Infrastruktur-Kreditprogramme vom Bund und der KfW-Bankengruppe
Mit der "Investitionsoffensive Infrastruktur" wollen der Bund und die KfW-Bankengruppe ganz besonders zu Zeiten der Weltwirtschaftskrise kommunale und soziale Projekte fördern. Wer also in seiner Gemeinde oder Stadt, beispielsweise in der Schule der eigenen Kinder, im Schwimmbad, im Krankenhaus aber auch in seiner Wohnanlage Mängel sieht, die es zu beheben gilt, sollte sich an den entsprechenden Antragsberechtigten für das jeweilige Kreditprogramm wenden. Auch eine weitere Verbesserung der bestehenden Infrastruktur, zum Beispiel durch den Bau eines Spielplatzes, die Schaffung einer Grünanlage sowie die Modernisierung eines Aufzuges ist selbstverständlich förderungsfähig.
Der Kreditantrag zur "Investitionsoffensive Infrastruktur"
Wer selbst mit einer körperlichen oder seelischen Einschränkung lebt, ein Wohnungs- beziehungsweise Immobilienunternehmen betreibt oder eigene Kinder hat – die jeweiligen Optimierungswünsche können im Rahmen dieses Programms nur über bestimmte Institutionen mit Hilfe des zinsgünstigen Darlehens realisiert werden: Antragsberechtigt sind die Städte und Gemeinden, deren unselbständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationsformen inklusive der Kirchen und Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschaftern. Deshalb führt der Weg immer beispielsweise zum Behindertenbeauftragten der Stadt, zum Pastor der Gemeinde oder zum Vorstand einer gemeinnützigen Organisation.
Was ist, wenn die Region nicht im Fördergebiet liegt?
Grundsätzlich sollen nur Kommunen gefördert werden, die in einem entsprechenden Fördergebiet (GA-Gebiet A, C oder D) liegen. Das sind sämtliche neuen Bundesländer sowie Teile von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern an der Grenze zu Tschechien. Aber auch eine Region, die nicht dazu gehört, hat immerhin die Möglichkeit, zumindest über den Kommunalkredit (207) eine Haushaltsnot- oder Haushaltssicherungslage geltend zu machen und in diesem Fall dennoch das günstige Darlehen bei der KfW direkt zu beantragen. Die beiden Programme Sozial und Kommunal Investieren (211 und 212) kommen allerdings in diesem Fall nicht zum Tragen.
Außerdem gibt es 17 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket II
Der Betrag wird vom Bund und den Ländern direkt an die Kommunen zum Ausbau der Infrastruktur weitergeleitet. Allerdings müssen Städte und Gemeinden zur Abrufung der Mittel auch einen Eigenanteil bei der Investition aufbringen. Deshalb scheiterten bisher gerade die armen Kommunen häufig an dieser Voraussetzung. Jetzt dürfen allerdings auch KfW-Darlehen aus der Investitionsoffensive als Eigenanteil ausgewiesen werden und mit staatlichen Zuschüssen kombiniert werden, um diesen Missstand zu beheben.
Kommunalkredit - Investitionsoffensive Infrastruktur (207)
Direktkredit für Kommunen, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände, die sich in einem Fördergebiet (GA-Gebiet A, C oder D) oder in einer Haushaltsnot- oder Haushaltssicherungslage befinden und in die kommunale soziale und wohnwirtschaftliche Infrastruktur investieren.
Sozial Investieren - Investitionsoffensive Infrastruktur (211)KfW-Darlehen über die Hausbank, für gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, die sich in einem deutschen Regionalfördergebiet (GA-Gebiet A und C) befinden und in die soziale Infrastruktur wie Krankenhäuser, Kindergärten, altengerechte Wohnungen sowie Pflegeheime investieren.
Kommunal Investieren - Investitionsoffensive Infrastruktur (212)
KfW-Darlehen über die Hausbank, für kommunale Unternehmen, die sich in einem deutschen Regionalfördergebiet (GA-Gebiet A und C) befinden und in die kommunale Infrastruktur wie Öpnv, Verwaltungsgebäude, Abwasser- und Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, Stadt- und Dorfentwicklung, Tourismus und Baulanderschließung investieren.
Was wird finanziert?
Alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie in wohnwirtschaftliche Projekte in strukturschwachen Kommunen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen.
Hierzu zählen insbesondere Vorhaben zur Energieeinsparung am kommunalen Gebäudebestand.
Finanziert werden aber auch sonstige Modernisierungsvorhaben an Gebäuden, insbesondere:
- Investitionen zur Behebung baulicher Mängel, Sanierung denkmalgeschützter Gebäude
- Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Aufenthalts- und Wohnverhältnisse, insbesondere barrierefreier, alten- und behindertengerechter Umbau
- Nachrüstung von Aufzügen
Zusätzlich können auch sonstige Infrastrukturvorhaben gefördert werden, insbesondere:
- die Schaffung von Grünanlagen und von Spielplätzen z. B. bei Kindergärten, Schulen oder Sporteinrichtungen;
- Anpassungen der technischen Infrastruktur aufgrund des demographischen Wandels (z. B. Wasserleitungen);
- Abwasser und Wasserversorgung;
- Abfallwirtschaft;
- Baulanderschließung;
- barrierefreie Ausgestaltung von Straßen, Fußwegen und Einrichtungen des ÖPNV
Lassen Sie Sich von Anbietern förderfähiger Baumaßnahmen Infomaterial zusenden.
Wählen Sie die Förderbausteine aus, die Sie für Ihre Modernisierung benötigen.
Ihre Angaben werden an Anbieter entsprechender Baumaßnahmen weitergeleitet, welche Ihnen dann das gewünschte Informationsmaterial zukommen lassen. Gegebenenfalls werden die Anbieter vorab telefonisch Kontakt aufnehmen.
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Aufenthalts- und Wohnverhältnisse, insbesondere barrierefreier, alten- und behindertengerechter Umbau
Ausführliche Hinweise zu Mindestanforderungen für geförderte Modernisierungsmaßnahmen finden Sie auch im Programm Altersgerechten Umbauen von Wohnungen im Gebäudebestand
Förderbausteine, technische Mindestanforderungen nach DIN 18040-2
Nachrüstung von Aufzügen
Grünanlagen und Spielplätze
barrierefreie Ausgestaltung von Straßen, Fußwegen und Einrichtungen des ÖPNV
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