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Lösungsansätze und Gestaltungsmöglichkeiten für alle Besucher

Gestaltungsmöglichkeiten für alle Besucher.

Barrierefreiheit in Ausstellungen

Spätestens mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 (UN-BRK) in Deutschland ist die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit in Ausstellungen klar ausgedrückt: Im Artikel 30 wird u. a. das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben für Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten u. a. geeignete Maßnahmen für den Zugang zu kulturellem Material und Orten der kulturellen Darbietungen oder Dienstleistungen zu treffen.

Eine Besuchergruppe mit mobilen StühlenBox mit Info-BroschürenAusstellungsstücke werden auf unterschiedlichen Höhen präsentiertSchild, auf dem steht: "Berühren erlaubt"induktive Höranlage neben einem großem MonitorKinder laufen mit den Händen auf dem vorderen Kind in einer ReiheLeitsystem in einer AusstellungGrundriss eines Gebäudes auf dem Handy

Anforderungen an das Kuratieren, Gestalten und Durchführen von barrierefreien Austellungen

Als Ausstellungen werden im hier betrachteten Sinn Orte und Baulichkeiten verstanden, an denen der Öffentlichkeit Informationen, Schaustücke (wie z. B. Originaldokumente, Originalgegenstände, Kunsthandwerk, Maschinen, Produkte, natürliche Vorkommen, Präparate, multimediale Aufbereitungen), Kunstwerke und Erlebnismöglichkeiten zu einem übergeordneten Thema zugänglich gemacht werden. Die dabei dargestellte, repräsentative Auswahl von Exponaten wird dem Publikum nach einem gestalterischen Prinzip dargeboten und zwar u. a. auch mit Rauminstallationen, Ausstellungsmöbeln, Medienstationen und mit bewusstem Farb- und Lichteinsatz.

Ausstellungen können sowohl permanent als auch temporär sein. Zu Ausstellungen zählen u.a. auch bestimmte Bereiche in Gedenkstätten, Mahnmalen, unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Archive, die zu Besichtigungs- und Informationszwecken zugänglich gestaltet werden.

Die Erlebbarkeit all dieser genannten Orte, Baulichkeiten und Bereiche als Ausstellungen für ALLE stellt Kuratoren, Gestalter, Ausstellungstechniker und Museumspädagogen vor neue Herausforderungen.

Sechs funktionale Bereiche einer Ausstellung

Eine Ausstellung spricht den Menschen auf verschiedenen Ebenen an. Diese Anspracheebenen gilt es so zu planen und zu gestalten, dass sie für möglichst ALLE zugänglich oder erlebbar sind. Die vier Anspracheebenen sind

  • Bewegen
  • Sehen
  • Hören
  • Verstehen

Je nach den Fähigkeiten der Besuchenden machen sich Behinderungen auf diesen vier Ebenen unterschiedlich bemerkbar. Barrierefreie Konzepte müssen jeweils alle Facetten möglicher Einschränkungen für den Zugang zu diesen Anspracheebenen unter die Lupe nehmen.

Dabei betrachtet die Analyse der verschiedenen Barrieren im Zugang zum Ausstellungsanliegen die folgenden sechs funktionalen Bereiche einer Ausstellung, die sich in drei Gruppen aufteilen.

Gruppe A: Bezogen auf das Kuratieren, Gestalten und Vermitteln von Ausstellungen

1. Orientierung und Wege: bezogen auf den eigentlichen Ausstellungsbereich fallen hierunter ausreichende Bewegungsflächen und -räume, die Zugänglichkeit, Bodenbeschaffenheit sowie die Auffindbarkeit der Exponate und die Orientierung in der Ausstellung.

2. Ausstellungselemente, z.B. Exponate, Informationstexte, Ausstellungsmöbel und Bedienelemente.

3. Führungen und Workshops

4. Informationsmaterial, das über die Exponate hinaus angeboten wird, z.B. Flyer, Werbung, Mitnahmeinformationen.

Gruppe B: Bezogen auf die Durchführung einer Ausstellung

5. Zusätzliche betriebliche Maßnahmen, z. B. Schulungen und Instruktionen für das Personal.

Gruppe C: Zur barrierefreien Zugänglichkeit und Auffindbarkeit von Ausstellungsorten

6. Erreichbarkeit der Ausstellung: Lage und Erreichbarkeit im Stadtraum bis hin zu einer Gestaltung barrierefreier Servicebereiche, Orientierungsysteme und Verkehrsflächen innerhalb des Gebäudes.

Diese sechs genannten Funktionsbereiche sind für alle Besuchende so zu gestalten, dass jedes Exponat und jeder Bereich der Ausstellung zugänglich und erlebbar ist. Dies folgt dem Grundsatz, dass kein Besuchender aufgrund seiner Behinderung von der Erlebbarkeit einer Ausstellung ausgeschlossen werden darf.

Behinderungsarten und Lösungskonzepte für eine inklusive Gestaltung

Menschen mit motorischen Einschränkungen

Unter den auftretenden Behinderungsarten bei Ausstellungsbesuchenden ist die Behinderung des Bewegungsapparates im Bewusstsein der Öffentlichkeit am stärksten präsent. Diese wird häufig allein mit den Nutzenden von Rollstühlen assoziiert. Ihre Bandbreite ist allerdings deutlich größer und zeigt starke Differenzen in den entsprechenden Anforderungen. Sie reicht von Konditionsschwäche, über temporäre Verletzungen bis hin zu dem Angewiesensein auf einen Rollstuhl.

Starke motorische Einschränkungen, die die Nutzung von Rollstühlen oder einem Rollator erfordern, verlangen die Berücksichtigung ausreichender Bewegungsflächen sowie die stufenlose Zugänglichkeit in allen Bereichen der Ausstellung. Dies ist sicherlich ein inzwischen weithin anerkannter Aspekt in Bezug auf den Abbau von Barrieren. Ebenso wichtig ist aber auch für diese Gruppe von Behinderungen die Beachtung von Greifradien, ergonomischen Größen und der Augenhöhen.

Lösungsansätze:

So sind die Ausstellungsexponate ebenfalls aus einer Augenhöhe von ca. 1,25 m zu erschließen. Hier sollten Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Sichthorizonten und vertikalen Sehwinkeln gefunden werden, die ALLEN eine gute Betrachtungsmöglichkeit des jeweiligen Exponates mit dem idealen Betrachtungsabstand und Einsichtswinkel ermöglichen. Davon profitieren nicht zuletzt auch Kinder und Kleinwüchsige.

Ebenso wichtig ist die Unterfahrbarkeit von Ausstellungsobjekten, die einen geringeren Betrachtungsabstand erfordern oder deren Bedienbarkeit für Rollstuhlnutzende sonst nicht möglich wäre.

Auch die Bodenbeschaffenheit ist wichtig, um sowohl eine gute Griffigkeit für radgebundene Hilfsmittel und Gehhilfen zu ermöglichen als auch um beim Befahren Geräuschbelastung auszuschließen.

Für alle Nutzer radgebundener Hilfsmittel - wie Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen - ist das Einkalkulieren von zu erwartenden Besucherzahlen maßgeblich für den Bedarf an Bewegungsfläche.

Menschen mit eingeschränkter Motorik verfügen über verminderte Körperkraft, Kondition, Bewegungsgeschwindigkeit, Feinmotorik, sowie eingeschränkte Greifradien oder Gleichgewichtssinn. Hier gilt es vor allem die Restmotorik durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen.

Lösungsansätze:

Es sollten Sitzgelegenheiten in ausreichender Anzahl und sinnvoller Verteilung vorhanden sein. Treppen sind zwar kein Hindernis, müssen aber mit beidseitigen Handläufen ausgestattet sein und sind mit Setzstufen auszuführen, um Stolpergefahren zu vermeiden. Hiervon profitieren wiederum Kinder und Besuchende mit temporären Einschränkungen (wie durch Sportverletzungen).

Für alle diese potentiellen Besucher ist neben der guten Zugänglichkeit auch eine leichte Handhabbarkeit von Bedienelementen erforderlich. Davon profitieren wiederum auch Kinder als Ausstellungsbesucher.

Menschen mit Sehbehinderungen

Eine weitere große Gruppe an Behinderungen, die zunehmend in der Gestaltung des öffentlichen Raumes Berücksichtigung gefunden hat, sind Menschen mit Sehbehinderungen. Dabei wird im öffentlichen Bewusstsein vor allem die Gruppe der blinden Menschen wahrgenommen. Weniger bekannt sind die Bedürfnisse und Beschränkungen von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen. Die Anforderungen beider Gruppen sind jeweils sehr unterschiedlich. Während Blinde vollständig auf die Kompensation des fehlenden Sehsinns über die verbleibenden Sinne in der Orientierung und Wahrnehmung angewiesen sind, geht es bei Besuchende mit eingeschränktem Sehsinn um die Verstärkung der Reize für den Sehsinn.

Letzteres bedeutet in Ausstellungen vor allem kontrastarme und schlecht ausgeleuchtete Räume und Objekte zu vermeiden und die Erfahrbarkeit von kleinen, detailreichen Objekten auch für die Sehschwachen zu ermöglichen. Auch Farbfehlsichtigkeit muss in der Darstellung der Objekte und bei Orientierungssystemen beachtet werden.

Lösungsansätze:

Orientierungselemente sind zu ihrer Umgebung kontrastreich in der Leuchtdichte zu gestalten. Ebenso sind Ausstellungsmöbel und -objekte in einen gut wahrnehmbaren visuellen Kontrast zu ihrer Umgebung auszubilden. Erläuterungstexte und Informationstafeln sind entweder selbst in Großschrift zu verfassen oder in einer leicht zugänglichen Alternative (bspw. als Handout) in Großschrift anzubieten.

Zwecks Erkennbarkeit von aussagekräftigen Details der Ausstellungsobjekte ist an die Möglichkeit der Teilvergrößerung bzw. -verkleinerung zu denken oder ggf. entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.

In die Überlegungen zur Erleichterung der Zugänglichkeit für Sehschwache ist darüber hinaus eine Fotoerlaubnis einzubeziehen, um so im Nachhinein besondere, schwer erkennbare Details erfassbar zu machen oder gegebenenfalls Detailfotos zur Verfügung zu stellen.

Für blinde Menschen sind konsequente Orientierungshilfen im Raum und zu den Objekten zu schaffen. Gleichermaßen braucht es besondere Maßnahmen, um die häufig und vorwiegend visuell wahrnehmbaren Exponate über andere Sinnesreize erfassbar zu machen.

Lösungsansätze:

Unabdingbar ist daher die Ausbildung eines Leitsystems für Blinde zur Erschließung der gesamten Ausstellung. Dieses muss zu den einzelnen für diese Personengruppe erlebbaren Objekten eindeutig hinführen. Darüber hinaus ist zwecks Orientierung wichtig an strategischen Orten (wie z. B. Zugang zu den Räumen) Möglichkeiten anzubieten sich in Abschnitten der Ausstellung über die Anordnung der Exponate zu informieren. Hierzu dienen Tastmodelle, Tastpläne oder akustische Informationen.

Zur Wahrnehmung und Erfassung ausgewählter Exponate können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden. So ermöglicht ein Audioguide speziell für blinde Besuchende eine detaillierte Beschreibung der Objekte. Die eindeutige Auslösung des richtigen Informationstextes ist stets zu gewährleisten.

Wesentliche, für die Ausstellung charakteristische Exponate sind taktil erfassbar zu gestalten bzw. als taktil erfassbare Kopien des Originals anzubieten.

Menschen mit Einschränkungen des Hörsinns

Die Besuchergruppe mit Einschränkungen des Hörsinns teilt sich in die drei Untergruppen a) Gehörlose, die vorrangig über Gebärdensprache kommunizieren, b) Gehörlose, die textspracheverständig sind und c) die Schwerhörigen, die Lautsprachverständig sind. Diese Untergruppen weisen sehr unterschiedliche Bedürfnisse zur Kompensation des eingeschränkten Hörsinns auf.

Zu der Gruppe der Gebärdenspracheverständigen zählen Menschen, die aufgrund angeborener oder früh eingetretener Gehörlosigkeit nie eine Lautsprache erlernt haben, sondern vollständig auf die Kommunikation mit Gebärden angewiesen sind. Da die Gebärdensprache über vollkommen andere Strukturen als die Laut- und somit Textsprache verfügt, haben viele Gehörlose dieser Gruppe ein deutlich eingeschränktes Verständnis der Textsprache.

Lösungsansätze:

Wichtig ist das Anbieten von Erläuterungen, die die Textform verlassen, z. B. Videoguides, die sämtliche Erläuterungen in Gebärdensprache darstellen. Ebenfalls muss das Orientierungssystem der Ausstellung gleichermaßen verbale und nonverbale Hinweise enthalten, bspw. mit leicht verständlichen Piktogrammen.

Ebenso sind Führungen in Begleitung von Gebärdendolmetschern anzubieten. Noch angemessener ist das Angebot von Führungen durch Gebärdensprachkundige, denn so kann im Führungsverlauf eine direkte Kommunikation entstehen.

Die Besuchergruppe der Textspracheverständigen bilden vor allem die spätertaubten Menschen. Sie haben im Kindesalter die Lautsprache erlernt und verfügen entsprechend über ein hinreichendes Textverständnis. Dagegen beherrschen sie im Allgemeinen, gerade wenn sie im Erwachsenenalter ertaubt sind, nicht die Gebärdensprache.

Die dritte Besuchergruppe der Hörbeeinträchtigten sind die Schwerhörigen, die Lautspracheverständigen. Um den verbliebenen Resthörsinn zu unterstützen benötigen sie Hörgeräte oder andere Hilfsmittel.

Lösungsansätze:

Für die Besuchergruppe der Textspracheverständigen und Lautspracheverständigen sind statt Audioguides Textführer in Papierform anzubieten. Gleichermaßen ist ein Audioguide technisch derart auszubilden, dass dieser ebenfalls für Träger eines Hörgerätes nutzbar ist.

Für alle drei Besuchergruppen mit eingeschränktem Hörsinn ist es wichtig, dass alle Informationen, Führungen und Ausstellungsobjekte, die sich akustischer Reize bedienen, immer auch visuell erfassbar sind. Gleichzeitig müssen die akustischen Signale derart verstärkt werden, dass sie für schwerhörige Ausstellungsgäste wiederum hörbar werden.

Lösungsansätze:

So sind die eingesprochenen Texte bei Videos wahlweise als Untertitel oder als Gebärdensprache einzublenden.

Akustische Signale an Exponaten oder Bedienelementen, die inhaltlich relevant sind, sind durch visuelle Signale zu ergänzen oder erläuternd zu beschreiben. Gleichzeitig sind zwecks Wahrnehmbarkeit für schwerhörige Menschen entweder geeignete Tonabnehmer anzubieten oder Höranlagen einzubauen, die das akustische Signal in angemessener Form verstärken.

Menschen mit Lernschwierigkeiten

Die Besuchergruppe mit Lernschwierigkeiten (kognitive Behinderungen) ist die vierte große Gruppe von Menschen mit Behinderungen. Diese Besuchergruppe weist eine große Inhomogenität auf. Auch überschneiden sich die einzelnen Bedürfnisse häufig mit denen von Besuchergruppen mit anderen Behinderungen.

Menschen mit Lernschwierigkeiten zeigen eine andere Entwicklung ihrer kognitiven, sprachlichen oder/und sozialen Fähigkeiten. Sie verfügen dadurch oft über ein eingeschränktes Abstraktions- und Transfervermögen. Oft kombinieren sich diese Fähigkeitseinschränkungen mit anderen Behinderungsarten (z.B. Geh- oder Sehbehinderungen). Grundsätzlich erweisen sich für diese Besuchergruppe die verschiedenen Formen von textunabhängigen Vermittlungsmöglichkeiten als eine adäquate Gestaltung zu den Elementen einer Ausstellung.

Lösungsansätze:

So ist ein bildhaftes, leicht verständliches Leitsystem anzuwenden. Davon profitieren gleichzeitig Kinder und Fremdsprachler. Starke Abstraktion sowie eine Reizüberflutung ist zu vermeiden. Grundsätzlich sollten für diese Zielgruppe die wesentlichen beschreibenden Texte in "Leichter Sprache" angeboten werden.

Für diese sehr differenzierte Besuchergruppe ist ein detailliertes und durchdachtes Ausstellungskonzept zu entwickeln. Dabei sind Orientierungsmerkmale in der Ausstellung und die wesentlichen Inhalte in angemessener und wiedererkennbarer Form zu vermittelt. Zusätzlich sollte die Ausstellung sowohl mehrere Sinne ansprechen als auch Komponenten einer Mitmachmotivation enthalten.

Durchführen einer Ausstellung

Für die Durchführung einer Ausstellung ist es unabdingbar das Personal mit Besucherkontakt je nach Tätigkeit im Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu schulen. Vorrangig dabei ist stets, dass ALLE Menschen in die Lage versetzt werden die Ausstellung selbstständig und ohne aufwendige Hilfe durch Personal besuchen und erleben zu können.

Irritationen bei ungeschultem Personal gibt es häufig durch ein mangelndes Einschätzungsvermögen von Hilfsbedürftigkeit und durch Kommunikationsschwierigkeiten. So ist es wichtig, dass das Museumspersonal ein Grundverständnis für die Bedürfnisse der verschiedenen Behinderungsarten entwickelt, um einerseits eine effektive Kommunikation anzubieten und andererseits die bei tatsächlichem Bedarf sinnvolle, ergänzende Hilfe leisten zu können.

Wesentlich im Hinblick auf eine ganzheitliche Barrierefreiheit ist auch die Gestaltung von qualitätvollen Kompromisslösungen im Falle von Bedürfnissen, die sich konträr gegenüberstehen.

Bei der Unterfahrbarkeit von Ausstellungsmöbeln und Exponaten muss gleichzeitig dafür gesorgt werden, dass blinde Ausstellungsbesucher den Standort erfassen können, indem für Rollstuhlfahrer überfahrbare Bodenelemente als Aufmerksamkeitsbereiche angebracht werden.

Fazit zu barrierefreien Ausstellungen

Eine barrierefrei gestaltete Ausstellung erhöht die Möglichkeit der Teilhabe letztlich nicht nur für die einzelnen Besuchergruppen mit Fähigkeitseinschränkungen, sondern ebenso für alle anderen Besuchenden, die von diesen bereitgestellten Zusatzangeboten profitieren. Schließlich entspricht Barrierefreiheit in Ausstellungen in vielerlei Hinsicht den grundsätzlichen Prinzipien ganzheitlichen Lernens und führt somit zu einer allgemeinen Bereicherung des gesamten Ausstellungskonzeptes.

Mit dem selbstverständlichen Umgang und der Nutzung von Orientierungssystemen, Raumgestaltungen, Exponaten usw., die sich auf mehrfache, vielseitige Art erschließen, wird erstens eine Qualitätssteigerung der Nutzungsmöglichkeit und Aussagekraft von Ausstellungen erreicht und zweitens eine inklusive Gesellschaft mit einer selbstverständlichen Durchmischung von Menschen mit und ohne Behinderungen gefördert.

Herstellerinformationen

mit nachleuchtendem visuell-taktilen LeitsystemBerollbare Sauberlauf­matte

mit nachleuchtendem visuell-taktilen Leitsystem

Türschilder, unterfahrbare PultschilderTasttafeln

Türschilder, unterfahrbare Pultschilder

Autorinfo

Barrierefreiheit + Architektur

Frau Dipl.-Ing. Architektin Hilke Groenewold

10717 Berlin

Sachverständige für Barrierefreiheit in Stadtraum und Architektur

Zusatzinfo

Gesetzlichen Forderungen

Mit dem Einfügen des Benachteiligungsverbotes für Menschen mit Behinderung im Grundgesetz Art. 3 von 1994, dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) von 2002, welches eine Übertragung in die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze für Menschen mit Behinderungen nach sich zog, wurde Barrierefreiheit definiert und die Forderung nach Barrierefreiheit in Bauten der öffentlichen Hand festgelegt. Im BGG wird im § 4 Barrierefreiheit wie folgt definiert: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, (...) Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." Die Übertragung des § 50 Barrierefreies Bauen der Musterbauordnungen auf die jeweiligen Landesbauordnungen erweitert die Forderung nach Barrierefreiheit zusätzlich auf alle öffentlich zugänglichen Bauten. Darunter fallen an erster Stelle aufgezählt "Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens".

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