Zinsgünstige Darlehen für den Abbau von Barrieren in NRW |
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Förderung selbst genutzten Wohnraums - Reduzierung von BarrierenFörderfähig sind Maßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück, die dazu beitragen die Barrierefreiheit herzustellen. Was wird gefördert? Einbau einer bodengleichen DuscheGrundrissveränderungen zur Schaffung notwendiger BewegungsflächenBeispiel Küche Höhenanordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle für die Belange des Nutzers; Mindestbewegungsfläche 1,50m x 1,50m für Rollstuhlnutzer: entsprechende Höhenanordnung für die Anbringung zur uneingeschränkten Unterfahrbarkeit von Herd, Arbeitsplatte und Spüle; Mindestbewegungsfläche 1,50m x 1,50m Empfehlung: Herd, Arbeitsplatte und Spüle über Eck anordnen Ausstattungsverbesserungen, wie z.B. unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette, Verlegung von Schaltern, Steckdosen und HaltegriffenNachrüstung mit elektrischen TüröffnernEinbau neuer, verbreiterter Türen (Innentüren, Wohnungsabschlusstüren und Balkontüren zum Abbau von Türschwellen)Schaffung stufenfrei erreichbarer AbstellflächenUmbau/Anbau eines Balkons oder einer Terrasse (barrierefrei)Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss durch Rampen, Aufzug, Treppenlift oder Umgestaltung eines NebeneingangsSchrägaufzügeRampen Einbau, Anbau und Modernisierung eines AufzugsEinbau von Orientierungssystemen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen (Ausstattung mit auditiven, visuellen und taktilen Orientierungshilfen).Über das Kontaktformular erhalten Sie bauliche Informationen und Richtpreise bzw. Angebote von Anbietern. Mit dem Angebot wenden Sie sich an die NRW.BANK zwecks Informationen zu den Konditionen und zur Beantragung des Kredites. |
barrierefrei bauen



barrierefreie Dusche


unterfahrbarer Waschtisch
























Taktile Orientierungshilfen
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