Was seit 2013 in Niedersachsen gilt, wurde nun auch in Bremen eingeführt.
Bremer Hundehalter, die ab dem 01. Juli 2026 einen Hund erwerben, sind verpflichtet eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.
Menschen mit Assistenzhunden sind von dieser Regelung in beiden Bundesländern ausgenommen.








