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Arbeitsplatzgestaltung

 

Auch im Arbeitsleben wird sich der demografischen Wandel zeigen: eine höhere Lebenserwartung und sinkende Geburtenzahlen lassen den Anteil älterer Arbeitnehmer in den Firmen anwachsen.

Durch Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie kann man die dem natürlichen Alterungsprozess unterliegenden Veränderungen von körperlichen und psychischen Fähigkeiten und der Belastbarkeit jedes Einzelnen berücksichtigen. Arbeitsbedingte Erkrankungen und Behinderungen sollen vermieden werden.

Was muß bei der Gestaltung von barrierefreien Arbeitsplätzen beachtet werden.

Neu zu bauenden Arbeitsstätten sind grundsätzlich "barrierefrei" zu errichten.(s.a. Landesbauordnungen, Arbeitsstättenverordnung ( ArbStättV ) )

Hinzu kommt die Ausstattung des Arbeitsplatzes selbst, wie die zu beachtenden Bewegungsflächen, Greifhöhen für motorisch behinderte Arbeitnehmer. Für sinnesbehinderten Arbeitnehmer, wie Sehbehinderte, Blinde, Hörbehinderte, Gehörlose sind besonders technische Hilfsmittel erforderlich.

Das Gebäude

Bei der Anpassung ist zu prüfen

  • Erschließung
  • Bewegungsflächen im Gebäude
  • Sanitäranlagen
  • Gemeinschaftsanlagen
  • Pkw-Stellplatz

Allgemeine Planungsgrundlagen aus der DIN 18024-2

Flächen

Maße zu Bewegungsflächen für den Rollstuhl ( Platzbedarf, Wendekreis ).

Mehr als 15 m lange Flure und Wege müssen für die Begegnung von Rollstuhlbenutzern eine Begegnungsfläche von mindestens 180 cm Breite und 180 cm Tiefe aufweisen.

Für Gehbehinderte sollten Begegnungsflächen mit Sitzmöglichkeit ausgestattet werden.


Türen

Türen müssen eine lichte Breite von mindestens (Fertigmaß) 90 cm haben. Türen von Toiletten-, Dusch- und Umkleidekabinen dürfen nicht nach innen schlagen.


Stufenlos, Rampen, Treppen

Stufenlose Erreichbarkeit aller Gebäudeebenen,
Rampen ohne Quergefälle mit maximal 6% Steigung, beidseitig der Rampe sollen Radabweiser und Handläufe vorgesehen werden.
Treppen sind mit beidseitigen Handläufen zu versehen.


Aufzug

Fahrkorb lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite 90 cm

Bei Umbaumaßnahmen ist die Entscheidung Rampe, Aufzug, Hebeplattform oder Treppenlift von der zu überwindenten Höhendifferenz und dem zur Verfügung stehenden Platz abhängig.
Rampen ermöglichen keine nennenswerten Höhenunterschiede. Mit zwei Längen (einschließlich der Bewegungsflächen erreicht man eine Gesamtlänge von 16,50 m) sind maximal 72 cm Höhenunterschied zu überwinden.


Wände, Decken, Bodenbeläge


Bodenbeläge müssen rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein. Sie dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen.


Bedienungsvorrichtungen

Schalter, Taster,

Toilettenspüler, Briefkasten und Codekartenschlitze, Klingel, Bedienungselemente kraftbetätigter Türen, Notrufschalter sind in 85 cm Höhe anzubringen


Orientierungshilfen

Öffentlich zugängige Gebäude oder Gebäudeteile, Arbeitsstätten und ihre Außenanlagen sind mit Orientierungshilfen auszustatten.


Sanitärräume, Sanitätsräume

In jedem Sanitärraum oder jeder Sanitäranlage ist mindestens eine für Rollstuhlbenutzer geeignete Toilettenkabine einzuplanen.


Arbeitsstätten, Freizeitstätten

Sportstätten, Bäder, Arbeitsstätten und Freizeitstätten, Umkleidebereiche, Schwimmbecken und Bewegungsbecken, Hygieneschleuse, Durchfahrbecken, Rollstuhlabstellplatz


Versammlungs-, Sportstätten und Gaststätten

Beherbergungsbetriebe, Tresen, Serviceschalter und Verkaufstische


Pkw-Stellplatz


In Parkhäusern und Tiefgaragen sollten rollstuhlgerechte Stellplätze in der Nähe der Aufzüge liegen; bei allen anderen Gebäuden unmittelbar am Haupteingang.


Arbeitsplätze, Bürobereiche, Besprechungsräume

In Räumen mit Arbeitsplätzen und in Besprechungsräumen müssen als Wendemöglichkeiten für Rollstuhlfahrer Bewegungsflächen von mindestens 150 cm × 150 cm vorhanden sein.
Hinter Sitzarbeitsplätzen (z. B. Schreibtische) ist eine freie Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm vorzusehen. Bei Sitzarbeitsplätzen, die in mindestens 150 cm Breite voll unterfahrbar sind, kann die Tiefe auf 120 cm der Bewegungsfläche reduziert werden.


Rechtliche Anforderungen an Rettungswege

barrierefreie Rettungswege

Berücksichtigung der Nutzer eines Gebäudes, die in ihren sensorischen, kognitiven oder motorischen Fähigkeiten eingeschränkt, also "behindert" sein können.



Der Arbeitsplatz

Körperliche Einschränkungen

  • Mobilität: Benutzung von Rollstuhl, Gehstock, Krücken, Gehwagen, Rollator
  • Ausdauer, Gleichgewicht: verlangsamte Bewegungen, Schwankungen
  • Geschicklichkeit: verringerte Funktion der oberen Gliedmaße (Arme, Hände, Finger), fehlende oder gelähmte obere Gliedmaße
  • Körpergröße: Kleine unterhalb 1,50 m oder Große oberhalb 2,00 m
  • Allergien

Der Arbeitsplatz für den Rollstuhlfahrer muss auch zusätzlichen Behinderungen entsprechen sowie die Abmessungen des verwendeten Rollstuhls, z.B. E-Rollstuhl berücksichtigen.
Arbeitstische müssen mit dem Rollstuhl unterfahrbar sein (Breite mind.90cm, Tiefe mindestens 55 cm, lichte Höhe ca. 70 cm).
Bei Schränken, Schubladen und Ablagen muss der nach oben und unten eingeschränkte Greifraum (ca.38 cm bis 140 cm über der Fußbodenoberkante) berücksichtigt werden. siehe Reichweite, Reichhöhe von Rollstuhlfahrern


Technische Hilfen sind z.B.

  • verstellbare Arbeitstische, Schränke, Regale
  • höhenverstellbare Arbeitsstühle, Stehsitze
  • Arthrodesenstühle
  • Greifhilfen
  • Schalter und Taster mit geringem Kraftaufwand

Einschränkungen bei sensorischer Behinderung

  • Sehvermögen: Blindheit (Stock, Blindenhund), Teilblindheit, Farbenblindheit
  • Hörvermögen: Taubheit, Schwerhörigkeit
  • Sprechvermögen: verringerte Fähigkeit und Unfähigkeit zur Sprachkommunikation

Sehbehinderung

Anpassung der Beleuchtungsstärke an das Sehvermögen des Arbeitnehmers. Ein 60jähriger Arbeitnehmer kann bis zu doppelt soviel Licht benötigen wie ein 20jähriger.


Technische Hilfen sind z.B.

für Sehbehinderte:

  • Lupen mit und ohne Beleuchtung, Lupenleuchte
  • Elektronische Vergrößerung mit Bildschirmangabe
  • Geräte mit tastbarer Informationsangabe

für Blinde:

  • Blindenschriftgeräte
  • Blindenschriftdisplay
  • Blindenschriftdrucker
  • Sprachausgabeeinheiten

Hörbehinderung

Einsatz von optischen Signalen statt akustischer.


Technische Hilfen sind z.B.

  • Lautverstärker für Telefone
  • Meldegeräte für optische Informationsübermittlung
  • Schreibtelefon
  • Geräte zur schriftlichen Informationsübermittlung

Einschränkungen bei geistige Behinderung

  • Lernschwierigkeit: verringertes Verstehen von Anweisungen

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Zusatzinfo

Über 50% der Beschäftigten in Deutschland verbringen ihren Arbeitsalltag im Büro. Damit ist die Arbeit zwischen Computer, Faxgerät, Kopierer und Co. die derzeit vorherrschende und vor allem wachsende Arbeitsform.

Tipps

Arbeitsplatzgestaltung
ArbeitsplatzgestaltungBüromöbel, Computer-Hilfsmittel
Liftsysteme
LiftsystemeVertikal verfahrbare Schrankeinsätze
Bad und WC
Bad und WCBadeinrichtungen, höhenverstellbares WC, barrierefreie Duschabtrennungen, mobile Haltegriffe, Spiegel, Inhandspender, Generationenenbad, Duschsitz, Sauna und Wellness,
E-Rolli
E-Rollikleiner klappbarer E-Rollstuhl und gleichzeitig Fahrersitz im Auto
Indoor-Rollstuhl
Indoor-RollstuhlRollstuhl für leichtes Überfahren von Schwellen und nahes Sitzen an Tischen.
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E-RolliE-Rollstuhl und gleichzeitig Fahrersitz im Auto

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