DIN 18025-1/2 Aufzug |
|---|
Vorschriften und Empfehlungen der DIN 18025 als Gegenüberstellung Aufzug
![]() TreppenliftDer Treppenlift ist eigentlich kein Punkt der DIN- Vorschrift, denn er ist kein Aufzug im Rechtsinne, sondern eine Maschine im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19.06.01 (BGBl. I S. 1149 ff.) und das Gleichstellungsgesetz wird der Treppenlift jedoch zunehmende Verbreitung finden. Beispiel: Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnen, haben Sie Anspruch darauf einen Treppenlift in das Treppenhaus einbauen zu lassen, wenn Sie oder ein Mitbewohner (Familienangehöriger, oder Lebenspartner) anders Ihre Wohnung nicht erreichen können und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 554a Abs. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind. | |||||||||
mehr zu diesem Thema...
- relevante Normen, Richtlinien, Gesetze
- Aufzüge nach DIN EN 81-70
- weitere Artikel auf nullbarriere.de
- Aufzug, Plattformlift, Treppenlift
barrierefrei bauen




Erfahrungen austauschen!
Hersteller/ Produkte
Besucherumfrage