Finanzierung für Arbeitgeber |
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Finanzielle Förderung, Zuschüsse und Kredite für Arbeitgeber und schwerbehinderte MenschenWas wird gefördert? Bundesagentur für ArbeitFördermittel für ArbeitgeberUnterstützte Beschäftigung durch ein betriebliches Training direkt am Arbeitsplatz. Ein geschulter Trainer begleitet bis zu 24 (bis 36) Monate im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierung direkt vor Ort. Fördermittel für schwerbehinderte MenschenGefördert werden Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung im Arbeitsleben mit dem Programm "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes" Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind beim Berater der Arbeitsagentur zu beantragen. Neben Kraftfahrzeughilfe, nichtorthopädischen Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen könnnen Zuschüsse für Arbeitshilfen oder für Umbaumaßnahmen beantragt werden. Kostenvoranschläge müssen vor Beginn der Maßnahme mit einem Berater der Arbeitsagentur zu erstellen. IntegrationsämterFördermittel für ArbeitgeberMit dem Programm "Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen" fördern die Integrationsämter Arbeitgeber die
Fördermittel für schwerbehinderte Menschen im ArbeitslebenBeträgt der Grad der Behinderung mindestens 50 % werden z.B. gefördert
Fördermittel für Integrationsprojekte
Mit dem Programm "Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen" wird die Einstellung von schwerbehinderten Menschen ohne gesetzliche Verpflichtung oder über die Pflichtquote hinaus gefördert. Die Arbeitsstätten müssen behinderungsgerecht eingerichtet und unterhalten werden. Bezuschusst werden hierfür Investitionskosten und die Ausbildung im Gebrauch technischer Arbeitsmittel mit dem Ziel:
Anträge müssen immer vor Beginn der geplanten Maßnahmen gestellt werden. Die Finanzierung kann bis zur vollen Kostenübernahme gewährt werden. UnfallversicherungsträgerMit dem Programm "Arbeitsplatzförderung" übernimmt in Einzelfällen der zuständige Unfallversicherungsträger die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung bis zu drei Monaten zur Überprüfung der Tätigkeitseignung. Darüber hinaus können Kosten für die technische Veränderung zur Erhaltung des Arbeitsplatzes übernommen werden. |
Anfrage zur Baufinanzierung
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