"Stadt baut Falle für Blinde
Ärger über falsch angebrachtes Bodenleitsystem am Schlossplatz"
Cellesche Zeitung; Michael Ende am 02.07.08
Bericht
Begehung in Celle - Neue Bushaltestellen Schlossplatz am 2. Juli 2008
Bewertung, sowie Vorschläge zu Änderung und Verbesserung
Inhalt
Grundsätzliches
Blinden-Leitsysteme | Blinde und hochgradig Sehbehinderte mit Langstock | Sehbehinderte ohne Langstock
Fazit:
Sehbehinderte, die noch ein gewisses Restsehvermögen haben, sind nicht "ein bisschen
blind"! Viele Maßnahmen für Blinde und deren Langstöcke sind für Sehbehinderte ohne
Langstock nutzlos. Gleiches gilt übrigens auch für die Verwendung von Punktschrift, die
Sehbehinderte nicht lesen können. Selbst bei Blinden beherrscht nur knapp jeder Fünfte
Braille-Schrift – 82 Prozent aller Blinden können nicht Punktschrift lesen ! Gleichwohl darf
an bestimmten Stellen auf Punktschrift-Infomationen nicht verzichtet werden, weil blind
geborene Menschen oder Früherblindete die lateinische Schrift nicht erlernt haben.
Planer, die die Bedürfnisse Blinder und Sehbehinderte nicht berücksichtigen und
umsetzen, handeln grob fahrlässig, ja vorsätzlich. Sie begehen eine planmäßige
Verkehrsgefährdung zu Lasten Blinder und Sehbehinderter.
Oft werden ästhetische Vorstellungen des Auftraggebers und seiner Planer als
Gegenargument ins Spiel gebracht, um zu "begründen", dass man diese oder jene
Maßnahme zugunsten Behinderter eben nicht umgesetzt habe. Das ist Unsinn. Es gibt
genug Beispiele, wo hohe Ansprüche an Gestaltung und ästhetische Qualität mit den
Bedürfnissen Behinderter an die bauliche Gestaltung in Einklang gebracht wurden.
Im Zweifelsfall hat aber das Grundrecht aus Artikel 3 unserer Verfassung Vorrang:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden! ...
Befund und Beschreibung
Allgemeines und Bordstein | Baustellenabsicherung | Querungsstellen für Fußgänger | Leitstreifen | Begleitstreifen | Aufmerksamkeitsfelder | Auffangstreifen | Schachtabdeckungen | Masten | Einbauten | Baumscheiben
Bewertung; Erläuterungen zur Bewertung; Weiteres Vorgehen; Verbesserungsvorschläge; Zusammenfassung; Schlussbemerkung; Nachtrag; Anhang
Auszüge zum Thema Leitstreifen, Begleitstreifen
Leitstreifen
Eingebaut wurden Platten mit einer sinusförmgen wellenartigen Rillenstruktur. Gemessen
wurde mit der Spezial-Tastlehre eine Wiederholfrequenz (Abstand von Rille zu Rille bzw.
Berg zu Berg) von 14 mm. Die Ausschreibungs- oder Lieferunterlagen dürften das genaue
Maß enthalten.
Die Plattenstreifen haben eine Breite von rund 30 cm und wurden in voller Länge der
Sonderbord-Bordsteine parallel zu diesen verlegt. Auf der Schlosseite schließt der
Rillenplattenstreifen unmittelbar an den Bordstein an. Auf der Museumsseite hat der
Leitstreifen vom Bordstein einen Abstand von 28cm, gefüllt mit zwei Längsreihen der
Beläge des Gehwegs aus gefasten, so genannten "Kommissbroten", einem im Westen
Deutschlands viel verwendeten Bodenbelag aus Betonwerkstein, hier rot eingefärbt. Es
handelt sich bei diesem 28 cm breiten Streifen jedoch nicht um einen Begleitstreifen nach
DIN 32984.
 Leitstreifen auf der Schlossseite, unmittelbar am Bordstein  Leitstreifen auf der Museumsseite, Abstand zum Bordstein etwa 28 cm, gebildet aus zwei Reihen des "Kommissbrotes"
Wie die Cellesche Zeitung am 02.07.08 auf Seite 7 berichtete, soll nach Beanstandungen der
Streifen auf der Schlossseite geändert werden und auch dort so ausgeführt werden, wie
dies auf der Museumsseite besichtigt werden kann.
Begleitstreifen
Begleitstreifen zum Leitstreifen, zu den Auffangstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern
(AMF) sind nicht vorhanden.
Bewertung
Leitstreifen, Begleitstreifen
Die falsche Anordnung von Leitstreifen direkt entlang des Bordsteins auf der Schlossseite
stellt für blinde und hochgradig sehbehinderte Langstocknutzer eine tödliche Gefahr dar.
Das wurde offenbar nachträglich aufgrund Kritik von außen auch erkannt. Auf der
Museumsseite wurde der Leitstreifen von vorne herein weiter nach innen hin, knapp 30 cm
von der Innenkante des Bordsteins, verlegt und mit Umbaumaßnahmen = Verlegung auf
der Schlossseite soll inzwischen begonnen worden sein (7.7.08). Zu weiteren
"Zugeständnissen" ist man aber dem Vernehmen nach nicht bereit.
Man fragt sich auch, wer denn diese durch Fehlplanungen entstandenen Mehrkosten für
den nachträglichen Umbau trägt: die Fehlplaner selbst oder doch wieder nur der
Steuerzahler?
Die Leitstreifen wurden mit Rillenplatten mit einem ungeeigneten, viel zu engen Profil
ausgeführt. Dies und das absolute Fehlen von Begleitstreifen machen das Ertasten des
Leitstreifens unmöglich. Wie in Bild 12 im Text genannt und auch auf dem Bild sichtbar,
bietet die anschließende Pflasterung durch die Fugenstruktur mit gefaster Steinkante nicht
die Möglichkeit des Ettastens des Unterschiedes rau – glatt. Der Leitstreifen ist so
insgesamt unwirksam – man kann ihn genauso gut auch weg lassen – in dieser Form und
Ausführung ist er nutzlos und kann den zugedachten Zweck gar nicht erfüllen!
Erläuterungen zur Bewertung
Leitstreifen
Leitstreifen dürfen ohne Begleitstreifen eingebaut werden, wenn der anschließende
allgemeine Bodenbelag fugenlos glatt oder glatt mit geringem Fugenanteil mit sehr
schmalen Fugen ist (siehe die nachfolgenden Bilder in der pdf-Datei).
Durch das Fehlen von Begleitstreifen ist das Ertasten der Leitstreifen in Celle erschwert
bis unmöglich. Tests mit mehreren Langstöcken unterschiedlicher Bauart und mit
unterschiedlicher Ausbildung der Stockspitzen ergaben, dass der Leitstreifen vom
anschließenden Pflaster tastend nicht zu unterscheiden ist, was auch per Augenschein
schon vermutet wurde.
Wenn der an die Leitstreifen anschließende Bodenbelag die Charakteristik "glatt" hat – der
30 cm breite Leitstreifen selbst muss immer die Charakteristik "rau" haben – kann der
Leitstreifen seine Funktion erfüllen. Die Bilder zeigen zwei Beispiele ohne notwendige
Begleitstreifen.
Die Anordnung von Begleitstreifen ist immer dann zwingend erforderlich, wenn der
eigentlich anschließende Bodenbelag die Charakteristik "rau" hat. Der zwischen dem
Leitstreifen ("rau") und dem anschließenden Bodenbelag des Gehwegs, Bahn- oder
Bussteigs ("rau") eingefügte Begleitstreifen muss also die Charakteristik "glatt" haben, um
die Erkennbarkeit des Leitstreifens überhaupt erst zu ermöglichen.
Zu diesem erforderlichen taktilen Kontrast kommt der visuelle Kontrast hinzu:
der Begleitstreifen muss sich in Helligkeit und/oder Farbgebung vom Leitstreifen und dem
angrenzenden allgemeinen Bodenbelag unterscheiden. Die nachfolgenden Bilder zeigen
Beispiele von Leitstreifen mit Begleitstreifen. Es geht also!
Die längsleitende Struktur der Leitstreifen wurde bisher hauptsächlich durch Rillen
dargestellt, also parallel zu einer Plattenkante verlaufende Vertiefungen unterschiedlicher
Breite und Ausbildung, Die Rillen liegen also unterhalb der Planebene des Belages.
Inzwischen hat man erkannt, dass die Ertastbarkeit deutlich besser wird, wenn man statt
der Rillen Rippen verwendet. Hier stehen die längsleitenden Profile – die Rippen - über die
Planebene heraus. Außerdem werden zunehmend - obgleich dies in der Norm DIN 32984
noch gar nicht steht – gröbere Strukturen verwendet, also eine Wiederholfrequenz von 30
bis 40 mm und mehr!
Durch das Fehlen von Begleitstreifen in Celle ist die notwendige Funktion der
Leitstreifen unmöglich gemacht worden.
Verbesserungsvorschläge
Leitstreifen, Begleitstreifen
Wenn man auch nicht bereit ist, die beiden langen Leitstreifen dorthin zu verlegen, wo sie
richtig wären, nämlich in Gehwegmitte unter Verwendung von Rippenplatten mit gröberer
Struktur und Entsorgung der absolut untauglichen Rillenplatten der gegenwärtigen
Ausführung, bei gleichzeitiger Anlage von visuell und taktil kontrastierenden glatten
Begleitstreifen, dann ist es sinnvoller, auf diese beiden Leitsysteme ganz zu verzichten.
KEIN Blinden- und Sehbehinderte-Leit- und Orientierungssystem ist dann tatsächlich
besser als ein derartig FALSCH gebautes ! Die Bürger und die Besucher von Celle sind ja
auch sonst nicht "verwöhnt", was ihre Gehwege und Fußgängerzonen angeht. Nirgendwo
fand ich eine Gehwegstruktur nach AV Geh- und Radwege mit gegliederter Längsstruktur.
Nirgendwo in der Fußgängerzone fand ich auch nur Ansätze für korrekte Blinden- und
Sehbehinderten-Leit- und Informationssysteme nach DIN 32984.
Zusammenfassung
Es wurden falsche, weil zu feinrippige Rillenplatten verwendet.
Zusammen mit überall fehlenden Begleitstreifen lassen sich so die Leitstreifen nicht
tasten, da das anschließende Pflaster selbst durch Kleinformatigkeit und damit hohen
Fugenanteil sowie die Ausbildung der Fuge mit Fase die Charakteristik "rau" hat.
Der vorgesehene Zweck kann so nicht erfüllt werden.
Die Lage des Leitstreifens auf der Schlossseite direkt am Bordsein wurde durch
nachträgliche Verlegung entschärft. Das ändert jedoch nichts an seiner Nicht-Tastbarkeit
und damit Unbrauchbarkeit.
An zahlreichen Stellen – auch nach der Änderung – hat der Leitstreifen nicht den
vorgeschriebenen und erforderlichen Mindestabstand von 60 cm zu Einbauten. Der
Einsatz des Langstocks mit der üblichen Pendeltechnik ist deswegen nicht möglich, da
dies eine Freiraumbreite von mindestens 1,2 m erfordert.
Die vollständige Dokumentation steht hier zum Downloaden bereit.
Download mit Login
Begehung in Celle, neue Bushaltestellen Schlossplatz (ca. 4150kB)
begehung-celle.pdf
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