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Rampenlänge, Steigungsverhältnis im öffentlichen Bereich

 

Barrierefreies Bauen: Rampen

Rampen im öffentlichen Bereich sind immer nach DIN 18024-1 und DIN 18040-1 mit max. 6% und ohne Quergefälle auszuführen!


Am Anfang und Ende der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen von 150 cm x 150 cm anzuordnen. Ab 600 cm Rampenlänge ist ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm einzufügen. In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärtsführende Treppe angeordnet werden. Zu beachten ist auch eine ausreichende Bewegungsfläche vor anschließenden Türen mit Aufschlagrichtung zur Rampe.


Abbildung Grundriss, Längsschnitt
Skizze Rampe


Platzbedarf zwei RollstuhlfahrerPlatzbedarf Rollstuhlfahrer und FußgängerPlatzbedarf Rollstuhlfahrer

Die geforderte Rampenbreite von 120 cm ermöglicht kein Wenden des Rollstuhls. Das Passieren zweier Rollstühle ist nicht möglich, so dass in einsehbaren Abständen eine Ruhe- und Ausweichfläche (für Fußgänger) angeordnet werden muss. Die ideale Rampenbreite ist mindestens 150 cm.


Rampen ermöglichen keine nennenswerten Höhenunterschiede.

Mit zwei Längen (einschließlich der Bewegungsflächen erreicht man eine Gesamtlänge von 16,50 m) sind maximal 72 cm Höhenunterschied zu überwinden.

Deshalb wird empfohlen bei einem Hoehenunterschied von ueber 1,0 m die Rampen durch einen Aufzug zu ersetzen.

Die Einhaltung der maximalen Steigungen bzw. Gefälle sowie der Längenbegrenzungen der Rampen ist wichtig, um die Steigung per Muskelkraft, d.h. als Selbstfahrer per Standard-Rollstuhl mit Greifhilfen oder mit Schieberollstuhl mit Helfer zu überwinden.
Auch geht es um die Bremssicherheit und den Schutz vor Umkippen.

Abbildung Querschnitt
Skizze Querschnitt

Es sind beiderseits 10 cm hoch Radabweiser auszubilden. Sowie beidseitig Handläufe mit einem Durchmesser von 3 bis 4,5 cm, 85 cm hoch, anzuordnen. Handläufe und Radabweiser müssen 30 cm in den Plattformbereich hineinragen.

Auch bei Nässe muss der Belag von Rampen ausreichend rutschsicher sein.

Geeignete Bodenbeläge: Alles was leicht, erschütterungsarm und gefahrlos auch bei ungünstiger Witterung begeh- und befahrbar ist.

Anfang und Ende einer Rampe müssen für Sehbehinderte farblich kontrastierend markiert werden.



Berechnung der Rampenlänge bzw. Steigung oder Höhe der Rampe

Tipp:

Im Außenraum muss die Entwässerung gewährleistet werden, dazu kann auch das Zwischenpodest eine Längsneigung haben.

Zwischenpodest

Rampengestaltung

Rampen lassen sich ansprechend gestalten.

Rampe
Rampe mit Kontrastwechsel
Rampe für eine Stufe
Rampe für eine Stufe
demontierbare Rampe
demontierbare Rampe


Im privaten Bereich haben sich In der Praxis folgende Werte für die Steigung als geeignet herausgestellt:

- Selbstfahrer:

- kräftige Selbstfahrer:

- es wird von einer kräftigen Person geschoben:

- es wird von einer schwachen Person geschoben:

- Elektroantrieb (Steigung lt. Bedienungsanleitung):

   

6%

6% - 10%

12% - 20%

max. 12%

bis ca. 20%


Rampen, Rampenlänge, Steigungsverhältnis im privaten Bereich

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Zusatzinfo

In den Landesbauordnungen der Bundesländer wird für öffentlich zugängliche Gebäude gefordert: Alle Gebäudeebenen müssen stufenlos, gegebenenfalls mit einem Aufzug oder einer Rampe, erreichbar sein.

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