnungsbauprämieDie Prämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) beträgt 8,8 Prozent auf jährliche Einzahlungen bis zu maximal 512 EUR bei Ledigen, 1.024 EUR bei Verheirateten. Die Einkommensgrenzen für die Gewährung der WoP liegen bei 25.600 EUR für Ledige, 51.200 EUR für Verheiratete zu versteuerndem Jahreseinkommen. Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres individuellen WohnumfeldesDie Pflegeversicherung gewährt finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt wie festinstallierte Rampen, Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen, Umbauten in Badezimmern und Küchen, Einbau eines Treppenlifts oder Sitzlifts wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. (§ 40, Abs.4 SGB XI) Voraussetzung ist eine Pflegestufe Ansprechpartner: Behindertengerechter Umbau Ihrer WohnungUmbauten zur Erlangung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des Behinderten entspricht. Abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Bei Vorliegen der Voraussetzungen als Zuschuss oder Darlehen möglich. Ansprechpartner: Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse schwerbehinderter ArbeitnehmerAnpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an die besonderen behinderungsbedingten Bedürfnisse von schwerbehinderten Arbeitnehmern mit einem Grad der Erwerbsminderung von min. 50 v.H. Geldleistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung. Diese Leistungen gehen den Leistungen der Pflegeversicherung vor. Ansprechpartner: Am 1. Januar 2006 ist das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage in Kraft getreten. Buchempfehlung
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