HomePfeil nach rechtsWissenswertPfeil nach rechtsArbeitsstättenPfeil nach rechtsArbeitsplatzgestaltung

Barrierefreie Arbeitsplätze

Höhenverstellbarer Rollstuhl, hochgefahren, mit Nutzerin an einem Regal1.-Hilfe-Schrank

Auch im Arbeitsleben wird sich der demografische Wandel zeigen: eine höhere Lebenserwartung und sinkende Geburtenzahlen lassen den Anteil älterer Arbeitnehmer in den Firmen anwachsen. Durch eine barrierefreie und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung werden die Veränderungen der körperlichen und psychischen Fähigkeiten, die dem natürlichen Alterungsprozess unterliegen, und die Belastbarkeit jedes Einzelnen berücksichtigt. Arbeitsbedingte Erkrankungen und Behinderungen können so vermieden werden.

Für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt sind barrierefreie Arbeitsplätze unumgänglich. Arbeitsstätten sollten bereits barrierefrei gestaltet sein und nicht erst im Nachhinein hergerichtet werden müssen, wenn der Arbeitgeber überlegt, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Dies würde im Einklang stehen mit der UN­-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Art. 27 der Konvention).

Einige Rechtsgrundlagen in Bezug auf die Arbeitsgestaltung

  • SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten (ASR V3a.2)
  • DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

Landesbauordnungen und eingeführte technische Baubestimmungen

Für bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, gilt die jeweilige Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer. Als Grundlage dient hier die Musterbauordnung (MBO), die unter § 50 Satz 2 festlegt: "Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für ... Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude. ... Für die der zweckentsprechenden Nutzung dienenden Räume und Anlagen genügt es, wenn sie in dem erforderlichen Umfang barrierefrei sind. Toilettenräume und notwendige Stellplätze für Besucher und Benutzer müssen in der erforderlichen Anzahl barrierefrei sein."

Die relevante Norm zur Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden (DIN 18040-1) gilt als rechtliche Grundlage, wenn sie als technische Baubestimmung eingeführt wurde. Dies ist in fast allen Bundesländern der Fall.

Verordnung über Arbeitsstätten und technische Regeln für Arbeitsstätten

Laut § 3a Satz 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und Toilettenräumen."

Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ist laut ASR V3a.2 gegeben, wenn "bauliche und sonstige Anlagen, Transport-und Arbeitsmittel, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen für Beschäftigte mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind." (S. 3)

Was bei der Gestaltung von barrierefreien Arbeitsplätzen beachtet werden muss

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht zur Gestaltung von barrierefreien Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen, die sich an den Planungsgrundlagen der DIN 18040-1 orientieren. Das umfasst das Gebäude und das Gebäudeumfeld:

  • Flächen und Außenanlagen
  • Pkw-Stellplatz
  • Erschließung
  • Bewegungsflächen im Gebäude
  • Sanitäranlagen
  • Gemeinschaftsanlagen

Hinzu kommt die Ausstattung des Arbeitsplatzes selbst, wie z. B. die zu beachtenden Bewegungsflächen und Greifhöhen für motorisch eingeschränkte Arbeitnehmer. Für sinneseingeschränkte Arbeitnehmer, wie Sehbehinderte, Blinde, Hörbehinderte und Gehörlose sind besondere technische Hilfsmittel erforderlich.

Informationsmaterial anfordern

Lassen Sie sich Informationsmaterial und Preisangaben unverbindlich von den Partnern von nullbarriere.de zusenden oder Angebote erstellen. Markieren Sie dafür die von Ihnen gewünschten Produkte und füllen Sie das Kontaktformular aus.

Informationen aus der DIN 18040-1 Öffentlich zugängliche Gebäude zur Barrierefreiheit

Flächen und Außenanlagen

Maße zu Bewegungsflächen für den Rollstuhl (Platzbedarf, Wendekreis).

Mehr als 15 m lange Flure und Wege müssen für die Begegnung von Rollstuhlbenutzern eine Begegnungsfläche von mindestens 180 cm Breite und 180 cm Tiefe aufweisen.

Für Gehbehinderte sollten Begegnungsflächen mit Sitzmöglichkeit ausgestattet werden.

Außenanlagenfür Außenanlagen, Verkehrsanlagen barrierefrei, gut berollbar durch enge Schlitzweiten und hohe Griffigkeit
für Außenanlagen, Verkehrsanlagen

für Außenanlagen, Verkehrsanlagen

barrierefrei, gut berollbar durch enge Schlitzweiten und hohe Griffigkeit

barrierefrei, gut berollbar durch enge Schlitzweiten und hohe Griffigkeit

Pkw-Stellplatz

Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind entsprechend zu kennzeichnen und sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein. Sie müssen mindestens 350 cm breit und mindestens 500 cm lang sein.

Treppen, Handlauf

Treppen sind mit Stufenvorderkantenmarkierungen und beidseitigen Handläufen zu versehen.

Stufenmarkierungzur Stufenmarkierung, mit dem Treppenbelag fast bündig integrierbar kontrastreiche Stufenprofile zur Sturzvermeidung als Rutschhemmung in verschiedenen Oberflächen und Aufmerksamkeitsfelder aus farbigem Kunststoff oder Edelstahl gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11) Noppen aus farbigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing
zur Stufenmarkierung, mit dem Treppenbelag fast bündig integrierbar

zur Stufenmarkierung, mit dem Treppenbelag fast bündig integrierbar

kontrastreiche Stufenprofile zur Sturzvermeidung

kontrastreiche Stufenprofile zur Sturzvermeidung

als Rutschhemmung in verschiedenen Oberflächen

als Rutschhemmung in verschiedenen Oberflächen

und Aufmerksamkeitsfelder aus farbigem Kunststoff oder Edelstahl

und Aufmerksamkeitsfelder aus farbigem Kunststoff oder Edelstahl

gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11)

gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11)

Noppen aus farbigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing

Noppen aus farbigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing

HandlaufSelbstbausatz mit Rohr­verbindern, pulverbeschichtet griffsicher, stabiles Stahlrohr mit wartungsfreiem Laminat-Dekor mit blendfreier LED-Beleuchtung für Treppen, Rampen und Wege
Selbstbausatz mit Rohr­verbindern, pulverbeschichtet

Selbstbausatz mit Rohr­verbindern, pulverbeschichtet

griffsicher, stabiles Stahlrohr mit wartungsfreiem Laminat-Dekor

griffsicher, stabiles Stahlrohr mit wartungsfreiem Laminat-Dekor

mit blendfreier LED-Beleuchtung für Treppen, Rampen und Wege

mit blendfreier LED-Beleuchtung für Treppen, Rampen und Wege

Handlaufinformationen

Handläufen sollten taktile Informationen zur Orientierung erhalten. Die Informationen sind am Anfang und Ende von Treppenläufen auf der von der Treppe abgewandten Seite des Handlaufes anzubringen.

Handlaufinformationfür Handläufe, Türen, Eingangsbereiche mit haptischer Pyramiden­schrift und Braille zur nachträglichen Beschriftung
für Handläufe, Türen, Eingangsbereiche

für Handläufe, Türen, Eingangsbereiche

mit haptischer Pyramiden­schrift und Braille

mit haptischer Pyramiden­schrift und Braille

zur nachträglichen Beschriftung

zur nachträglichen Beschriftung

Rampe, Hebelift, Aufzug oder Treppenlift?

Bei Umbaumaßnahmen ist die Entscheidung Rampe, Hebelift, Aufzug oder Treppenplattformlift von der zu überwindenden Höhendifferenz und dem zur Verfügung stehenden Platz abhängig. Rampen ermöglichen die Überwindung geringer Höhenunterschiede. Um bspw. einen Höhenunterschied von 72 cm mit einer Rampe zu überwinden, erreicht man einschließlich der Bewegungsflächen eine Gesamtlänge der Rampe von 16,50 m. Für die vertikale Erschließung von Höhen bis 3 m eignen sich Hebebühnen. Sollen mehrere Etagen vertikal erschlossen werden, dann sind Personenaufzüge das Mittel der Wahl. Treppen lassen sich mit Treppenplattformliften überwinden.

Rampen

Die Neigung von Rampenläufen darf maximal 6 % betragen; eine Querneigung ist unzulässig. Beidseitige Radabweiser und Handläufe sollen vorgesehen werden.

Rampen aus Metallrutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei und Podeste, auch für schwere Rollstühle aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wende­podesten kombinierbar Stecksystem aus feuerver­zinktem Stahl mit Fußleiste und Handlauf, freie Farbwahl
rutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei

rutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei

und Podeste, auch für schwere Rollstühle

und Podeste, auch für schwere Rollstühle

aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wende­podesten kombinierbar

aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wende­podesten kombinierbar

Stecksystem aus feuerver­zinktem Stahl mit Fußleiste und Handlauf, freie Farbwahl

Stecksystem aus feuerver­zinktem Stahl mit Fußleiste und Handlauf, freie Farbwahl

Einbaurampenbis 51 cm Höhe für 1 bis 3 Stufen am Eingang für 1 bis 2 Stufen am Eingang ausziehbare Rampe mit Bodenbelag
bis 51 cm Höhe für 1 bis 3 Stufen am Eingang

bis 51 cm Höhe für 1 bis 3 Stufen am Eingang

für 1 bis 2 Stufen am Eingang ausziehbare Rampe mit Bodenbelag

für 1 bis 2 Stufen am Eingang ausziehbare Rampe mit Bodenbelag

Türschwellenrampenelektrisch, überbrückt Höhen von 40 bis 160 mm nivelliert Höhendifferenz außen 60 bis 215 mm, innen 20 bis 120 mm für innen und außen, Schwellen, Stufen, Eingänge für mobilen und festen Einsatz starr oder faltbar, für kleine Treppen, Absätze und Türschwellen
elektrisch, überbrückt Höhen von 40 bis 160 mm

elektrisch, überbrückt Höhen von 40 bis 160 mm

nivelliert Höhendifferenz außen 60 bis 215 mm, innen 20 bis 120 mm

nivelliert Höhendifferenz außen 60 bis 215 mm, innen 20 bis 120 mm

für innen und außen, Schwellen, Stufen, Eingänge

für innen und außen, Schwellen, Stufen, Eingänge

für mobilen und festen Einsatz

für mobilen und festen Einsatz

starr oder faltbar, für kleine Treppen, Absätze und Türschwellen

starr oder faltbar, für kleine Treppen, Absätze und Türschwellen

Aufzug

Die Aufzüge müssen gemäß DIN EN 81-70 Tabelle 1 mindestens Typ 2 entsprechen: Fahrkorb lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite 90 cm, Tragfähigkeit min. 630 kg

Personenaufzugbis 630 kg Tragkraft und 30 m Förderhöhe für innen und außen, öffentliche und Wohngebäude bis 15 m Höhe und 400 kg Traglast für den Aussen- und Innenbereich
bis 630 kg Tragkraft und 30 m Förderhöhe

bis 630 kg Tragkraft und 30 m Förderhöhe

für innen und außen, öffentliche und Wohngebäude

für innen und außen, öffentliche und Wohngebäude

bis 15 m Höhe und 400 kg Traglast für den Aussen- und Innenbereich

bis 15 m Höhe und 400 kg Traglast für den Aussen- und Innenbereich

Hebebühnen

Hebebühne bis 1 m16-40cm Hubhöhe, Plattformgröße von 80 x 117cm Plattformgröße von 83 x 165cm mit einer max. Tragkraft von 320 kg
16-40cm Hubhöhe, Plattformgröße von 80 x 117cm

16-40cm Hubhöhe, Plattformgröße von 80 x 117cm

Plattformgröße von 83 x 165cm

Plattformgröße von 83 x 165cm

mit einer max. Tragkraft von 320 kg

mit einer max. Tragkraft von 320 kg

Hebebühne bis 3 mbis 2 m und 3 m Hubhöhe, auch mit Kabine mit offenem Fahrkorb bis 3 m Höhe, danach mit Kabine bis 3,00 m und je nach Höhe bis zu 500 kg Traglast bis 1,79 m und 360-Grad Ein- und Ausstiegsmöglichkeit bis 1,85 m Hubhöhe mit diversen Plattformgrößen
bis 2 m und 3 m Hubhöhe, auch mit Kabine

bis 2 m und 3 m Hubhöhe, auch mit Kabine

mit offenem Fahrkorb bis 3 m Höhe, danach mit Kabine

mit offenem Fahrkorb bis 3 m Höhe, danach mit Kabine

bis 3,00 m und je nach Höhe bis zu 500 kg Traglast

bis 3,00 m und je nach Höhe bis zu 500 kg Traglast

bis 1,79 m und 360-Grad Ein- und Ausstiegsmöglichkeit

bis 1,79 m und 360-Grad Ein- und Ausstiegsmöglichkeit

bis 1,85 m Hubhöhe mit diversen Plattformgrößen

bis 1,85 m Hubhöhe mit diversen Plattformgrößen

Treppenplattformlift

Ein Treppenlift darf die Funktion der notwendigen Treppe als Rettungsweg und die Verkehrssicherheit der Treppe grundsätzlich nicht beeinträchtigen. Der nicht benutzte Lift muss sich in einer Parkposition befinden, die den Treppenlauf nicht einschränkt.

Treppenplattformlift, Schrägaufzugauch für gewendelte Treppen auch für Kurven mit Klappsitz für gerade und gewendelte Treppen, Farbe auf Wunsch für gerade und kurvige Treppen, innen und außen, Neigungswechsel alle Treppenformen, mehrere Etagen, bis 300 kg, 60° Steigung mit Sitz, auch für schmale Treppen, Spindeltreppen, bis 250 kg, 60° Steigung
auch für gewendelte Treppen

auch für gewendelte Treppen

auch für Kurven

auch für Kurven

mit Klappsitz für gerade und gewendelte Treppen, Farbe auf Wunsch

mit Klappsitz für gerade und gewendelte Treppen, Farbe auf Wunsch

für gerade und kurvige Treppen, innen und außen, Neigungswechsel

für gerade und kurvige Treppen, innen und außen, Neigungswechsel

alle Treppenformen, mehrere Etagen, bis 300 kg, 60° Steigung

alle Treppenformen, mehrere Etagen, bis 300 kg, 60° Steigung

mit Sitz, auch für schmale Treppen, Spindeltreppen, bis 250 kg, 60° Steigung

mit Sitz, auch für schmale Treppen, Spindeltreppen, bis 250 kg, 60° Steigung

Türen

Türen müssen eine lichte Breite von mindestens (Fertigmaß) 90 cm haben. Türen von Toilettenkabinen, Duschkabinen und Umkleidekabinen dürfen nicht nach innen schlagen.

TürtechnikLeichtes Öffnen per Hand oder elek­trisch gegen Einklemmen an Schließkante und Türband Platzsparende Falttür mit barrierefreiem Stangenbeschlag
Leichtes Öffnen per Hand oder elek­trisch

Leichtes Öffnen per Hand oder elek­trisch

gegen Einklemmen an Schließkante und Türband

gegen Einklemmen an Schließkante und Türband

Platzsparende Falttür mit barrierefreiem Stangenbeschlag

Platzsparende Falttür mit barrierefreiem Stangenbeschlag

Bodenbeläge

Bodenbeläge müssen rutschhemmend (nach DGUV Information 207- 006, ehemals GUV-I 8527), rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein. Sie dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen.

Rutschhemmende Bodenbelägerobust, leicht zu reinigen, in vielen Ausführungen und Farben gegen Ausrutschen
robust, leicht zu reinigen, in vielen Ausführungen und Farben

robust, leicht zu reinigen, in vielen Ausführungen und Farben

gegen Ausrutschen

gegen Ausrutschen

Orientierungshilfen

Bodenindikatoren als Blindenleitsystem

Öffentlich zugängige Gebäude oder Gebäudeteile, Arbeitsstätten und ihre Außenanlagen sind mit Orientierungshilfen auszustatten.

Visuelle, taktile und akustische Orientierungshilfen

Orientierungshilfen müssen sich gut durch Form, Material, Härte und Oberflächenrauigkeit unterscheiden. Große Glasflächen müssen eine kontrastreiche Kennzeichnung in festgelegter Höhe erhalten.

Leitsysteme, Pläne, Schildertaktile, visuelle, akustische Hilfen aus Edelstahl zur Orientierung im Gebäude mit Braille und Profilschrift Visuelle, taktile und akustische Leitsysteme
taktile, visuelle, akustische Hilfen

taktile, visuelle, akustische Hilfen

aus Edelstahl

aus Edelstahl

zur Orientierung im Gebäude

zur Orientierung im Gebäude

mit Braille und Profilschrift

mit Braille und Profilschrift

Visuelle, taktile und akustische Leitsysteme

Visuelle, taktile und akustische Leitsysteme

Sanitärräume

Dusch-WC, höhenverstellbare und seitenverstellbare WCs

Die Anzahl barrierefreier Sanitärräume und deren Lage sollte im Sinne einer nachhaltigen Nutzung flexibel geplant werden, um mögliche nutzerbedingte Veränderungen zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

Höhenverstellbare WCAlles um den Waschtisch mit Stützgriffen mit Stützgriff fest montiert oder höhenverstellbar Haltegriffe und Aufstehhilfen, ohne bohren, ohne schrauben
Alles um den Waschtisch

Alles um den Waschtisch

mit Stützgriffen

mit Stützgriffen

mit Stützgriff

mit Stützgriff

fest montiert oder höhenverstellbar

fest montiert oder höhenverstellbar

Haltegriffe und Aufstehhilfen, ohne bohren, ohne schrauben

Haltegriffe und Aufstehhilfen, ohne bohren, ohne schrauben

Höhenverstellbare/unterfahrbare Waschtische und Armaturen

Grundsätzlich sind barrierefreie Toiletten und Waschräume in der Nähe der barrierefreien Arbeitsplätze zu platzieren.

Einhebelarmaturen oder berührungslose Armaturen sind anzuwenden. Bei einer berührungslose Armatur ist eine Temperaturbegrenzung (45°) erforderlich.

Waschtische/Waschtischlifterfür Designbäder, höhenverstellbar mechanisch oder elektrisch verstellbar für unterfahrbare Waschtische in elegantem Design Berührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause
für Designbäder, höhenverstellbar

für Designbäder, höhenverstellbar

mechanisch oder elektrisch verstellbar

mechanisch oder elektrisch verstellbar

für unterfahrbare Waschtische in elegantem Design

für unterfahrbare Waschtische in elegantem Design

Berührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre

Berührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre

leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause

leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause

WC-Notruf

Sanitätsräume in Arbeitsstätten müssen mit einer Notrufanlage ausgestattet werden. Der Notruf muss vom WC-Becken aus sitzend und vom Boden aus liegend ausgelöst werden können.

WC-NotrufKomplett mit Zug­taster, Ruftaster, Signallampe mit 24-Stunden-Rufweiterleitung
Komplett mit Zug­taster, Ruftaster, Signallampe

Komplett mit Zug­taster, Ruftaster, Signallampe

mit 24-Stunden-Rufweiterleitung

mit 24-Stunden-Rufweiterleitung

Barrierefreie Rettungswege

Berücksichtigung der Arbeitnehmer und Nutzer eines Gebäudes, die in ihren sensorischen, kognitiven oder motorischen Fähigkeiten eingeschränkt sein können.

Rauchmelder, Rettungssystememit Funk-Signal und Blitzlicht zur Evakuierung aus Obergeschossen
mit Funk-Signal und Blitzlicht

mit Funk-Signal und Blitzlicht

zur Evakuierung aus Obergeschossen

zur Evakuierung aus Obergeschossen

Bedienungsvorrichtungen

Schalter, Taster, Toilettenspüler, Briefkasten und Codekartenschlitze, Klingel, Bedienungselemente kraftbetätigter Türen, Notrufschalter sind in 85 cm Höhe anzubringen.

Veranstaltungsräume

Räume für Veranstaltungen, Versammlungsräume, Schulungsräume und Seminarräume

Arbeitsplätze, Bürobereiche, Besprechungsräume

In Räumen mit Arbeitsplätzen und in Besprechungsräumen müssen als Wendemöglichkeiten für Rollstuhlfahrer Bewegungsflächen von mindestens 150 cm × 150 cm vorhanden sein.
Hinter Sitzarbeitsplätzen (z. B. Schreibtische) ist eine freie Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm vorzusehen. Bei Sitzarbeitsplätzen, die in mindestens 150 cm Breite voll unterfahrbar sind, kann die Tiefe auf 120 cm der Bewegungsfläche reduziert werden.

Der Arbeitsplatz

Körperliche Einschränkungen

  • Mobilität: Benutzung von Rollstuhl, Gehstock, Krücken, Gehwagen, Rollator
  • Ausdauer, Gleichgewicht: verlangsamte Bewegungen, Schwankungen
  • Geschicklichkeit: verringerte Funktion der oberen Gliedmaße (Arme, Hände, Finger), fehlende oder gelähmte obere Gliedmaße
  • Körpergröße: kleine Personen unterhalb 1,50 m oder große Personen oberhalb 2,00 m
  • Allergien

Der Arbeitsplatz für den Rollstuhlfahrer muss auch zusätzlichen Behinderungen entsprechen sowie die Abmessungen des verwendeten Rollstuhls, z.B. E-Rollstuhl berücksichtigen.
Arbeitstische müssen mit dem Rollstuhl unterfahrbar sein (Breite mind. 90 cm, Tiefe mindestens 55 cm, lichte Höhe ca. 70 cm).
Bei Schränken, Schubladen und Ablagen muss der nach oben und unten eingeschränkte Greifraum (ca. 38 cm bis 140 cm über der Fußbodenoberkante) berücksichtigt werden. Siehe Reichweite, Reichhöhe von Rollstuhlfahrern

Technische Hilfen sind z. B.:

  • höhenverstellbare Arbeitstische
  • verstellbare Arbeitsstühle, Stehsitze
  • Arthrodesenstühle
  • höhenverstellbare Schränke, Regale, Paternosterschränke

Mobiliar

Stühle, Tische, LiftsystemeArbeitsstühle, höhenverstellbare E-Rollstühle ergonomisch, unter­fahrbar, optimierte Arbeitshöhe für Arbeitsplatten, Schränke, Küchenmobiliar für den Schrank, elektrisch bedienbar
Arbeitsstühle, höhenverstellbare E-Rollstühle

Arbeitsstühle, höhenverstellbare E-Rollstühle

ergonomisch, unter­fahrbar, optimierte Arbeitshöhe

ergonomisch, unter­fahrbar, optimierte Arbeitshöhe

für Arbeitsplatten, Schränke, Küchenmobiliar

für Arbeitsplatten, Schränke, Küchenmobiliar

für den Schrank, elektrisch bedienbar

für den Schrank, elektrisch bedienbar

Sensorische Einschränkungen

  • Sehvermögen: Blindheit (Stock, Blindenhund), Teilblindheit, Farbenblindheit
  • Hörvermögen: Taubheit, Schwerhörigkeit
  • Sprechvermögen: verringerte Fähigkeit und Unfähigkeit zur Sprachkommunikation
ArbeitshilfenInduktionsverstärker für Hörbehinderte mit und ohne Hörgerät
Induktionsverstärker für Hörbehinderte mit und ohne Hörgerät

Induktionsverstärker für Hörbehinderte mit und ohne Hörgerät

Sehbehinderung

Anpassung der Beleuchtungsstärke an das Sehvermögen des Arbeitnehmers. Ein 60-jähriger Arbeitnehmer kann bis zu doppelt soviel Licht benötigen wie ein 20-jähriger.

Technische Hilfen für Sehbehinderte sind z. B.:

  • Arbeitsplatzbeleuchtung
  • Lupen mit Beleuchtung
  • elektronische Vergrößerung mit Bildschirmangabe
  • Geräte mit tastbarer Informationsangabe
Beleuchtungfür Räume, Flure, Treppen Licht für Vergrößerungen
für Räume, Flure, Treppen

für Räume, Flure, Treppen

Licht für Vergrößerungen

Licht für Vergrößerungen

Technische Hilfen für Blinde sind z. B.: Blindenschriftgeräte | Blindenschriftdisplay | Blindenschriftdrucker | Sprachausgabeeinheiten

Hörbehinderung

Einsatz von optischen Signalen anstelle von akustischen Signalen.

Technische Hilfen sind z. B.: Lautverstärker für Telefone | Meldegeräte für optische Informationsübermittlung | Schreibtelefon | Geräte zur schriftlichen Informationsübermittlung

Kognitive Einschränkungen

  • Lernschwierigkeit: verringertes Verstehen von Anweisungen

Informationsmaterial anfordern

Ihre Angaben

Angaben zum Projekt

Beratungswunsch
Unterlagen sind für
Bemerkungen

Ihre Angaben werden an Anbieter entsprechender Produkte und Maßnahmen weitergeleitet, welche Ihnen dann das gewünschte Informationsmaterial zukommen lassen. Gegebenenfalls werden die Anbieter vorab telefonisch Kontakt aufnehmen.

Wählen Sie oben in der Tabelle mittels Mausklick auf die Buttons oder Checkboxen die Maßnahmen aus, für die Sie Förderung beantragen wollen.

Sie haben keine Anbieter ausgewählt.

Datenschutzerklärung: Mit der Nutzung des Kontaktformulars geben Sie Ihre Einwilligung im Sinne der DSGVO, dass Ihre Daten gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten entsprechend der DSGVO und sorgen für deren Sicherheit. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Kopie Ihrer Daten mit Angabe des Empfängers.

Autorinfo

nullbarriere.de

Frau Dipl.-Ing. Arch. Sonja Hopf

Rigaer Str. 89
10247 Berlin

030 52696250

Zusatzinfo

Über 50 % der Beschäftigten in Deutschland verbringen ihren Arbeitsalltag im Büro. Damit ist die Arbeit zwischen Computer, Faxgerät, Kopierer und Co. die derzeit vorherrschende und vor allem zunehmende Arbeitsform.

Tipps

Induktionsschleife

Induktionsschleife

für Veranstaltungsräume, für Schwerhörige mit oder ohne Hörgerät, tragbar

Induktionsschleife

Induktionsschleife

Besser hören in Wohnräumen oder Seminarräumen bis 70 m²

Lichtsignalanlage

Lichtsignalanlage

Vibrationsimpulse bzw. Lichtblitze beim Klingeln an Haustür oder Telefon

Tür-Videosprechanlage

Tür-Videosprechanlage

Gegensprechanlage ermöglicht per direktionaler Bildüber­tragung auch Gebärdensprache