Deutsches Institut für Treppensicherheit:
"Treppenstürze sind vermeidbar"
Sicherlich nicht alle, denn eine Vielzahl der Stürze liegen im persönlichen Bereich: Hast und Eile, ungeeignetes Schuhwerk, Nichtbenutzung des Handlaufes, Tragen von Lasten, Unachtsamkeit, Unkonzentriertheit. Fast 90 % aller Treppenunfälle ereignen sich am Anfang oder Ende der Treppe. Um Stürze zu vermeiden gehört die persönlich Vorsicht, Unterweisung der Mitarbeiter, Ordnung und Sauberkeit, aber auch die architektonisch ansprechende, aber letztlich auch sichere Ausführung von Treppen.
Bei Planungen und Neubauten von Treppenanlagen sollten die in der DIN 18024/25
ausgesprochenen Empfehlungen für barrierefreies Bauen eingehalten werden. Baunormen,
die für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung gut sind, dienen auch der
Mutter mit dem Kind am Arm und auch dem jungen und gesunden Menschen. Bei Treppen ist
daher besonders darauf zu achten, dass in öffentlich zugänglichen Räumen keine
gewendelten Treppen eingebaut werden. Geradläufige Treppen mit Podest sind besonders
zu empfehlen. Auch sollen die Treppenstufe ohne Unterschneidung ausgeführt werden,
die Stufenbreite den DIN Normen entsprechen, möglichst ein bequemes
Steigungsverhältnis mit dem wohl optimalen Neigungswinkel von etwa 28 bis 30 Grad,
d.h. ca. Auftritt 26 bis 30 cm, und eine Steigungshöhe von ca. 16 bis 19 cm
aufweisen. Gerade bei Zwischenpodesten soll sich auch das Podest an der Schrittlänge
orientieren, um einen unbeeinträchtigten Bewegungsablauf zu erlauben. Der Rhythmus
wird auch gestört, wenn die Stufen innerhalb eines Treppenlaufes unterschiedliche
Maße haben (Stufenhöhe oder Auftrittstiefe).
Bei bestehenden Anlagen sind Treppen möglichst sicherer zu gestalten. Vorhanden
Treppenanlage, oftmals auch gewendelte Treppen, können nur mit verhältnismäßig
großem Aufwand umgebaut oder neu errichtet werden, und dies ist wirtschaftlich
oftmals nicht zu vertreten!
Daher gilt es, die bestehenden Anlagen möglichst sicher zu gestalten:
- Ausreichende Beleuchtung an der Treppe
- Grundsätzlich Treppen mit Setzstufen, wobei anzustreben ist, dass keine
Stufenunterschneidung in öffentlich zugänglichen Gebäuden auch bei der Nachrüstung
erreicht wird.
- Handläufe auf beiden Seiten der Treppe, damit jeder stets einen sicheren Halt auf
der Treppe hat. Diese Wandhandläufe sind gem. DIN 18024/25 eindeutig festgelegt und
vorgeschrieben. Wandhandläufe sind in 85 cm Höhe anzubringen, sollen griffsicher
sein - am besten kreisrund mit ca. 30 bis 45 mm Durchmesser. Die Handläufe müssen
durchgehend ausgeführt werden und 30 cm über die erste und letzte Stufe geführt
werden. Dazu sollen die Handläufe möglichst kontrastreich zur Wand sein. Taktile
Elemente am Anfang und Ende einer Treppe sollen zusätzliche Sicherheit geben.
- Keine ausgetretenen Stufen, Sicherheitsmarkierungen an den Stufen, sowie Kontraste
zwischen Treppe und angrenzendem Bodenbelag.
In vielen öffentlich zugänglichen Gebäuden sind grundsätzlich Handläufe auf
beiden Seiten der Treppe vorgeschrieben. In Krankenhäusern, Altersheimen und
betreutem Wohnen müssen grundsätzlich an allen notwendigen Treppen beidseitig
Handläufe sein, ebenso in Hotels und Gaststätten, in Versammlungs- und
Verkaufsstätten. Schulbaurichtlinien und Kindergartenrichtlinien regeln auch
eindeutig, dass beidseitig Handläufe vorgeschrieben sind, damit jeder auch bei
Gegenverkehr stets einen sicheren Halt am Handlauf hat.
Eine gefährliche und leider oft getätigte falsche Aussage ist, dass Treppen erst
ab 1,50 m beidseitig Handläufe brauchen. Diese 1,50 m sind eine Mindestanforderung
und gelten nur in Arbeitsstätten, und hier auch nur an Treppen, die ausschließlich
von Mitarbeitern benutzt werden. Dass diese Handläufe treppab an der rechten Seite
anzubringen sind, ist den Fachleuten weiterhin nicht verständlich. Wie sieht es mit
Versicherungsschutz, Schadensersatz oder Schmerzensgeld aus, wenn zum Beispiel der
Handlauf links angebracht ist? Was für Mitarbeiter gilt, gilt jedoch nicht für die
Besuchertreppen!
Die Gleichstellungsgesetze, die vom Bund und nun auch von fast allen Bundesländen
verabschiedet wurden, schreiben mit Änderungen der Bauordnungen nun in fast allen
öffentlich zugänglichen Gebäuden auf beiden Seiten einer notwendigen Treppe -
unabhängig von der Treppenbreite - beidseitig Handläufe vor. Betroffen sind davon
u.a. Einrichtungen des Kultur- und Bildungswesens, Sport und Freizeitstätten, Büro-,
Verwaltungs- und Gerichtsgebäude.
Ab 2008 gelten auch im Wohnungsbau neue Vorschriften von Treppen. So müssen alle notwendigen Treppen beidseitig mit Handläufen ausgestattet sein. In den Bundesländern, in denen die DIN 18024 oder 18025 bauaufsichtlich eingeführt ist, müssen Treppen beidseitigen einen Handlauf haben. Auch die Bayern haben Ende Juli 2008 ihre Bauordnung geändert und schreiben vor, dass in Wohngebäuden mit mehr als 2 nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen Treppen beidseitig Handläufe haben müssen. Im Hinblick auf unsere stets älter werdende Bevölkerung sind diese neuerlichen Gesetzesänderungen zu begrüßen. Der Richtspruch eines Richters lautete: "Wo sich fremde Menschen auf Treppen begegnen können, muss jeder einen sicheren Griff haben". Daher ist aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht beidseitig ein Handlauf auch im Interesse des Hausbesitzers anzubringen. Hierfür gibt es DIN geprüfte und patentierte Handlaufsysteme, die kostengünstig nachträglich montiert werden können und all die Anforderungen erfüllen.
Im privaten Haus ist der beidseitige Handlauf nicht vorgeschrieben, aber besonders
bei gewendelten Treppe zu empfehlen. Da in Deutschland oftmals Treppengeländer und
Handlauf auf der Innenseite der Treppe sind - typisches Reihenhaus -, wo die Stufen
schmal und gefährlich sind, kann aus Gründen der persönlichen Vorsorge ein
wandseitiger Handlauf nur empfohlen werden. Für viele Menschen ist dieser Handlauf
zur Erlangung oder Erhaltung der Mobilität notwendig, oder auch "nur" zur
Vermeidung von Unfällen. Bei älteren Menschen mit einer Pflegestufen wird dieser
griffsichere Handlauf, der durchgehend ausgeführt sein muss, von der Pflegekasse
bezahlt. Auch hier gibt es bereits anstelle der oftmals sehr teuren handwerklichen
Einzelanfertigung vom Schreiner/Tischler oder Schlosser Handlauf-Systeme, die sich
schnell und ohne Aufwand problemlos installieren lassen. Auch hier sollte der Kunden
auf einen "DIN geprüft barrierefrei" Handlauf bestehen, denn nur ein
durchgehender und griffsicherer Handlauf verhilft zur Sicherheit und hilft, Stürze zu
vermeiden. Eine Kordel an der Wand, die beim Sturz nachgibt, oder ein einfaches Brett,
das sich nicht umgreifen lässt oder Handläufe mit Profilen, die nicht in der Hand
liegen, sind nicht geeignet Stürze und Unfälle zu vermeiden.
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