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Finanzierung für Arbeitgeber

 

Finanzielle Förderung, Zuschüsse und Kredite für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen

Was wird gefördert?

Bundesagentur für Arbeit

Fördermittel für Arbeitgeber

Unterstützte Beschäftigung durch ein betriebliches Training direkt am Arbeitsplatz. Ein geschulter Trainer begleitet bis zu 24 (bis 36) Monate im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierung direkt vor Ort.

Fördermittel für schwerbehinderte Menschen

Gefördert werden Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung im Arbeitsleben mit dem Programm "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes"

Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind beim Berater der Arbeitsagentur zu beantragen. Neben Kraftfahrzeughilfe, nichtorthopädischen Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen könnnen Zuschüsse für Arbeitshilfen oder für Umbaumaßnahmen beantragt werden. Kostenvoranschläge müssen vor Beginn der Maßnahme mit einem Berater der Arbeitsagentur zu erstellen.

Integrationsämter

Fördermittel für Arbeitgeber

Mit dem Programm "Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen" fördern die Integrationsämter Arbeitgeber die

  • neue Arbeits- und Ausbildungplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen,
  • vorhandene Arbeitsplätze behinderungsgerecht ausstatten,
  • behinderten jungen Menschen eine Ausbildung oder Beschäftigung ermöglichen.

Fördermittel für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben

Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50 % werden z.B. gefördert

  • technische Arbeitshilfen,
  • Hilfe bei der Erreichung des Arbeitsplatz,
  • Existenzgründung,
  • Arbeitsassistenz.

Fördermittel für Integrationsprojekte

  • Integrationsunternehmen beschäftigen mindestens 25% und höchstens 50% schwerbehinderte Menschen.

Mit dem Programm "Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen" wird die Einstellung von schwerbehinderten Menschen ohne gesetzliche Verpflichtung oder über die Pflichtquote hinaus gefördert. Die Arbeitsstätten müssen behinderungsgerecht eingerichtet und unterhalten werden. Bezuschusst werden hierfür Investitionskosten und die Ausbildung im Gebrauch technischer Arbeitsmittel mit dem Ziel:

  • Die Einstellung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen.
  • Die Einstellung von schwerbehinderten Menschen nach einer Arbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr.
  • Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder die Vermeidung drohender Kündigungen eines behinderten Menschen.

Anträge müssen immer vor Beginn der geplanten Maßnahmen gestellt werden. Die Finanzierung kann bis zur vollen Kostenübernahme gewährt werden.

Unfallversicherungsträger

Mit dem Programm "Arbeitsplatzförderung" übernimmt in Einzelfällen der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung bis zu drei Monaten zur Überprüfung der Tätigkeitseignung.

Darüber hinaus können Kosten für die technische Veränderung zur Erhaltung des Arbeitsplatzes übernommen werden.

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