Planung und Gestaltung von Arbeitsstätten - barrierefreiFacebookX.comEmailDrucken

Was muss bei der Gestaltung von barrierefreien Arbeitsplätzen beachtet werden?

Barrierefreie Arbeitsplätze

Glaswände und Glastüren sind mit Folien im anstrakten Muster beklebtHöhenverstellbarer Rollstuhl, hochgefahren, mit Nutzerin an einem Regal1.-Hilfe-Schrank

Auch im Arbeitsleben wird sich der demografische Wandel zeigen: eine höhere Lebenserwartung und sinkende Geburtenzahlen lassen den Anteil älterer Arbeitnehmer in den Firmen anwachsen. Durch eine barrierefreie und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung werden die Veränderungen der körperlichen und psychischen Fähigkeiten, die dem natürlichen Alterungsprozess unterliegen, und die Belastbarkeit jedes Einzelnen berücksichtigt. Arbeitsbedingte Erkrankungen und Behinderungen können so vermieden werden.

Für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt sind barrierefreie Arbeitsplätze unumgänglich. Arbeitsstätten sollten bereits barrierefrei gestaltet sein und nicht erst im Nachhinein hergerichtet werden müssen, wenn der Arbeitgeber überlegt, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Dies würde im Einklang stehen mit der UN­-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Art. 27 der Konvention).

Einige Rechtsgrundlagen in Bezug auf die Arbeitsgestaltung

  • SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten: Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten (ASR V3a.2)
  • DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

Landesbauordnungen und eingeführte technische Baubestimmungen

Für bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, gilt die jeweilige Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer. Als Grundlage dient hier die Musterbauordnung (MBO), die unter § 50 Satz 2 festlegt: "Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. Dies gilt insbesondere für ... Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude. ... Für die der zweckentsprechenden Nutzung dienenden Räume und Anlagen genügt es, wenn sie in dem erforderlichen Umfang barrierefrei sind. Toilettenräume und notwendige Stellplätze für Besucher und Benutzer müssen in der erforderlichen Anzahl barrierefrei sein."

Die relevante Norm zur Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden (DIN 18040-1) gilt als rechtliche Grundlage, wenn sie als technische Baubestimmung eingeführt wurde. Dies ist in fast allen Bundesländern der Fall.

Verordnung über Arbeitsstätten und technische Regeln für Arbeitsstätten

Laut § 3a Satz 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt: "Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und Toilettenräumen."

Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Eine barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ist laut ASR V3a.2 gegeben, wenn "bauliche und sonstige Anlagen, Transport-und Arbeitsmittel, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen für Beschäftigte mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind." (S. 3)

Was bei der Gestaltung von barrierefreien Arbeitsplätzen beachtet werden muss

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht zur Gestaltung von barrierefreien Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen, die sich an den Planungsgrundlagen der DIN 18040-1 orientieren. Das umfasst das Gebäude und das Gebäudeumfeld:

  • Flächen und Außenanlagen
  • Pkw-Stellplatz
  • Erschließung
  • Bewegungsflächen im Gebäude
  • Sanitäranlagen
  • Gemeinschaftsanlagen

Hinzu kommt die Ausstattung des Arbeitsplatzes selbst, wie z. B. die zu beachtenden Bewegungsflächen und Greifhöhen für motorisch eingeschränkte Arbeitnehmer. Für sinneseingeschränkte Arbeitnehmer, wie Sehbehinderte, Blinde, Hörbehinderte und Gehörlose sind besondere technische Hilfsmittel erforderlich.

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Informationen aus der DIN 18040-1 Öffentlich zugängliche Gebäude zur Barrierefreiheit

Flächen und Außenanlagen

Maße zu Bewegungsflächen für den Rollstuhl (Platzbedarf, Wendekreis).

Mehr als 15 m lange Flure und Wege müssen für die Begegnung von Rollstuhlbenutzern eine Begegnungsfläche von mindestens 180 cm Breite und 180 cm Tiefe aufweisen.

Für Gehbehinderte sollten Begegnungsflächen mit Sitzmöglichkeit ausgestattet werden.

Außenanlagenfür Außenanlagen, Verkehrsanlagen barrierefrei, gut berollbar durch enge Schlitzweiten und hohe Griffigkeit
für Außenanlagen, Verkehrsanlagenfür Außenanlagen, Verkehrsanlagen
barrierefrei, gut berollbar durch enge Schlitzweiten und hohe Griffigkeitbarrierefrei, gut berollbar durch enge Schlitzweiten und hohe Griffigkeit

Pkw-Stellplatz

Pkw-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind entsprechend zu kennzeichnen und sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein. Sie müssen mindestens 350 cm breit und mindestens 500 cm lang sein.

Treppen, Handlauf

Treppen sind mit Stufenvorderkantenmarkierungen und beidseitigen Handläufen zu versehen.

Stufenmarkierungzur Stufenmarkierung, mit dem Treppenbelag fast bündig integrierbar kontrastreiche Stufenprofile zur Sturzvermeidung als Rutschhemmung in verschiedenen Oberflächen und Aufmerksamkeitsfelder aus farbigem Kunststoff oder Edelstahl gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11) Noppen aus farbigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing
zur Stufenmarkierung, mit dem Treppenbelag fast bündig integrierbarzur Stufenmarkierung, mit dem Treppenbelag fast bündig integrierbar
kontrastreiche Stufenprofile zur Sturzvermeidungkontrastreiche Stufenprofile zur Sturzvermeidung
als Rutschhemmung in verschiedenen Oberflächenals Rutschhemmung in verschiedenen Oberflächen
und Aufmerksamkeitsfelder aus farbigem Kunststoff oder Edelstahlund Aufmerksamkeitsfelder aus farbigem Kunststoff oder Edelstahl
gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11)gewinkelte Aluminiumprofile mit Antirutsch-Einlage (Rutsch­hemmungs­klasse R11)
Noppen aus farbigem Kunststoff, Edelstahl oder MessingNoppen aus farbigem Kunststoff, Edelstahl oder Messing
Handlaufgriffsicher, stabiles Stahlrohr mit wartungsfreiem Laminat-Dekor mit blendfreier LED-Beleuchtung für Treppen, Rampen und Wege
griffsicher, stabiles Stahlrohr mit wartungsfreiem Laminat-Dekorgriffsicher, stabiles Stahlrohr mit wartungsfreiem Laminat-Dekor
mit blendfreier LED-Beleuchtung für Treppen, Rampen und Wegemit blendfreier LED-Beleuchtung für Treppen, Rampen und Wege

Handlaufinformationen

Handläufen sollten taktile Informationen zur Orientierung erhalten. Die Informationen sind am Anfang und Ende von Treppenläufen auf der von der Treppe abgewandten Seite des Handlaufes anzubringen.

Handlaufinformationfür Handläufe, Türen, Eingangsbereiche mit haptischer Pyramiden­schrift und Braille zur nachträglichen Beschriftung
für Handläufe, Türen, Eingangsbereichefür Handläufe, Türen, Eingangsbereiche
mit haptischer Pyramiden­schrift und Braillemit haptischer Pyramiden­schrift und Braille
zur nachträglichen Beschriftungzur nachträglichen Beschriftung

Rampe, Hebelift, Aufzug oder Treppenlift?

Bei Umbaumaßnahmen ist die Entscheidung Rampe, Hebelift, Aufzug oder Treppenplattformlift von der zu überwindenden Höhendifferenz und dem zur Verfügung stehenden Platz abhängig. Rampen ermöglichen die Überwindung geringer Höhenunterschiede. Um bspw. einen Höhenunterschied von 72 cm mit einer Rampe zu überwinden, erreicht man einschließlich der Bewegungsflächen eine Gesamtlänge der Rampe von 16,50 m. Für die vertikale Erschließung von Höhen bis 3 m eignen sich Hebebühnen. Sollen mehrere Etagen vertikal erschlossen werden, dann sind Personenaufzüge das Mittel der Wahl. Treppen lassen sich mit Treppenplattformliften überwinden.

Rampen

Die Neigung von Rampenläufen darf maximal 6 % betragen; eine Querneigung ist unzulässig. Beidseitige Radabweiser und Handläufe sollen vorgesehen werden.

Rampen aus Metallrutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei Alu-Riffelblech auf Edelstahl-Rahmenprofil, auch mit Eck-Elementen aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wende­podesten kombinierbar für größere Treppenanlagen, mit Podesten
rutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfreirutschsicher, witterungsbeständig und wartungsfrei
Alu-Riffelblech auf Edelstahl-Rahmenprofil, auch mit Eck-ElementenAlu-Riffelblech auf Edelstahl-Rahmenprofil, auch mit Eck-Elementen
aus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wende­podesten kombinierbaraus Aluminium, mit Ruhe-, Eck- und Wende­podesten kombinierbar
für größere Treppenanlagen, mit Podestenfür größere Treppenanlagen, mit Podesten
Türschwellenrampenelektrisch, überbrückt Höhen von 40 bis 160 mm nivelliert Höhendifferenz außen 60 bis 215 mm, innen 20 bis 120 mm für innen und außen, Schwellen, Stufen, Eingänge für mobilen und festen Einsatz
elektrisch, überbrückt Höhen von 40 bis 160 mmelektrisch, überbrückt Höhen von 40 bis 160 mm
nivelliert Höhendifferenz außen 60 bis 215 mm, innen 20 bis 120 mmnivelliert Höhendifferenz außen 60 bis 215 mm, innen 20 bis 120 mm
für innen und außen, Schwellen, Stufen, Eingängefür innen und außen, Schwellen, Stufen, Eingänge
für mobilen und festen Einsatzfür mobilen und festen Einsatz

Aufzug

Die Aufzüge müssen gemäß DIN EN 81-70 Tabelle 1 mindestens Typ 2 entsprechen: Fahrkorb lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite 90 cm, Tragfähigkeit min. 630 kg

Personenaufzugbis 630 kg Tragkraft und 30 m Förderhöhe für innen und außen, öffentliche und Wohngebäude bis 15 m Höhe und 400 kg Traglast für den Aussen- und Innenbereich bis 13 m Förderhöhe und 1000 kg Tragkraft, für innen und außen
bis 630 kg Tragkraft und 30 m Förderhöhebis 630 kg Tragkraft und 30 m Förderhöhe
für innen und außen, öffentliche und Wohngebäudefür innen und außen, öffentliche und Wohngebäude
bis 15 m Höhe und 400 kg Traglast für den Aussen- und Innenbereichbis 15 m Höhe und 400 kg Traglast für den Aussen- und Innenbereich
bis 13 m Förderhöhe und 1000 kg Tragkraft, für innen und außenbis 13 m Förderhöhe und 1000 kg Tragkraft, für innen und außen

Hebebühnen

Hebebühne bis 1 m16-40cm Hubhöhe, Plattformgröße von 80 x 117cm Plattformgröße von 83 x 165cm mit einer max. Tragkraft von 320 kg fest installiert bis 807 mm oder mobil bis 855 mm Höhe, Traglast bis 230 kg, klappbar bis 500 mm Hubhöhe, Traglast bis 250 kg, mit oder ohne mitfahrenden Liftstufen
16-40cm Hubhöhe, Plattformgröße von 80 x 117cm16-40cm Hubhöhe, Plattformgröße von 80 x 117cm
Plattformgröße von 83 x 165cmPlattformgröße von 83 x 165cm
mit einer max. Tragkraft von 320 kgmit einer max. Tragkraft von 320 kg
fest installiert bis 807 mm oder mobil bis 855 mm Höhe, Traglast bis 230 kg, klappbarfest installiert bis 807 mm oder mobil bis 855 mm Höhe, Traglast bis 230 kg, klappbar
bis 500 mm Hubhöhe, Traglast bis 250 kg, mit oder ohne mitfahrenden Liftstufenbis 500 mm Hubhöhe, Traglast bis 250 kg, mit oder ohne mitfahrenden Liftstufen
Hebebühne bis 3 mbis 2 m und 3 m Hubhöhe, auch mit Kabine bis 3,00 m und je nach Höhe bis zu 500 kg Traglast als Durchlader oder über Eck bis 3 m Förderhöhe für außen und innen bis 1,85 m Hubhöhe mit diversen Plattformgrößen
bis 2 m und 3 m Hubhöhe, auch mit Kabinebis 2 m und 3 m Hubhöhe, auch mit Kabine
bis 3,00 m und je nach Höhe bis zu 500 kg Traglastbis 3,00 m und je nach Höhe bis zu 500 kg Traglast
als Durchlader oder über Eck bis 3 m Förderhöhe für außen und innenals Durchlader oder über Eck bis 3 m Förderhöhe für außen und innen
bis 1,85 m Hubhöhe mit diversen Plattformgrößenbis 1,85 m Hubhöhe mit diversen Plattformgrößen

Treppenplattformlift

Ein Treppenlift darf die Funktion der notwendigen Treppe als Rettungsweg und die Verkehrssicherheit der Treppe grundsätzlich nicht beeinträchtigen. Der nicht benutzte Lift muss sich in einer Parkposition befinden, die den Treppenlauf nicht einschränkt.

Treppenplattformlift, Schrägaufzugauch für gewendelte Treppen auch für Kurven mit Klappsitz für gerade und gewendelte Treppen, Farbe auf Wunsch für gerade und kurvige Treppen, innen und außen, Neigungswechsel mit Sitz, auch für schmale Treppen, Spindeltreppen, bis 250 kg, 60° Steigung
auch für gewendelte Treppenauch für gewendelte Treppen
auch für Kurvenauch für Kurven
mit Klappsitz für gerade und gewendelte Treppen, Farbe auf Wunschmit Klappsitz für gerade und gewendelte Treppen, Farbe auf Wunsch
für gerade und kurvige Treppen, innen und außen, Neigungswechselfür gerade und kurvige Treppen, innen und außen, Neigungswechsel
mit Sitz, auch für schmale Treppen, Spindeltreppen, bis 250 kg, 60° Steigungmit Sitz, auch für schmale Treppen, Spindeltreppen, bis 250 kg, 60° Steigung

Türen

Türen müssen eine lichte Breite von mindestens (Fertigmaß) 90 cm haben. Türen von Toilettenkabinen, Duschkabinen und Umkleidekabinen dürfen nicht nach innen schlagen.

Türtechnikgegen Einklemmen an Schließkante und Türband Platzsparende Falttür mit barrierefreiem Stangenbeschlag
gegen Einklemmen an Schließkante und Türbandgegen Einklemmen an Schließkante und Türband
Platzsparende Falttür mit barrierefreiem StangenbeschlagPlatzsparende Falttür mit barrierefreiem Stangenbeschlag

Bodenbeläge

Bodenbeläge müssen rutschhemmend (nach DGUV Information 207- 006, ehemals GUV-I 8527), rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein. Sie dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen.

Rutschhemmende Bodenbelägerobust, leicht zu reinigen, in vielen Ausführungen und Farben gegen Ausrutschen
robust, leicht zu reinigen, in vielen Ausführungen und Farbenrobust, leicht zu reinigen, in vielen Ausführungen und Farben
gegen Ausrutschengegen Ausrutschen

Orientierungshilfen

Bodenindikatoren als Blindenleitsystem

Öffentlich zugängige Gebäude oder Gebäudeteile, Arbeitsstätten und ihre Außenanlagen sind mit Orientierungshilfen auszustatten.

Visuelle, taktile und akustische Orientierungshilfen

Orientierungshilfen müssen sich gut durch Form, Material, Härte und Oberflächenrauigkeit unterscheiden. Große Glasflächen müssen eine kontrastreiche Kennzeichnung in festgelegter Höhe erhalten.

Leitsysteme, Pläne, Schildertaktile, visuelle, akustische Hilfen aus Edelstahl zur Orientierung im Gebäude mit Braille und Profilschrift Visuelle, taktile und akustische Leitsysteme
taktile, visuelle, akustische Hilfentaktile, visuelle, akustische Hilfen
aus Edelstahlaus Edelstahl
zur Orientierung im Gebäudezur Orientierung im Gebäude
mit Braille und Profilschriftmit Braille und Profilschrift
Visuelle, taktile und akustische LeitsystemeVisuelle, taktile und akustische Leitsysteme

Sanitärräume

Dusch-WC, höhenverstellbare und seitenverstellbare WCs

Die Anzahl barrierefreier Sanitärräume und deren Lage sollte im Sinne einer nachhaltigen Nutzung flexibel geplant werden, um mögliche nutzerbedingte Veränderungen zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

Höhenverstellbare WChöhen- und seitenverstellbar für minimale Raumbreite ab 1,68 m Alles um den Waschtisch mit Stützgriffen für alle wandmontierten Standard-WCs, manuell oder elektrisch höhenverstellbar fest montiert oder höhenverstellbar Haltegriffe und Aufstehhilfen, ohne bohren, ohne schrauben
höhen- und seitenverstellbar für minimale Raumbreite ab 1,68 mhöhen- und seitenverstellbar für minimale Raumbreite ab 1,68 m
Alles um den WaschtischAlles um den Waschtisch
mit Stützgriffenmit Stützgriffen
für alle wandmontierten Standard-WCs, manuell oder elektrisch höhenverstellbarfür alle wandmontierten Standard-WCs, manuell oder elektrisch höhenverstellbar
fest montiert oder höhenverstellbarfest montiert oder höhenverstellbar
Haltegriffe und Aufstehhilfen, ohne bohren, ohne schraubenHaltegriffe und Aufstehhilfen, ohne bohren, ohne schrauben

Höhenverstellbare/unterfahrbare Waschtische und Armaturen

Grundsätzlich sind barrierefreie Toiletten und Waschräume in der Nähe der barrierefreien Arbeitsplätze zu platzieren.

Einhebelarmaturen oder berührungslose Armaturen sind anzuwenden. Bei einer berührungslose Armatur ist eine Temperaturbegrenzung (45°) erforderlich.

Waschtische/Waschtischlifterfür Designbäder, höhenverstellbar manuell oder elektrisch höhenverstellbar, seitlich verstellbar für unterfahrbare Waschtische in elegantem Design Berührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause
für Designbäder, höhenverstellbarfür Designbäder, höhenverstellbar
manuell oder elektrisch höhenverstellbar, seitlich verstellbarmanuell oder elektrisch höhenverstellbar, seitlich verstellbar
für unterfahrbare Waschtische in elegantem Designfür unterfahrbare Waschtische in elegantem Design
Berührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperreBerührungslos durch Sensor-Auslösung, sicher durch ein­stellbare Heiß­wasser­sperre
leicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brauseleicht greifbarer verlängerter Hebel, Temperatur einstellbar, mit oder ohne Brause

WC-Notruf

Sanitätsräume in Arbeitsstätten müssen mit einer Notrufanlage ausgestattet werden. Der Notruf muss vom WC-Becken aus sitzend und vom Boden aus liegend ausgelöst werden können.

WC-NotrufKomplett mit Zug­taster, Ruftaster, Signallampe mit 24-Stunden-Rufweiterleitung
Komplett mit Zug­taster, Ruftaster, SignallampeKomplett mit Zug­taster, Ruftaster, Signallampe
mit 24-Stunden-Rufweiterleitungmit 24-Stunden-Rufweiterleitung

Barrierefreie Rettungswege

Berücksichtigung der Arbeitnehmer und Nutzer eines Gebäudes, die in ihren sensorischen, kognitiven oder motorischen Fähigkeiten eingeschränkt sein können.

Rauchmelder, Rettungssystememit Funk-Signal und Blitzlicht zur Evakuierung aus Obergeschossen
mit Funk-Signal und Blitzlichtmit Funk-Signal und Blitzlicht
zur Evakuierung aus Obergeschossenzur Evakuierung aus Obergeschossen

Bedienungsvorrichtungen

Schalter, Taster, Toilettenspüler, Briefkasten und Codekartenschlitze, Klingel, Bedienungselemente kraftbetätigter Türen, Notrufschalter sind in 85 cm Höhe anzubringen.

Veranstaltungsräume

Räume für Veranstaltungen, Versammlungsräume, Schulungsräume und Seminarräume

Arbeitsplätze, Bürobereiche, Besprechungsräume

In Räumen mit Arbeitsplätzen und in Besprechungsräumen müssen als Wendemöglichkeiten für Rollstuhlfahrer Bewegungsflächen von mindestens 150 cm × 150 cm vorhanden sein.
Hinter Sitzarbeitsplätzen (z. B. Schreibtische) ist eine freie Bewegungsfläche von mindestens 150 cm × 150 cm vorzusehen. Bei Sitzarbeitsplätzen, die in mindestens 150 cm Breite voll unterfahrbar sind, kann die Tiefe auf 120 cm der Bewegungsfläche reduziert werden.

Der Arbeitsplatz

Körperliche Einschränkungen

  • Mobilität: Benutzung von Rollstuhl, Gehstock, Krücken, Gehwagen, Rollator
  • Ausdauer, Gleichgewicht: verlangsamte Bewegungen, Schwankungen
  • Geschicklichkeit: verringerte Funktion der oberen Gliedmaße (Arme, Hände, Finger), fehlende oder gelähmte obere Gliedmaße
  • Körpergröße: kleine Personen unterhalb 1,50 m oder große Personen oberhalb 2,00 m
  • Allergien

Der Arbeitsplatz für den Rollstuhlfahrer muss auch zusätzlichen Behinderungen entsprechen sowie die Abmessungen des verwendeten Rollstuhls, z.B. E-Rollstuhl berücksichtigen.
Arbeitstische müssen mit dem Rollstuhl unterfahrbar sein (Breite mind. 90 cm, Tiefe mindestens 55 cm, lichte Höhe ca. 70 cm).
Bei Schränken, Schubladen und Ablagen muss der nach oben und unten eingeschränkte Greifraum (ca. 38 cm bis 140 cm über der Fußbodenoberkante) berücksichtigt werden. Siehe Reichweite, Reichhöhe von Rollstuhlfahrern

Technische Hilfen sind z. B.:

  • höhenverstellbare Arbeitstische
  • verstellbare Arbeitsstühle, Stehsitze
  • Arthrodesenstühle
  • höhenverstellbare Schränke, Regale, Paternosterschränke

Mobiliar

Stühle, Tische, LiftsystemeArbeitsstühle, höhenverstellbare E-Rollstühle höhenver­stellbar, ergonomisch, unter­fahrbar, optimierte Arbeitshöhe für Arbeitsplatten, Schränke, Küchenmobiliar für den Schrank, elektrisch bedienbar
Arbeitsstühle, höhenverstellbare E-RollstühleArbeitsstühle, höhenverstellbare E-Rollstühle
höhenver­stellbar, ergonomisch, unter­fahrbar, optimierte Arbeitshöhehöhenver­stellbar, ergonomisch, unter­fahrbar, optimierte Arbeitshöhe
für Arbeitsplatten, Schränke, Küchenmobiliarfür Arbeitsplatten, Schränke, Küchenmobiliar
für den Schrank, elektrisch bedienbarfür den Schrank, elektrisch bedienbar

Sensorische Einschränkungen

  • Sehvermögen: Blindheit (Stock, Blindenhund), Teilblindheit, Farbenblindheit
  • Hörvermögen: Taubheit, Schwerhörigkeit
  • Sprechvermögen: verringerte Fähigkeit und Unfähigkeit zur Sprachkommunikation
ArbeitshilfenInduktionsverstärker für Hörbehinderte mit und ohne Hörgerät
Induktionsverstärker für Hörbehinderte mit und ohne HörgerätInduktionsverstärker für Hörbehinderte mit und ohne Hörgerät

Sehbehinderung

Anpassung der Beleuchtungsstärke an das Sehvermögen des Arbeitnehmers. Ein 60-jähriger Arbeitnehmer kann bis zu doppelt soviel Licht benötigen wie ein 20-jähriger.

Technische Hilfen für Sehbehinderte sind z. B.:

  • Arbeitsplatzbeleuchtung
  • Lupen mit Beleuchtung
  • elektronische Vergrößerung mit Bildschirmangabe
  • Geräte mit tastbarer Informationsangabe
Beleuchtungfür Räume, Flure, Treppen Licht für Vergrößerungen
für Räume, Flure, Treppenfür Räume, Flure, Treppen
Licht für VergrößerungenLicht für Vergrößerungen

Technische Hilfen für Blinde sind z. B.: Blindenschriftgeräte | Blindenschriftdisplay | Blindenschriftdrucker | Sprachausgabeeinheiten

Hörbehinderung

Einsatz von optischen Signalen anstelle von akustischen Signalen.

Technische Hilfen sind z. B.: Lautverstärker für Telefone | Meldegeräte für optische Informationsübermittlung | Schreibtelefon | Geräte zur schriftlichen Informationsübermittlung

Kognitive Einschränkungen

  • Lernschwierigkeit: verringertes Verstehen von Anweisungen

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