DIN 18024-1 Ausstattung |
|---|
Ausstattung, Orientierung, Beschilderung und BeleuchtungStraßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrsanlagen und Grünanlagen sowie Zugänge zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Grünanlagen müssen mit Orientierungshilfen (für Blinde und Sehbehinderte mit Bodenindikatoren nach DIN 32984) ausgestattet sein. Ausstattungen müssen optisch kontrastierend wahrnehmbar und ohne Unterschneidungen ausgebildet sein. Für Blinde:
Haltestelleninformationen und andere Orientierungshilfen sind so zu gestalten und zu montieren, dass sie auch durch Blinde (taktil oder akustisch), Sehbehinderte (Großschrift), Rollstuhlbenutzer und Kleinwüchsige (Höhe der Anbringung) erkenn- und nutzbar sind. Sie sind ausreichend hell zu beleuchten. Die Beleuchtung von Verkehrsflächen und Treppen mit künstlichem Licht ist blend- und schattenfrei auszuführen (erhöhte Anforderungen) |
mehr zu diesem Thema...
- weitere Artikel auf nullbarriere.de
- Treppensicherheit - beidseitiger Handlauf
- Leitsysteme - Orientierungshilfen
barrierefrei bauen


Erfahrungen austauschen!
Hersteller/ Produkte
Besucherumfrage