Begriffe, die in der DIN 18040-3 Anwendung finden:

"Nicht Sehen können trennt von den Dingen. Nicht Hören können trennt von den Menschen." (Immanuel Kant)

Bewegungsfläche | gesicherte Überquerungsstelle | nutzbare Gehwegbreite | Sicherheitsraum | stufenlos

Gehfläche, ungesicherte Überquerungsstelle Gehfläche: von Einbauten freie, durchgängig nutzbare Fläche von Gehwegen bzw. -bereichen ohne Einbeziehung von seitlichen Sicherheitsräumen
ungesicherte Überquerungsstelle: Überquerungsstelle ohne Fußgängerüberquerung

Bewegungsfläche

Im Verkehrs- und Freiraum ist es die erforderliche Fläche zur Nutzung von für den Fußgängerverkehr vorgesehenen öffentlich zugänglichen Flächen, unter Berücksichtigung der räumlichen Erfordernisse z. B. von Rollstühlen, Gehhilfen, Rollatoren.

Mindestplatzbedarf von Menschen in Rollstühlen

  • Breite zur Begegnung: ≥1,80 m
  • für den Richtungswechsel: ≥1,50 x 1,50 m
  • Breite in Durchgängen: ≥0,90 m

gesicherte Überquerungsstelle

Querungsstelle mit Ampel und InselMann mit Rollator überquert KreuzungMenschen mit und ohne Rolli an einer Ampel

Fußgängerüberweg (VZ 293 StVO "Zebrastreifen") oder mit Lichtsignalanlage gesicherte Furt.

Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen können durch akustischen Signalgeber, taktiler Signalgeber mit Richtungspfeil oder durch Bodenindikatoren besser gefunden werden.

DIN 32981 Straßenverkehrs-Signalanlagen

nutzbare Gehwegbreite

Die nutzbare Gehwegbreite ist die von Einbauten freie, durchgängig nutzbare Breite von Gehwegen bzw. -flächen ohne Einbeziehung der seitlichen Sicherheitsräume.

Der Raum oberhalb der nutzbaren Gehwegbreite ist bis zu einer lichten Höhe von mindestens 2,25 m von hineinragenden baulichen Elementen freizuhalten.

Sicherheitsraum

Raum seitlich der nutzbaren Gehwegbreite

Gemäß EFA und RASt 06 beträgt die Regelbreite eines Seitenraumes 2,50 m. Diese setzt sich zusammen aus 1,80 m Verkehrsraum für zwei zu Fuß Gehende, 0,50 m Sicherheitsraum zur Fahrbahn und 0,20 m Sicherheitsraum zur angrenzenden Bebauung.

stufenlos

ebene, mit dem Rollstuhl und Rollator befahrbare Fläche, die ggf. jedoch die für den Verkehrs- und Freiraum typischen, in dieser Norm näher benannten, Neigungen sowie Schwellen und Kanten (z. B. 3-cm-Bord an Überquerungsstellen) aufweisen kann

Optimierung barrierefreier Querungsstellen nach DIN 32984, HBVA und E DIN 18040-3

Begriffe aus der DIN 18040-1, auf die Bezug genommen wird:

Bedienelement | Orientierungshilfen | Bodenindikator | Leitstreifen | Aufmerksamkeitsfeld | Greifbereich | Hörbehinderung | Sehbehinderung | Zwei-Sinne-Prinzip |

Bedienelement

DIN 18040-3: "Bedienelemente, die einer eigenständigen Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes dienen, z. B. Fahrkartenautomaten, Schalter, Taster, Briefeinwurf- und Codekartenschlitze, Notrufschalter, und die dazugehörigen Einbauten müssen für motorisch eingeschränkte Menschen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein."

Orientierungshilfen

Leitsystem an einer StraßenbahnhaltestelleTreppe mit Aufmerksamkeitsfeldern unten und auf dem AbsatzUnterfahrbares Pult mit Tastplan im AussenbereichVertikaler TastplanMensch mit Langstock vor einem Aufmerksamkeitsfeldtaktiles BodenleitsystemEdelstahlfliesen für Treppenbeläge mit verschiedenen haptischen OberflächenHandlaufschild mit Pyramidenschrift und Brailleschrift,  Comenius Grundschule, Oranienburg

DIN 18040-1: "Information, die alle Menschen, insbesondere Menschen mit sensorischen Einschränkungen bei der Nutzung der gebauten Umwelt unterstützt."

Taktil erfassbare Orientierungshilfen müssen sich gut durch Form, Material, Härte und Oberflächenrauigkeit unterscheiden.

Leuchtdichte L, Leuchtdichtekontrast K

DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung"
Hier werden Anforderungen an die Gestaltung optischer Informationen für den Straßenraum, für öffentlich zugängliche Gebäude sowie Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen festgelegt. Menschen mit Sehbehinderung sollen dadurch mobiler und sicherer werden und sich besser im öffentlichen Raum zurechtfinden.

Visuelle Informationen für Sehbehinderte sollen möglichst leicht zugänglich sein, ohne dass sie auf fremde Hilfe angewiesen sind. Für Nichtsehbehinderte erhöht sich die Sicherheit.

  • visuell kontrastierend: mit einem Leuchtdichtekontrast von ≥ 0,4 und einem Reflexionsgrad von ≥ 0,5 der helleren Fläche
  • visuell stark kontrastierend : mit einem Leuchtdichtekontrast von ≥ 0,7 und einem Reflexionsgrad von ≥ 0,5 der helleren Fläche

Visuelle Informationen beispielsweise für Beleuchtung, Kontrast, Farbkombinationen und Zeichengröße in Abhängigkeit vom Betrachterabstand. Die Anforderungen zur Kennzeichnung von Hindernissen schließt Bedienelemente wie Türen, Automaten, Toiletten, Niveauwechsel, Absturzkanten und Übergangsbereiche ein.

Beispiele

Kontraste und Leuchtdichte

Barrierefreie Kontraste

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