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Infrastruktur Kreditprogramme

 

Infrastruktur-Kreditprogramme vom Bund und der KfW-Bankengruppe

Mit der "Investitionsoffensive Infrastruktur" wollen der Bund und die KfW-Bankengruppe ganz besonders zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise kommunale und soziale Projekte fördern. Wer also in seiner Gemeinde oder Stadt, beispielsweise in der Schule der eigenen Kinder, im Schwimmbad, im Krankenhaus aber auch in seiner Wohnanlage Mängel sieht, die es zu beheben gilt, sollte sich an den entsprechenden Antragsberechtigten für das jeweilige Kreditprogramm wenden. Auch eine weitere Verbesserung der bestehenden Infrastruktur, zum Beispiel durch den Bau eines Spielplatzes, die Schaffung einer Grünanlage sowie die Modernisierung eines Aufzuges ist selbstverständlich förderungsfähig.

Der Kreditantrag zur "Investitionsoffensive Infrastruktur"

Wer selbst mit einer körperlichen oder seelischen Einschränkung lebt, ein Wohnungs- beziehungsweise Immobilienunternehmen betreibt oder eigene Kinder hat – die jeweiligen Optimierungswünsche können im Rahmen dieses Programms nur über bestimmte Institutionen mit Hilfe des zinsgünstigen Darlehens realisiert werden: Antragsberechtigt sind die Städte und Gemeinden, deren unselbständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationsformen inklusive der Kirchen und Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftern. Deshalb führt der Weg immer beispielsweise zum Behindertenbeauftragten der Stadt, zum Pastor der Gemeinde oder zum Vorstand einer gemeinnützigen Organisation.

Was ist, wenn die Region nicht im Fördergebiet liegt?

Grundsätzlich sollen nur Kommunen gefördert werden, die in einem entsprechenden Fördergebiet (GA-Gebiet A, C oder D) liegen. Das sind sämtliche neuen Bundesländer sowie Teile von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern an der Grenze zu Tschechien. Aber auch eine Region, die nicht dazu gehört, hat immerhin die Möglichkeit, zumindest über den Kommunalkredit (207) eine Haushaltsnot- oder Haushaltssicherungslage geltend zu machen und in diesem Fall dennoch das günstige Darlehen bei der KfW direkt zu beantragen. Die beiden Programme Sozial und Kommunal Investieren (211 und 212) kommen allerdings in diesem Fall nicht zum Tragen.

Außerdem gibt es 17 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket II

Der Betrag wird vom Bund und den Ländern direkt an die Kommunen zum Ausbau der Infrastruktur weitergeleitet. Allerdings müssen Städte und Gemeinden zur Abrufung der Mittel auch einen Eigenanteil bei der Investition aufbringen. Deshalb scheiterten bisher gerade die armen Kommunen häufig an dieser Voraussetzung. Jetzt dürfen allerdings auch KfW-Darlehen aus der Investitionsoffensive als Eigenanteil ausgewiesen werden und mit staatlichen Zuschüssen kombiniert werden, um diesen Missstand zu beheben.

Kommunalkredit - Investitionsoffensive Infrastruktur (207)

Direktkredit für Kommunen, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände, die sich in einem Fördergebiet (GA-Gebiet A, C oder D) oder in einer Haushaltsnot- oder Haushaltssicherungslage befinden und in die kommunale soziale und wohnwirtschaftliche Infrastruktur investieren.

Sozial Investieren - Investitionsoffensive Infrastruktur (211)

KfW-Darlehen über die Hausbank, für gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, die sich in einem deutschen Regionalfördergebiet (GA-Gebiet A und C) befinden und in die soziale Infrastruktur wie Krankenhäuser, Kindergärten, altengerechte Wohnungen sowie Pflegeheime investieren.

Kommunal Investieren - Investitionsoffensive Infrastruktur (212)

KfW-Darlehen über die Hausbank, für kommunale Unternehmen, die sich in einem deutschen Regionalfördergebiet (GA-Gebiet A und C) befinden und in die kommunale Infrastruktur wie Öpnv, Verwaltungsgebäude, Abwasser- und Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus und Baulanderschließung investieren.

Was wird finanziert?

Alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie in wohnwirtschaftliche Projekte in strukturschwachen Kommunen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen.

Hierzu zählen insbesondere Vorhaben zur Energieeinsparung am kommunalen Gebäudebestand.

Finanziert werden aber auch sonstige Modernisierungsvorhaben an Gebäuden, insbesondere:

  • Investitionen zur Behebung baulicher Mängel, Sanierung denkmalgeschützter Gebäude
  • Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Aufenthalts- und Wohnverhältnisse, insbesondere barrierefreier, alten- und behindertengerechter Umbau
  • Nachrüstung von Aufzügen

Zusätzlich können auch sonstige Infrastrukturvorhaben gefördert werden, insbesondere:

  • die Schaffung von Grünanlagen und von Spielplätzen z. B. bei Kindergärten, Schulen oder Sporteinrichtungen;
  • Anpassungen der technischen Infrastruktur aufgrund des demographischen Wandels (z. B. Wasserleitungen);
  • Abwasser und Wasserversorgung;
  • Abfallwirtschaft;
  • Baulanderschließung;
  • barrierefreie Ausgestaltung von Straßen, Fußwegen und Einrichtungen des ÖPNV

Lassen Sie Sich von Anbietern förderfähiger Baumaßnahmen Infomaterial zusenden.

Wählen Sie die Förderbausteine aus, die Sie für Ihre Modernisierung benötigen.

Ihre Angaben werden an Anbieter entsprechender Baumaßnahmen weitergeleitet, welche Ihnen dann das gewünschte Informationsmaterial zukommen lassen. Gegebenenfalls werden die Anbieter vorab telefonisch Kontakt aufnehmen.

Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Aufenthalts- und Wohnverhältnisse, insbesondere barrierefreier, alten- und behindertengerechter Umbau

Ausführliche Hinweise zu Mindestanforderungen für geförderte Modernisierungsmaßnahmen finden Sie auch im Programm Altersgerechten Umbauen von Wohnungen im Gebäudebestand

Förderbausteine, technische Mindestanforderungen nach DIN 18040-2

Nachrüstung von Aufzügen

Behindertenaufzug mit selbsttragendem Schacht, Senkrechtlift mit geringem Platzbedarf

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senkrechter Hubaufzug - vertikaler Plattformlift, mit Schacht aus Glas und Stahl - Home Elevator für den privaten Bereich

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Senkrechtaufzüge, Hebebühne und Personenaufzüge für 2-3-Etagenhäuser

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Hydraulischer Kabinenlift mit bis zu 15 Meter Förderhöhe und Automatikbetrieb

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Senkrechtstar bis 12m Förderhöhe oder offen für Balkon, nach Sondermaßen, Sonderanfertigungen

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Besonders für Einbau in engen Treppenhäusern bei Nachrüstung in mehrgeschossigen Wohnhäusern, kleinen Bürogebäuden, Pflegeeinrichtungen, kleinen Hotels geeignet.

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Grünanlagen und Spielplätze

Für behinderte kleine, große, junge und alte Menschen muss der Zugang zu Spielangeboten barrierefrei sein. Spielplatz im Stadtbezirk - Park - Fußgängerzone - Freizeitpark - Erlebniswelt - Ausstellung - Einkaufszentrum - Wohnanlage - Wasserspielplatz - Hotel und Raststätte - Kindergarten - Schule

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Generationen Aktiv-Park: Ein Konzept zur generationen-übergreifenden Gesundheitsförderung im öffentlichen Freiraum.

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barrierefreie Ausgestaltung von Straßen, Fußwegen und Einrichtungen des ÖPNV

Das Kasseler Querungsbord ermöglicht eine barrierefreie Überrollbarkeit, ebenso wie eine eindeutige Erkennbarkeit für Blinde und Sehbehinderte.

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Barrierefreie Querungsstellen für blinde und mobilitätsbehinderte Menschen. Das Leitsystem mit berollbaren Bordsteinen und taktil wahrnehmbaren Bodenbelägen.

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Ideenkatalog Barrierefreie Außenanlagen<br />
Beläge, Treppen, Rampen aus Betonstein, Naturstein, Pflaster, Ökobelag, Platten

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Der Einstieg in die öffentlichen Verkehrsmittel ist deutlich leichter, vor allem für Mobilitätsbehinderte und Kinder.

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Autorinfo

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Helmut Schäfer
freier Journalist und Politologe

10119 Berlin

Zusatzinfo

Zur Infrastruktur gehören alle staatlichen und privaten Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung. Ein überwiegender Teil wird von kommunaler bzw. staatlicher Seite erschaffen und betrieben, der übrige Teil von privater Hand. Es wird unterschieden die technische Infrastruktur (z.B. Einrichtungen der Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung, der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung, Straßen, Radwegenetze, öffentliche Verkehrsmittel) und soziale Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeitanlagen, Pflegestationen, Einkaufsstätten, kulturelle Einrichtungen, Kirchen, Rathäuser, Tourismus).

Regionalfördergebiete

(auch GA-Fördergebiete genannt)

"Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur".
Gemeinschaftsaufgaben sind staatliche Aufgaben. Der Bund beteiligt sich an der Rahmenplanung und an der Finanzierung, wenn dies zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Artikel 91a Grundgesetz).

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