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Blindenleitsystem in Celle

 

"Stadt baut Falle für Blinde
Ärger über falsch angebrachtes Bodenleitsystem am Schlossplatz"

Cellesche Zeitung; Michael Ende am 02.07.08



Bericht

Begehung in Celle - Neue Bushaltestellen Schlossplatz am 2. Juli 2008

Bewertung, sowie Vorschläge zu Änderung und Verbesserung


Inhalt

Grundsätzliches

Blinden-Leitsysteme | Blinde und hochgradig Sehbehinderte mit Langstock | Sehbehinderte ohne Langstock

Fazit:

Sehbehinderte, die noch ein gewisses Restsehvermögen haben, sind nicht "ein bisschen blind"! Viele Maßnahmen für Blinde und deren Langstöcke sind für Sehbehinderte ohne Langstock nutzlos. Gleiches gilt übrigens auch für die Verwendung von Punktschrift, die Sehbehinderte nicht lesen können. Selbst bei Blinden beherrscht nur knapp jeder Fünfte Braille-Schrift – 82 Prozent aller Blinden können nicht Punktschrift lesen ! Gleichwohl darf an bestimmten Stellen auf Punktschrift-Infomationen nicht verzichtet werden, weil blind geborene Menschen oder Früherblindete die lateinische Schrift nicht erlernt haben. Planer, die die Bedürfnisse Blinder und Sehbehinderte nicht berücksichtigen und umsetzen, handeln grob fahrlässig, ja vorsätzlich. Sie begehen eine planmäßige Verkehrsgefährdung zu Lasten Blinder und Sehbehinderter.

Oft werden ästhetische Vorstellungen des Auftraggebers und seiner Planer als Gegenargument ins Spiel gebracht, um zu "begründen", dass man diese oder jene Maßnahme zugunsten Behinderter eben nicht umgesetzt habe. Das ist Unsinn. Es gibt genug Beispiele, wo hohe Ansprüche an Gestaltung und ästhetische Qualität mit den Bedürfnissen Behinderter an die bauliche Gestaltung in Einklang gebracht wurden. Im Zweifelsfall hat aber das Grundrecht aus Artikel 3 unserer Verfassung Vorrang: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden!
...


Befund und Beschreibung

Allgemeines und Bordstein | Baustellenabsicherung | Querungsstellen für Fußgänger | Leitstreifen | Begleitstreifen | Aufmerksamkeitsfelder | Auffangstreifen | Schachtabdeckungen | Masten | Einbauten | Baumscheiben

Bewertung; Erläuterungen zur Bewertung; Weiteres Vorgehen; Verbesserungsvorschläge; Zusammenfassung; Schlussbemerkung; Nachtrag; Anhang



Auszüge zum Thema Leitstreifen, Begleitstreifen

Leitstreifen

Eingebaut wurden Platten mit einer sinusförmgen wellenartigen Rillenstruktur. Gemessen wurde mit der Spezial-Tastlehre eine Wiederholfrequenz (Abstand von Rille zu Rille bzw. Berg zu Berg) von 14 mm. Die Ausschreibungs- oder Lieferunterlagen dürften das genaue Maß enthalten.

Die Plattenstreifen haben eine Breite von rund 30 cm und wurden in voller Länge der Sonderbord-Bordsteine parallel zu diesen verlegt. Auf der Schlosseite schließt der Rillenplattenstreifen unmittelbar an den Bordstein an. Auf der Museumsseite hat der Leitstreifen vom Bordstein einen Abstand von 28cm, gefüllt mit zwei Längsreihen der Beläge des Gehwegs aus gefasten, so genannten "Kommissbroten", einem im Westen Deutschlands viel verwendeten Bodenbelag aus Betonwerkstein, hier rot eingefärbt. Es handelt sich bei diesem 28 cm breiten Streifen jedoch nicht um einen Begleitstreifen nach DIN 32984.

Leitstreifen auf der Schlossseite

Leitstreifen auf der Schlossseite, unmittelbar am Bordstein

Leitstreifen auf der Museumsseite

Leitstreifen auf der Museumsseite, Abstand zum Bordstein etwa 28 cm, gebildet aus zwei Reihen des "Kommissbrotes"




Wie die Cellesche Zeitung am 02.07.08 auf Seite 7 berichtete, soll nach Beanstandungen der Streifen auf der Schlossseite geändert werden und auch dort so ausgeführt werden, wie dies auf der Museumsseite besichtigt werden kann.


Begleitstreifen

Begleitstreifen zum Leitstreifen, zu den Auffangstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern (AMF) sind nicht vorhanden.



Bewertung

Leitstreifen, Begleitstreifen

Die falsche Anordnung von Leitstreifen direkt entlang des Bordsteins auf der Schlossseite stellt für blinde und hochgradig sehbehinderte Langstocknutzer eine tödliche Gefahr dar. Das wurde offenbar nachträglich aufgrund Kritik von außen auch erkannt. Auf der Museumsseite wurde der Leitstreifen von vorne herein weiter nach innen hin, knapp 30 cm von der Innenkante des Bordsteins, verlegt und mit Umbaumaßnahmen = Verlegung auf der Schlossseite soll inzwischen begonnen worden sein (7.7.08). Zu weiteren "Zugeständnissen" ist man aber dem Vernehmen nach nicht bereit. Man fragt sich auch, wer denn diese durch Fehlplanungen entstandenen Mehrkosten für den nachträglichen Umbau trägt: die Fehlplaner selbst oder doch wieder nur der Steuerzahler?

Die Leitstreifen wurden mit Rillenplatten mit einem ungeeigneten, viel zu engen Profil ausgeführt. Dies und das absolute Fehlen von Begleitstreifen machen das Ertasten des Leitstreifens unmöglich. Wie in Bild 12 im Text genannt und auch auf dem Bild sichtbar, bietet die anschließende Pflasterung durch die Fugenstruktur mit gefaster Steinkante nicht die Möglichkeit des Ettastens des Unterschiedes rau – glatt. Der Leitstreifen ist so insgesamt unwirksam – man kann ihn genauso gut auch weg lassen – in dieser Form und Ausführung ist er nutzlos und kann den zugedachten Zweck gar nicht erfüllen!



Erläuterungen zur Bewertung

Leitstreifen

Leitstreifen dürfen ohne Begleitstreifen eingebaut werden, wenn der anschließende allgemeine Bodenbelag fugenlos glatt oder glatt mit geringem Fugenanteil mit sehr schmalen Fugen ist (siehe die nachfolgenden Bilder in der pdf-Datei).
Durch das Fehlen von Begleitstreifen ist das Ertasten der Leitstreifen in Celle erschwert bis unmöglich. Tests mit mehreren Langstöcken unterschiedlicher Bauart und mit unterschiedlicher Ausbildung der Stockspitzen ergaben, dass der Leitstreifen vom anschließenden Pflaster tastend nicht zu unterscheiden ist, was auch per Augenschein schon vermutet wurde.
Wenn der an die Leitstreifen anschließende Bodenbelag die Charakteristik "glatt" hat – der 30 cm breite Leitstreifen selbst muss immer die Charakteristik "rau" haben – kann der Leitstreifen seine Funktion erfüllen. Die Bilder zeigen zwei Beispiele ohne notwendige Begleitstreifen.

Die Anordnung von Begleitstreifen ist immer dann zwingend erforderlich, wenn der eigentlich anschließende Bodenbelag die Charakteristik "rau" hat. Der zwischen dem Leitstreifen ("rau") und dem anschließenden Bodenbelag des Gehwegs, Bahn- oder Bussteigs ("rau") eingefügte Begleitstreifen muss also die Charakteristik "glatt" haben, um die Erkennbarkeit des Leitstreifens überhaupt erst zu ermöglichen.
Zu diesem erforderlichen taktilen Kontrast kommt der visuelle Kontrast hinzu:
der Begleitstreifen muss sich in Helligkeit und/oder Farbgebung vom Leitstreifen und dem angrenzenden allgemeinen Bodenbelag unterscheiden. Die nachfolgenden Bilder zeigen Beispiele von Leitstreifen mit Begleitstreifen. Es geht also!

Die längsleitende Struktur der Leitstreifen wurde bisher hauptsächlich durch Rillen dargestellt, also parallel zu einer Plattenkante verlaufende Vertiefungen unterschiedlicher Breite und Ausbildung, Die Rillen liegen also unterhalb der Planebene des Belages. Inzwischen hat man erkannt, dass die Ertastbarkeit deutlich besser wird, wenn man statt der Rillen Rippen verwendet. Hier stehen die längsleitenden Profile – die Rippen - über die Planebene heraus. Außerdem werden zunehmend - obgleich dies in der Norm DIN 32984 noch gar nicht steht – gröbere Strukturen verwendet, also eine Wiederholfrequenz von 30 bis 40 mm und mehr!

Durch das Fehlen von Begleitstreifen in Celle ist die notwendige Funktion der Leitstreifen unmöglich gemacht worden.



Verbesserungsvorschläge

Leitstreifen, Begleitstreifen

Wenn man auch nicht bereit ist, die beiden langen Leitstreifen dorthin zu verlegen, wo sie richtig wären, nämlich in Gehwegmitte unter Verwendung von Rippenplatten mit gröberer Struktur und Entsorgung der absolut untauglichen Rillenplatten der gegenwärtigen Ausführung, bei gleichzeitiger Anlage von visuell und taktil kontrastierenden glatten Begleitstreifen, dann ist es sinnvoller, auf diese beiden Leitsysteme ganz zu verzichten. KEIN Blinden- und Sehbehinderte-Leit- und Orientierungssystem ist dann tatsächlich besser als ein derartig FALSCH gebautes ! Die Bürger und die Besucher von Celle sind ja auch sonst nicht "verwöhnt", was ihre Gehwege und Fußgängerzonen angeht. Nirgendwo fand ich eine Gehwegstruktur nach AV Geh- und Radwege mit gegliederter Längsstruktur. Nirgendwo in der Fußgängerzone fand ich auch nur Ansätze für korrekte Blinden- und Sehbehinderten-Leit- und Informationssysteme nach DIN 32984.



Zusammenfassung

Es wurden falsche, weil zu feinrippige Rillenplatten verwendet.
Zusammen mit überall fehlenden Begleitstreifen lassen sich so die Leitstreifen nicht tasten, da das anschließende Pflaster selbst durch Kleinformatigkeit und damit hohen Fugenanteil sowie die Ausbildung der Fuge mit Fase die Charakteristik "rau" hat. Der vorgesehene Zweck kann so nicht erfüllt werden.

Die Lage des Leitstreifens auf der Schlossseite direkt am Bordsein wurde durch nachträgliche Verlegung entschärft. Das ändert jedoch nichts an seiner Nicht-Tastbarkeit und damit Unbrauchbarkeit.

An zahlreichen Stellen – auch nach der Änderung – hat der Leitstreifen nicht den vorgeschriebenen und erforderlichen Mindestabstand von 60 cm zu Einbauten. Der Einsatz des Langstocks mit der üblichen Pendeltechnik ist deswegen nicht möglich, da dies eine Freiraumbreite von mindestens 1,2 m erfordert.



Die vollständige Dokumentation steht hier zum Downloaden bereit.

Download mit Login

Begehung in Celle, neue Bushaltestellen Schlossplatz (ca. 4150kB)

begehung-celle.pdf


Autorinfo

C i-fünf-b

Herr Dipl.-Ing.(arch.)
Klaus-Dieter Wüstermann

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Zusatzinfo

Ein engagierter Bürger in Celle, selbst sehbehindert und Vorstandsmitglied der bundesweit zweitgrößten Vereinigung blinder und sehbehinderter Menschen, sprach mich an. Er kannte mich bis dahin nicht persönlich, wusste jedoch von meinem Informations- und Beratungsbüro und schätzte – auch aufgrund zahlreicher Internet-Veröffentlichungen - dessen Arbeit. Er bat mich um Rat wegen des Umbaus der Celler Schlossplatzes und beauftragte mich dann Ende Juni 2008, die Baustelle in Celle gemeinsam mit ihn am 2. Juli 2008 zu besichtigen. Danach – so lautete der Auftrag - sollte ich ein "Gutachten" erstellen und aus meiner Kenntnis und Erfahrung heraus die bislang gebaute und weiter geplante Situation bewerten sowie Vorschläge zu Änderung und Verbesserung machen. Diese Beschreibung hier berücksichtigt daher nur die am 2.7. 2008 vorgefundene Situation und nicht den seitherigen Baufortschritt bzw. inzwischen vielleicht erfolgte.

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