Pflegekassen sind verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen über einen beantragten Pflegegrad zu entscheiden. Wird die Frist nicht eingehalten und hat die Pflegekasse die Verzögerung zu verantworten, muss sie 70 EUR zahlen.
Seit dem 01.01.2026 ist nun gesetzlich klar geregelt, ab wann die Strafzahlung zu erfolgen hat: Spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Fristüberschreitung für jede begonnene Woche.

















