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Infrastruktur Kreditprogrammeinfrastruktur-kredite.htm?output=print

Die KfW-Bank fördert Kommunen, kommunale und soziale Unternehmen beim Ausbau kommunaler und sozialer Infrastruktur. Förderung der Barrierefreiheit in Gebäuden, im öffentlichen Raum und von Verkehrsanlagen.

KfW-Programme für kommunale und soziale Infrastruktur

Bushaltestelle mit Bodenindikatoren an einer LandstraßeCity-WC im öffentlichen FreiraumDie Hebeplattform der Lifttreppe auf halber HöheTreppe mit Aufmerksamkeitsfeldern unten und auf dem Absatz

Wer wird gefördert?

Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen (208) werden Städte, Gemeinden und Landkreise, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände unterstützt.

Der IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) richtet sich an Kommunale Unternehmen mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, gemeinnützige Organisationsformen und Kirchen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund und Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (zum Beispiel öffentlich-private Partnerschaften).

Höhe des Kredits

Kommunen werden mit maximal 150 Millionen Euro pro Jahr pro Antragsteller gefördert. Bei Krediten über 2 Millionen Euro beträgt der Finanzierungsanteil maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben. Bei Krediten bis 2 Millionen Euro kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.

Kommunale und Soziale Unternehmen werden mit maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert.

Der maximale Kreditbetrag kann bei beiden Krediten im Rahmen einer Einzelfallentscheidung überschritten werden. Die Kombination einer Förderung aus diesen Programmen mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich, sofern bestimmte Beiträge nicht überschritten werden.

Was wird gefördert?

Mit dem Investitionskredit Kommunen (208) werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung im öffentlichen Raum wie auch mit dem Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) der alters- und familiengerechte Umbau der Infrastruktur gefördert wird, indem barrierereduzierende Maßnahmen zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum umgesetzt werden können.

Kommunale Infrastruktur

  • Allgemeine Verwaltung
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Stadt- und Dorfentwicklung, beispielsweise auch touristische Infrastruktur
  • Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, insbesondere Breitband
  • Versorgung und Entsorgung
  • Verkehrsinfrastruktur inklusive öffentlichen Personennahverkehrs
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht umlagefähig sind.

Soziale Infrastruktur

Maßnahmen zur Barrierereduzierung

Öffentliche Gebäude

  • Wege zu Gebäuden
  • Gebäudezugänge
  • Orientierung erleichtern
  • Raumzuschnitt ändern
  • Trittsichere Bodenbeläge
  • behindertengerechte Sanitärräume

Öffentlicher Raum

  • Anpassung von Haltestellen
  • Fußgängerüberwege
  • Leit- und Orientierungshilfen
  • barrierefreie WC-Anlagen
  • Spielplätze

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Öffentliche Gebäude

Wege zu Gebäuden

Gehwege müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall, sein.

  • mindestens 150 cm breit
  • feste und ebene Oberfläche
  • Gefälle 3-6%

Ausleuchtung der Wegführung

  • Die Beleuchtungsstärke auf dem Boden von Wegen muss mindestens 10 lx betragen, auf Stufen im Außenbereich mindestens 20 lx.
  • Die Beleuchtung muss blendfrei sein.
Freiflächenheizung, Außenbeleuchtungschnee- und eisfreie Zugänge, Außen- und Verkehrsanlagen mit LED-Beleuchtung zur blendfreien Ausleuchtung
schnee- und eisfreie Zugänge, Außen- und Verkehrsanlagen

schnee- und eisfreie Zugänge, Außen- und Verkehrsanlagen

mit LED-Beleuchtung zur blendfreien Ausleuchtung

mit LED-Beleuchtung zur blendfreien Ausleuchtung

Gebäudezugänge

Niveauunterschiede überwinden

Aufzüge müssen der Norm DIN EN 81-70 (Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen) entsprechen.

  • Aufzugskabinen in öffentlich zugänglichen Gebäuden müssen mindestens 1,10 m breit und 1,40 m tief sein.
  • Aufzugskabinentüren müssen Durchgangsbreiten von mindestens 0,90 m aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, müssen die Durchgänge mindestens 0,80 m breit sein. Erfolgt der Zugang über die Längsseite des Aufzugs, muss die Türdurchgangsbreite mindestens 1,10 m betragen.
  • Gegenüber von Aufzugstüren dürfen keine abwärts führenden Treppen angeordnet sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, muss der Sicherheitsabstand mindestens 2,00 m betragen.
Aufzüge, Senkrechtliftefür innen und außen, Tragkraft bis 630 kg, Förderhöhe bis 30 m für innen und außen, Tragkraft bis 325 kg, Förderhöhe bis 18 m Förderhöhe für außen und innen, Tragkraft bis 400 kg, Förderhöhe bis 15 m für innen und außen, Tragkraft bis 300 kg, Förderhöhe bis 15 m für innen und außen, Tragkraft bis 500 kg, Förderhöhe bis 13 m für außen und innen, Tragkraft bis max. 450 kg, bis 12 m Förderhöhe
für innen und außen, Tragkraft bis 630 kg, Förderhöhe bis 30 m

für innen und außen, Tragkraft bis 630 kg, Förderhöhe bis 30 m

für innen und außen, Tragkraft bis 325 kg, Förderhöhe bis 18 m Förderhöhe

für innen und außen, Tragkraft bis 325 kg, Förderhöhe bis 18 m Förderhöhe

für außen und innen, Tragkraft bis 400 kg, Förderhöhe bis 15 m

für außen und innen, Tragkraft bis 400 kg, Förderhöhe bis 15 m

für innen und außen, Tragkraft bis 300 kg, Förderhöhe bis 15 m

für innen und außen, Tragkraft bis 300 kg, Förderhöhe bis 15 m

für innen und außen, Tragkraft bis 500 kg, Förderhöhe bis 13 m

für innen und außen, Tragkraft bis 500 kg, Förderhöhe bis 13 m

für außen und innen, Tragkraft bis max. 450 kg, bis 12 m Förderhöhe

für außen und innen, Tragkraft bis max. 450 kg, bis 12 m Förderhöhe

Ist die Installation eines Aufzugs baustrukturell nicht möglich, müssen für Hebebühnen und Treppenlifte folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zum Ein- und Ausstieg muss eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m x 1,50 m vor der Förderplattform vorhanden sein.
  • Förderplattformen von Hebebühnen müssen mindestens 1,10 m x 1,40 m, die von Treppenliften 0,95 m x 1,25 m groß sein.
  • Treppenlifte dürfen in Parkposition notwendige Fluchtwege nicht einschränken.
Hebebühnenfür innen und außen, Tragkraft von 260 bis 500 kg, Hubhöhe von 0,75 m bis 3,00 m für außen und innen, Tragkraft bis max. 225 kg, bis 1 m Hubhöhe für außen und innen, Tragkraft bis 350 kg, von 0,75 bis 1,79 m Hubhöhe integriert in Treppenstufen, für innen und außen, Tragkraft bis 500 kg, Hubhöhe bis 1,40 m für innen und außen, Tragkraft bis 500 kg, bodengleich begeh­bar, Bodenbelag variabel für außen und innen, Tragkraft bis 300 kg, bis 1,20 m, mit Pkw überfahrbar
für innen und außen, Tragkraft von 260 bis 500 kg, Hubhöhe von 0,75 m bis 3,00 m

für innen und außen, Tragkraft von 260 bis 500 kg, Hubhöhe von 0,75 m bis 3,00 m

für außen und innen, Tragkraft bis max. 225 kg, bis 1 m Hubhöhe

für außen und innen, Tragkraft bis max. 225 kg, bis 1 m Hubhöhe

für außen und innen, Tragkraft bis 350 kg, von 0,75 bis 1,79 m Hubhöhe

für außen und innen, Tragkraft bis 350 kg, von 0,75 bis 1,79 m Hubhöhe

integriert in Treppenstufen, für innen und außen, Tragkraft bis 500 kg, Hubhöhe bis 1,40 m

integriert in Treppenstufen, für innen und außen, Tragkraft bis 500 kg, Hubhöhe bis 1,40 m

für innen und außen, Tragkraft bis 500 kg, bodengleich begeh­bar, Bodenbelag variabel

für innen und außen, Tragkraft bis 500 kg, bodengleich begeh­bar, Bodenbelag variabel

für außen und innen, Tragkraft bis 300 kg, bis 1,20 m, mit Pkw überfahrbar

für außen und innen, Tragkraft bis 300 kg, bis 1,20 m, mit Pkw überfahrbar

Treppenplattformlift, Schrägaufzugfür innen und außen, gerade und kurvige Treppen, Tragkraft bis 300 kg für außen und innen, gerade und kurvige Treppen, Tragkraft bis 300 kg für außen und innen, gerade und kurvige Treppen, Tragkraft bis 300 kg
für innen und außen, gerade und kurvige Treppen, Tragkraft bis 300 kg

für innen und außen, gerade und kurvige Treppen, Tragkraft bis 300 kg

für außen und innen, gerade und kurvige Treppen, Tragkraft bis 300 kg

für außen und innen, gerade und kurvige Treppen, Tragkraft bis 300 kg

für außen und innen, gerade und kurvige Treppen, Tragkraft bis 300 kg

für außen und innen, gerade und kurvige Treppen, Tragkraft bis 300 kg

Rampen

  • Rampen müssen eine nutzbare Breite von mindestens 1,00 m aufweisen.
  • Sie dürfen eine maximale Neigung von 6 % aufweisen. Ist dies baustrukturell nicht möglich, sind Rampen mit maximal 10 % Neigung zulässig.
  • Sie müssen ab 6,00 m Länge Zwischenpodeste aufweisen, die mindestens 1,50 m lang sind. Die Entwässerung der Zwischenpodeste außenliegender Rampen muss sichergestellt sein (Quergefälle ist unzulässig).
  • Rampen müssen an ihren Zu- und Abfahrten jeweils Bewegungsflächen von mindestens 1,20 m Breite und 1,50 m Tiefe aufweisen.
Rampe aus Metallrutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei mit Podest und beidseitigem Handlauf mit Podest, ggf. Stufen, Unter­kon­struk­tion, Geländer, Edelstahl, Alu-Riffelblech aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wendepodesten kombinierbar Stecksystem aus feuerver­zinktem Stahl mit Fußleiste und Handlauf, freie Farbwahl für Rollstühle, für festen Einbau im öffentlichen Raum
rutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei

rutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei

mit Podest und beidseitigem Handlauf

mit Podest und beidseitigem Handlauf

mit Podest, ggf. Stufen, Unter­kon­struk­tion, Geländer, Edelstahl, Alu-Riffelblech

mit Podest, ggf. Stufen, Unter­kon­struk­tion, Geländer, Edelstahl, Alu-Riffelblech

aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wendepodesten kombinierbar

aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wendepodesten kombinierbar

Stecksystem aus feuerver­zinktem Stahl mit Fußleiste und Handlauf, freie Farbwahl

Stecksystem aus feuerver­zinktem Stahl mit Fußleiste und Handlauf, freie Farbwahl

für Rollstühle, für festen Einbau im öffentlichen Raum

für Rollstühle, für festen Einbau im öffentlichen Raum

Rampe, Handlauffür Rampe, Wand und Geländer, aussen und innen, normgerecht montierbar Bausätze und Rohrverbinder mit blendfreier LED-Beleuchtung für Treppen, Rampen und Wege
für Rampe, Wand und Geländer, aussen und innen, normgerecht montierbar

für Rampe, Wand und Geländer, aussen und innen, normgerecht montierbar

Bausätze und Rohrverbinder

Bausätze und Rohrverbinder

mit blendfreier LED-Beleuchtung für Treppen, Rampen und Wege

mit blendfreier LED-Beleuchtung für Treppen, Rampen und Wege

DIN 18040-1 Türen

  • Mindestbreite 90cm
  • Karussell- und Pendeltüren sind kein barrierefreier Zugang und als einziger Zugang ungeeignet
  • farblich kontrastierend
  • schwellenlos
  • Die Durchgangsbreite von Innentüren muss 0,90 m, wenn dies baustrukturell nicht möglich ist, mindestens 0,80 m betragen.
Schwellenfreie Zugänge, Türantriebrückstaufreie Entwässerung und Drainagesysteme für Eingänge und Terassen für jede Außentür und Innentür die richtige Dichtung für barrierefreie, schlagregen­sichere Übergänge Absenkdichtung für barrierefreie Schwellen und nachleuchtende Sicherheitsmatten als Leitsystem elektrischer Türöffner mit Sicherheitssensoren, steckerfertige Komplettlösung
rückstaufreie Entwässerung und Drainagesysteme für Eingänge und Terassen

rückstaufreie Entwässerung und Drainagesysteme für Eingänge und Terassen

für jede Außentür und Innentür die richtige Dichtung

für jede Außentür und Innentür die richtige Dichtung

für barrierefreie, schlagregen­sichere Übergänge

für barrierefreie, schlagregen­sichere Übergänge

Absenkdichtung für barrierefreie Schwellen

Absenkdichtung für barrierefreie Schwellen

und nachleuchtende Sicherheitsmatten als Leitsystem

und nachleuchtende Sicherheitsmatten als Leitsystem

elektrischer Türöffner mit Sicherheitssensoren, steckerfertige Komplettlösung

elektrischer Türöffner mit Sicherheitssensoren, steckerfertige Komplettlösung

Orientierung erleichtern

  • Der Haupteingangsbereich zu öffentlichen Gebäuden muss mit mindestens 100 lx auf Bodenniveau ausgeleuchtet sein. Das Beleuchtungskonzept muss auch eine vertikale Komponente beinhalten, um beispielweise Beschilderungen und sonstige Informationen lesen zu können.
InnenenbeleuchtungLicht für Eingang und Treppenhaus weiche und homogene Raumausleuchtung schattenarm mit biodyna­mischer Tageslichtnachführung mit LED-Beleuchtung zur blendfreien Ausleuchtung lang nachleuchtend als Notbeleuchtung
Licht für Eingang und Treppenhaus

Licht für Eingang und Treppenhaus

weiche und homogene Raumausleuchtung

weiche und homogene Raumausleuchtung

schattenarm mit biodyna­mischer Tageslichtnachführung

schattenarm mit biodyna­mischer Tageslichtnachführung

mit LED-Beleuchtung zur blendfreien Ausleuchtung

mit LED-Beleuchtung zur blendfreien Ausleuchtung

lang nachleuchtend als Notbeleuchtung

lang nachleuchtend als Notbeleuchtung

Informationen, die der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein. Die Vermittlung von wichtigen Informationen muss für mindestens zwei Sinne erfolgen (Zwei-Sinne-Prinzip).

Flure und sonstige Verkehrsflächen sollten mit einem möglichst lückenlosen Informations- und Leitsystem ausgestattet werden.

Bodenindikatoren in öffentlichen Gebäuden

Bodenindikatorenmit nachleuchten­dem visuell-taktilen Leitsystem für Holzböden, Beton oder Teppich Bodenindikatoren aus hochwertigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing Taktilmodule nach DIN 32984 in verschiedenen Designs und Farben
mit nachleuchten­dem visuell-taktilen Leitsystem

mit nachleuchten­dem visuell-taktilen Leitsystem

für Holzböden, Beton oder Teppich

für Holzböden, Beton oder Teppich

Bodenindikatoren aus hochwertigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing

Bodenindikatoren aus hochwertigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing

Taktilmodule nach DIN 32984 in verschiedenen Designs und Farben

Taktilmodule nach DIN 32984 in verschiedenen Designs und Farben

Orientierungshilfen, Stufenmarkierung, Handlaufschilderakustische Informationen und tastbare Lagepläne zur Stufenmarkierung, mit dem Treppenbelag fast bündig integrierbar und Aufmerksamkeitsfelder aus hochwertigem Kunststoff, Aluminium oder Edelstahl gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11) aus Aluminium oder Kunsstoff für runde und gerade Handläufe
akustische Informationen und tastbare Lagepläne

akustische Informationen und tastbare Lagepläne

zur Stufenmarkierung, mit dem Treppenbelag fast bündig integrierbar

zur Stufenmarkierung, mit dem Treppenbelag fast bündig integrierbar

und Aufmerksamkeitsfelder aus hochwertigem Kunststoff, Aluminium oder Edelstahl

und Aufmerksamkeitsfelder aus hochwertigem Kunststoff, Aluminium oder Edelstahl

gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11)

gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11)

aus Aluminium oder Kunsstoff für runde und gerade Handläufe

aus Aluminium oder Kunsstoff für runde und gerade Handläufe

Raumzuschnitt ändern

Flure und sonstige Verkehrsflächen müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit

Gehhilfen, auch im Begegnungsfall, sein.

Ausreichend ist eine nutzbare Breite

  • von mindestens 150 cm;
  • in Durchgängen von mindestens 90 cm;
  • von mindestens 180 cm und mindestens 180 cm Länge nach höchstens 15 m Flurlänge zur Begegnung
  • von Personen mit Rollstühlen oder Gehhilfen ;
  • von mindestens 120 cm und höchstens 6 m Länge, wenn keine Richtungsänderung erforderlich ist und
  • davor und danach eine Wendemöglichkeit gegeben ist,

Die Raumgeometrie lässt sich zum Beispiel durch den Raumzuschnitt oder die Türbreite ändern.

Raumspar-Türenbenötigt nur 1/3 der Türbreite für den Schwenkbereich Glas- oder Standardtür mit barrierefreiem Beschlag
benötigt nur 1/3 der Türbreite für den Schwenkbereich

benötigt nur 1/3 der Türbreite für den Schwenkbereich

Glas- oder Standardtür mit barrierefreiem Beschlag

Glas- oder Standardtür mit barrierefreiem Beschlag

Trittsichere Bodenbeläge

Bodenbeläge müssen rutschhemmend (sinngemäß mindestens R 9 nach BGR 181) und fest verlegt sein und für die Benutzung z. B. durch Rollstühle, Rollatoren und andere Gehilfen geeignet sein.

Bodenbelaggute Berollbarkeit, Trittschall­verbesserungs­maß bis zu 20 dB, leicht zu reinigen für Keramik, Acryl, Naturstein, Holz, Metall und Glas, rutschhemmend bis R10, R11, R12, R13
gute Berollbarkeit, Trittschall­verbesserungs­maß bis zu 20 dB, leicht zu reinigen

gute Berollbarkeit, Trittschall­verbesserungs­maß bis zu 20 dB, leicht zu reinigen

für Keramik, Acryl, Naturstein, Holz, Metall und Glas, rutschhemmend bis R10, R11, R12, R13

für Keramik, Acryl, Naturstein, Holz, Metall und Glas, rutschhemmend bis R10, R11, R12, R13

Behindertengerechte Sanitärräume

Nachrüstung von Standard-WCs (zu Komfort-WCs)

  • WC-Kabinen müssen beidseitig mit Winkelgriffen oder einer Kombination aus horizontalen und vertikalen Bügelgriffen ausgestattet werden.

Mehrzweck-WCs

  • WC-Räume müssen eine Mindestgröße von 1,65 m x 2,20 m aufweisen.
  • WC-Becken müssen eine Ausladung von mindestens 65 cm, Waschtische eine Mindestgröße von 35 cm x 45 cm aufweisen.
  • WCs müssen mit Stütz- und Haltesystemen ausgestattet werden.
  • Türen müssen nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sein.
  • Wickelbereiche dürfen den Bewegungsraum von Rollstuhlnutzern nicht einschränken.
Verstellbare WCsund höhenverstellbar, spart Raumfläche WC mit Aufsatz und Stützgriffen, Notruftaster elektrisch höhenverstellbar, bis 200 kg belastbar mechanisch oder elektrisch höhenverstellbar
und höhenverstellbar, spart Raumfläche

und höhenverstellbar, spart Raumfläche

WC mit Aufsatz und Stützgriffen, Notruftaster

WC mit Aufsatz und Stützgriffen, Notruftaster

elektrisch höhenverstellbar, bis 200 kg belastbar

elektrisch höhenverstellbar, bis 200 kg belastbar

mechanisch oder elektrisch höhenverstellbar

mechanisch oder elektrisch höhenverstellbar

Waschtischeunterfahrbar, auch höhenverstellbar unterfahrbar mit Griffleiste Maße: 600 x 555 mm unterfahrbar mit Ablageflächen und vier eingelassene Haltegriffe unterfahrbar mit Aussparungen zum Festhalten, Hinsetzen und Aufstehen elektrisch höhenverstellbar, Aufputz- und Unterputzmontage bis zu 30 cm elektrisch höhenverstell­bar
unterfahrbar, auch höhenverstellbar

unterfahrbar, auch höhenverstellbar

unterfahrbar mit Griffleiste Maße: 600 x 555 mm

unterfahrbar mit Griffleiste Maße: 600 x 555 mm

unterfahrbar mit Ablageflächen und vier eingelassene Haltegriffe

unterfahrbar mit Ablageflächen und vier eingelassene Haltegriffe

unterfahrbar mit Aussparungen zum Festhalten, Hinsetzen und Aufstehen

unterfahrbar mit Aussparungen zum Festhalten, Hinsetzen und Aufstehen

elektrisch höhenverstellbar, Aufputz- und Unterputzmontage

elektrisch höhenverstellbar, Aufputz- und Unterputzmontage

bis zu 30 cm elektrisch höhenverstell­bar

bis zu 30 cm elektrisch höhenverstell­bar

Waschtisch-ArmaturenBerührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause
Berührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre

Berührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre

leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause

leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause

Haltegriffe, Notruffest montiert oder höhenverstellbar Stützklappgriffe, Winkelgriffe aus Polyamid, Edelstahl, Chrom und WARM TOUCH Haltegriffe und Aufstehhilfen, ohne bohren, ohne schrauben Komplett mit Zug­taster, Ruftaster, Signallampe mit 24-Stunden-Rufweiterleitung
fest montiert oder höhenverstellbar

fest montiert oder höhenverstellbar

Stützklappgriffe, Winkelgriffe aus Polyamid, Edelstahl, Chrom und WARM TOUCH

Stützklappgriffe, Winkelgriffe aus Polyamid, Edelstahl, Chrom und WARM TOUCH

Haltegriffe und Aufstehhilfen, ohne bohren, ohne schrauben

Haltegriffe und Aufstehhilfen, ohne bohren, ohne schrauben

Komplett mit Zug­taster, Ruftaster, Signallampe

Komplett mit Zug­taster, Ruftaster, Signallampe

mit 24-Stunden-Rufweiterleitung

mit 24-Stunden-Rufweiterleitung

Öffentlicher Raum

Anpassung von Haltestellen (ÖPNV)

  • Die Haltestelle muss ebenerdig oder über Flächen mit einer Steigung von max. 8 % erschlossen werden können.
  • Das Haltestellenniveau muss einen möglichst schwellenlosen Einstieg in das Verkehrsmittel gewährleisten.
  • Der Abstand (Spaltbreite) zwischen Haltestellenkante zur Einstiegsplattform des Verkehrsmittels (z. B. Straßenbahn, U- oder S-Bahn) darf max. 5 cm betragen.
  • Werden entlang von Bahnsteigkanten des schienengebundenen ÖPNV Bodenindikatoren installiert, müssen diese im Abstand von mindestens 60 cm von der Bahnsteigkante verlaufen und mindestens 30 cm breit sein.
  • Der Bewegungsraum auf Haltestellen entlang von schienengebundenen Verkehrsmitteln (z. B. Straßenbahn, U- oder S-Bahn) und Bussteigkanten muss auch im Bereich von Einbauten (z. B. Haltestellenüberdachung) auf Haltestellen mindestens 1,50 m tief sein.
  • Haltestellen müssen bei Dunkelheit mit mindestens 20 lx ausgeleuchtet sein.
Haltestellenbordeaus Fertigteilen mit Boden­indikatoren kombinierte Haltestellen Bus und Bahn für Hochbahnsteige und Niederflurbahnsteige
aus Fertigteilen mit Boden­indikatoren

aus Fertigteilen mit Boden­indikatoren

kombinierte Haltestellen Bus und Bahn

kombinierte Haltestellen Bus und Bahn

für Hochbahnsteige und Niederflurbahnsteige

für Hochbahnsteige und Niederflurbahnsteige

Fußgängerüberwege

  • Querungsstellen mit gemeinsamen Bordsteinhöhen müssen gegenüber der Fahrbahn auf 3 cm abgesenkt und zusätzlich farblich gekennzeichnet werden. Es müssen abgerundete Bordsteine nach DIN 32984 verwendet werden.
  • Querungsstellen mit differenzierten Bordsteinhöhen (getrennte Querungen für Rollstuhl-/ Rollatornutzung bzw. für blinde und sehbehinderte Menschen) müssen mit einem Bereich mit so genannter Nullabsenkung und einem weiteren mit einer eindeutigen Bordsteinkante von mindestens 6 cm Höhe gestaltet werden. Es gilt die DIN 32984.
  • Querungsstellen mit und ohne Lichtsignalanlagen müssen für blinde und sehbehinderte Menschen mit Bodenindikatoren Auffindestreifen und Richtungsfelder) nach DIN 32984 ausgestattet werden.
FußgängerüberwegeBodenindikatoren für getrennte und gemeinsame Übergänge tastbar, kontrastreich, mit Rollstuhl überrollbar für getrennte Über­querungs­stellen mit differenzierter Bordhöhe
Bodenindikatoren für getrennte und gemeinsame Übergänge

Bodenindikatoren für getrennte und gemeinsame Übergänge

tastbar, kontrastreich, mit Rollstuhl überrollbar

tastbar, kontrastreich, mit Rollstuhl überrollbar

für getrennte Über­querungs­stellen mit differenzierter Bordhöhe

für getrennte Über­querungs­stellen mit differenzierter Bordhöhe

Leit- und Orientierungshilfen

Bodenindikatoren sind nach DIN 32984 auszubilden. Diese sollten generell sparsam verwendet werden. Bodenindikatoren werden dort eingebaut, wo keine andere Markierung von Gehwegen und Gehflächen durch sonstige taktil und visuell klar erkennbare Leitelemente oder Leitlinien gegeben ist. Nutzergerecht sind einfache, leicht begreifbare und merkbare Lösungen. Neben den unabdingbaren Anforderungen an die Taktilität und Visualität müssen auch die Belange von Menschen mit motorischen Einschränkungen hinsichtlich Begehbarkeit sowie von Rollstuhl- und Rollatornutzern hinsichtlich Berollbarkeit angemessen beachtet werden.

Leitsysteme, berollbare EntwässerungNoppenplatten, Rillenplatten, Bodenindikatoren für den Außenbereich selbstklebende Rippen- und Noppenplatten und Einzelelemente und Abdeckroste, gut berollbar durch enge Schlitzweiten und hohe Griffigkeit
Noppenplatten, Rillenplatten, Bodenindikatoren für den Außenbereich

Noppenplatten, Rillenplatten, Bodenindikatoren für den Außenbereich

selbstklebende Rippen- und Noppenplatten und Einzelelemente

selbstklebende Rippen- und Noppenplatten und Einzelelemente

und Abdeckroste, gut berollbar durch enge Schlitzweiten und hohe Griffigkeit

und Abdeckroste, gut berollbar durch enge Schlitzweiten und hohe Griffigkeit

Barrierefreie WC-Anlagen

Wird der öffentliche Verkehrs- und Freiraum mit öffentlich zugänglichen Sanitärräumen ausgestattet, sind barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-1 vorzusehen.

Zur Auffindbarkeit siehe DIN 32984.

  • Öffentliche WCs müssen stufen- und schwellenlos vom öffentlichen Verkehrsraum aus zugänglich sein. Darüber hinaus müssen sie den Anforderungen barrierearmer WCs und Mehrzweck-WCs entsprechen.
WC-AnlagenBau und Sanierung, individuelles Design, auch als WC-Anlage für Gebäude Komplettset mit Zugtaster, Ruftaster, Abstelltaster, Signallampe mit 24-Stunden-Rufweiterleitung und Übertragung der Standort­informationen
Bau und Sanierung, individuelles Design, auch als WC-Anlage für Gebäude

Bau und Sanierung, individuelles Design, auch als WC-Anlage für Gebäude

Komplettset mit Zugtaster, Ruftaster, Abstelltaster, Signallampe

Komplettset mit Zugtaster, Ruftaster, Abstelltaster, Signallampe

mit 24-Stunden-Rufweiterleitung und Übertragung der Standort­informationen

mit 24-Stunden-Rufweiterleitung und Übertragung der Standort­informationen

Spielplätze und Grünanlagen

Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen sowie Spielplätze müssen barrierefrei zugänglich und nutzbar sein.

Spielplätze und GrünanlagenSpielgeräte und Bewegungsangebote für Menschen jeden Alters für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Größen, unterfahrbar für Menschen mit Rollator oder mit Rollstuhl unterfahrbar mit niedriger Einwurfshöhe
Spielgeräte und Bewegungsangebote für Menschen jeden Alters

Spielgeräte und Bewegungsangebote für Menschen jeden Alters

für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen

für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen

in verschiedenen Größen, unterfahrbar für Menschen mit Rollator oder mit Rollstuhl

in verschiedenen Größen, unterfahrbar für Menschen mit Rollator oder mit Rollstuhl

unterfahrbar mit niedriger Einwurfshöhe

unterfahrbar mit niedriger Einwurfshöhe

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Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

Zusatzinfo

Zur Infrastruktur gehören alle staatlichen und privaten Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung. Ein überwiegender Teil wird von kommunaler bzw. staatlicher Seite erschaffen und betrieben, der übrige Teil von privater Hand. Es wird unterschieden die technische Infrastruktur (z.B. Einrichtungen der Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung, der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung, Straßen, Radwegenetze, öffentliche Verkehrsmittel) und soziale Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeitanlagen, Pflegestationen, Einkaufsstätten, kulturelle Einrichtungen, Kirchen, Rathäuser, Tourismus).

Regionalfördergebiete

(auch GRW-Fördergebiete genannt)

Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".
Gemeinschaftsaufgaben sind staatliche Aufgaben. Der Bund beteiligt sich an der Rahmenplanung und an der Finanzierung, wenn dies zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Artikel 91a Grundgesetz).

Fördergebietskarte 2022 bis 2027

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